13. April 2019 @ 9:00 – 13:00

Am 5. Mai trafen sich in Oberschleißheim bei München die Delegierten des Landesfischereiverbands Bayern e.V. Einmütig bestätigten sie das amtierende Präsidium in den turnusgemäßen Neuwahlen. Damit kann die Verbandsspitze weiter zusammenarbeiten und auf dem Vertrauen der Mitglieder aufbauen. Wiedergewählt wurden Präsident Prof. Dr-Ing. Albert Göttle, die Vizepräsidenten für den Beruf und die Angelfischerei Alfred Stier und Willi Ruff, sowie Schriftführer Hans-Dieter Scheiblhuber und Schatzmeister Friedrich Schmauser. Auch die beiden Revisoren Gerhard Märtl und Markus Houdek wurden in ihrem Amt bestätigt.
„Mit dem Rückenwind dieses tollen Wahlergebnisses werden wir uns nun wieder tatkräftig an unsere Aufgaben machen“, so Albert Göttle. „Wir werden uns weiterhin als zupackender und wehrhafter Naturschutzverband präsentieren. Mit Nachdruck gehen wir unsere Gewässer- und Artenschutzprojekte an. Wir müssen Flüsse und Seen vor den Belastungen aus der Landwirtschaft, der Wasserkraft und der Freizeitnutzung bewahren. Die heimischen Fischbestände stehen auch durch Fischotter, Kormoran und Gänsesäger unter Druck, hier müssen wir für einen gleichwertigen Schutz sorgen.“
Edenhart neues Ehrenmitglied
Für seine langjährigen Verdienste um die bayerische Fischerei ernannte die Mitgliederversammlung Luitpold Edenhart zum Ehrenmitglied des Landesfischereiverbands. Edenhart war bis vor wenigen Wochen Präsident des Fischereiverbands Oberpfalz. Dort wirkte er über mehrere Jahrzehnte in verschiedenen Funktionen und mit voller Hingabe für Angler und Teichwirte.
Der LFV ist die Heimat der bayerischen Fischer, in keinem Bundesland sind mehr Angler organisiert: 132.920 Angler, Teichwirte und Berufsfischer sind Mitglied im LFV. Der Verband bietet den Anglern Austausch über Vereinsgrenzen hinweg – dank der LFV-Veranstaltungen, der LFV Facebook-Seite und der Mitgliederzeitschrift.
Immer mehr Vereine oder Teichwirte erhalten Anzeigen von PETA oder Dritten wegen Veranstaltungen wie Königsfischen, Schnupperfischen oder Teichabfischungen. Auch Bauvorhaben können Fischereirechte substanzielle schädigen. Unsere Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Anwälte und Rechtsmittel. Greift die ein Mal nicht, leistet der LFV in berechtigten Fällen darüber hinaus unbürokratische Kostenerstattung.
Der LFV prüft die Anzeigen und gibt fachliche und rechtliche Unterstützung: