Fisch im Museum

20 März @ 18:30 22:00

Frischer Fisch im Jagd- und Fischereimuseum

Rechtzeitig zum Osterfest präsentieren der LFV Bayern, der Fischereiverband Oberbayern und Die Isarfischer einen informativen, kulinarischen Abend rund um den Bayerischen Fisch des Jahres 2024: Die Rutte.

Am 20. März 2024, um 18.30 Uhr (Einlass ab 18.00 Uhr)

Deutsches Jagd- und Fischereimuseum

Neuhauserstr. 2, 80331 München


Katharina Keiz, Referentin beim Landesfischereiverband, stellt Ihnen den einzigen Vertreter der Dorsche im Süßwasser vor.

Raffiniert und gut: Koch & Isarfischer Sven Christ serviert leckere Häppchen von der Rutte.

Vorträge und Fisch-Snacks kostenlos.

Landesfischereiverband Bayern

0896427260

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LFV-Pressemitteilung: FISCHOTTER BEDROHT FISCHEREI UND BIODIVERSITÄT

Klausurtagung des Landesfischereiverbands: Fischer fordern schnelles Handeln und mehr Unterstützung von der Politik

Oberschleißheim, 2.2.2024 – Die Jahresklausur des Landesfischereiverbands an der alle Präsidenten der sieben Bezirksfischereiverbände teilnahmen, diskutierte im oberpfälzischen Falkenberg intensiv den weiteren Umgang mit dem Fischotter. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Entnahmeverordnung kassiert hat, besteht für die Politik in drei Bereichen dringender Handlungsbedarf: Zusätzliche Unterstützung für betroffene Teichwirte, Änderung des Schutzstatus des Otters und Schutz der Fischbestände in Flüssen und Bächen.

Mehr Unterstützung für Teichwirte

Bayerns Teichwirte legten große Hoffnungen in die von Ministerpräsident Markus Söder vor der vergangenen Landtagswahl initiierte Fischotterverordnung, die im Frühjahr in Kraft trat. Seit der Aufhebung der Verordnung durch den Verwaltungsgerichtshof im November stehen sie nun wieder völlig im Regen. „Wir stehen wieder bei Null und können uns weiterhin nicht effizient vor dem Otter schützen. Die bestehenden Entschädigungen reichen daneben bei weitem nicht aus, um die Verluste zu decken,“ betont der für die Teichwirtschaft zuständige Vizepräsident des Landesfischereiverbands Alfred Stier. „Wir können unsere Teiche schon seit langem nicht mehr normal bewirtschaften. Wie in der Landwirtschaft schon länger üblich, brauchen auch wir Teichwirte bis zu einer rechtssicheren Neuregelung einen Erschwernisausgleich für betroffene Betriebe. Andernfalls geben noch mehr Kollegen auf und die Teichwirtschaft in Bayern ist bald nur noch Geschichte.“

Änderung des Schutzstatus für den Fischotter

Eines der größten Hindernisse für eine gesetzliche Entnahmeregelung für den Fischotter ist sein hoher und starrer Schutzstatus in der Europäischen Union. In Österreich ist beispielsweise der bundesweit günstige Erhaltungszustand festgestellt und dadurch sind dort Entnahmen zulässig. Im unmittelbar angrenzenden Bayern ist dies dagegen nicht möglich, weil in Deutschland national kein günstiger Erhaltungszustand besteht. Die Otter in den Nachbarländern Tschechien, Österreich und Bayern bilden jedoch eine zusammenhängende Population, die seit längerem expandiert. „Die Regulierung in Bayern scheitert aktuell auch an von Menschen gezogenen Verwaltungsgrenzen – die sind Wildtieren aber egal!“ moniert Axel Bartelt, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern. „Unsere Teichwirte dürfen nicht länger dafür büßen, dass der Erhaltungszustand in Bayern zwar günstig, in anderen deutschen Bundesländern aber ungünstig oder nicht bekannt ist. Die EU muss endlich Möglichkeiten schaffen, Populationen von Wildtieren anhand ihrer tatsächlichen Verbreitung zu managen, unabhängig von Ländergrenzen.“

„Parallel zu den aktuellen Bestrebungen der EU-Kommission, den Schutzstatus beim Wolf herabzustufen, halten wir es für dringend erforderlich auch den Schutzstatus des Fischotters zu prüfen und entsprechend anzupassen,“ ergänzt Präsident Axel Bartelt. „Wir hoffen hier auf eine starke und schnelle Unterstützung durch die Bayerische Staatsregierung.“ Erste Gespräche mit Regierungsvertretern insbesondere am Rande der Grünen Woche in Berlin haben gezeigt, dass die Politik die Dringlichkeit durchaus erkannt hat.

Schutz gefährdeter Wildfischbestände

Die Wiederausbreitung des Fischotters ist auf der einen Seite Zeichen einer erfolgreichen europäischen Artenschutzpolitik. Mittlerweile wirft dieser Erfolg aber auch deutliche Schatten. Der zurückgekehrte Räuber bedroht nicht nur die Teichwirtschaft, auch Fließgewässer und deren Bewohner sind teils massiv betroffen. Otter jagen beispielsweise gezielt Fische an neuralgischen Punkten wie Fischaufstiegsanlagen und Laichplätzen. Exemplarisch dafür steht der Huchen, ebenfalls eine europarechtlich geschützte Art. Er kommt nur im Donaueinzugsgebiet vor, weshalb Bayern nationale Verantwortung für diese Fischart trägt. Für ihn ist der Otter inzwischen eine ernste Bedrohung, wie aktuelle Studien aus Bayern und Österreich belegen. „Es braucht also nicht nur ein Fischottermanagement für die Teichwirtschaft, sondern auch für freie Gewässer. Durch den absoluten Schutz des Fischotters breitet sich dieser rasant aus und andere, ebenso geschützte oder schützenswerte Tierarten sind die leidtragenden. Hier ist das Gleichgewicht in der Natur und die Biodiversität regional bereits erheblich gefährdet“, so Axel Bartelt.

Bildmaterial können Sie herunterladen unter:

https://www.dropbox.com/scl/fo/qnj9airsgo1d1iv9x3d76/h?rlkey=ef8h4nxvr4c6lcmne0z7my72u&dl=0

Bildunterschrift: Selbst Huchen mit knapp einem Meter Länge gehören zum Beuteschema des Fischotters. Die Überlebenschancen verletzter Fische sind äußerst gering.

Bildnachweis im Dateinamen

Weitere Informationen zum Fischotter in Bayern finden Sie in der LFV-Broschüre zum Download:

https://lfvbayern.de/download/fischotter-in-bayern?wpdmdl=3819&refresh=65ba7893f27281706719379&ind=1663766850492&filename=LFV_Fachbroschuere_Fischotter_DIN_A4_220912_ONLINE.pdf

FÜHRUNGSWECHSEL BEIM LANDESFISCHEREIVERBAND

Albert Göttle tritt nach zehn Jahren Amtszeit nicht zur Wiederwahl an

Zehn Jahre lenkte Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle die Geschicke des Landesfischereiverbands Bayern (LFV). Seine Amtszeit begann 2013 mit der Wahl zum Präsidenten in Augsburg und endet am kommenden Wochenende mit der Neuwahl auf der Ordentlichen Mitgliederversammlung des LFV am 22. April in Oberschleißheim. Der Landesfischereiverband vertritt die Interessen von 140.000 Fischerinnen und Fischern, Teichwirtinnen und Teichwirten sowie Berufsfischerinnen und -fischern. Zugleich ist er einer der größten gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände Bayerns.

In Göttles Zeit fällt unter anderem der erfolgreiche Abschluss der Renaturierung der Mitternacher Ohe (2013). Dort konnte der Fischereiverband drei alte Wasserkraftwerke abreißen und so der Ohe auf ihrer Gesamtlänge von rund 17 km wieder zu freiem Fluss verhelfen: Bachforellen, Huchen und Neunaugen können dort wieder frei wandern.

Unter der Führung von Albert Göttle klagte der LFV wiederholt erfolgreich gegen Wasserkraftneubauten und verhinderte damit unter anderem an der Ramsauer Ache (2014) oder dem Further Bach (2020) grobe Umweltzerstörungen. Für großes Aufsehen sorgten umfangreiche Restwassermessungen an Ausleitungsstrecken von Wasserkraftwerken (2012/13). Der Verband wies nach, dass in Bayern flächendeckend zu viel Wasser zur Stromproduktion aus Bächen und Flüssen entnommen wird. Das veranlasste das Umweltministerium zu einer eigenen Überprüfung hunderter Anlagen, die ähnlich niederschmetternde Ergebnisse brachte.

Weiterentwicklung des Landesfischereiverbands

Göttle erwarb sich große Verdienste um die Entwicklung des Fischereiverbands. Unter seiner Ägide bezog der Verband eine neue Geschäftsstelle in Oberschleißheim. Dort finden die Mitarbeitenden moderne Arbeitsplätze vor und das Haus entwickelte sich zum zentralen Treffpunkt für Bayerns Fischerinnen und Fischer.

Während Albert Göttles Amtszeit baute der LFV seine Aktivitäten in der Erforschung der Fischbestände, ihres Lebensraums und der Gefährdungsursachen kontinuierlich aus. Der Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Freistaat Bayern zur Verwaltung der rund 540 staatlichen Fischereirechte wurde um zehn Jahre verlängert und der LFV organisiert die Durchführung der staatlichen Fischerprüfung.

Lebenslauf

Göttle (Jahrgang 1947) studierte nach Abitur und Wehrdienst an der Technischen Universität München Bauingenieurwesen und schloss das Studium 1973 mit dem akademischen Grad Diplom-Ingenieur ab. Von 1973 bis 1978 war Göttle Wissenschaftlicher Assistent an der Technischen Universität München, 1978 promovierte er im Bereich Wasserwirtschaft. Danach trat er das zweijährige Referendariat für den Höheren bautechnischen Verwaltungsdienst an der Obersten Baubehörde im bayerischen Innenministerium an mit Ernennung zum „Regierungsbaumeister“.

Bis 1982 war er Abteilungsleiter im Wasserwirtschaftsamt in Kempten (Allgäu), danach bis 1987 Referent für das Sachgebiet Wasserbau der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern. Von 1987 bis 1993 leitete er das Wasserwirtschaftsamt Kempten und von 1993 bis 2000 arbeitete er als Referatsleiter „Wasserwirtschaft im ländlichen Raum und Wildbäche“ im Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen.

Bis 2005 war er Präsident des Bayerischen Landesamts für Wasserwirtschaft, danach wurde er Präsident des neu gegründeten Bayerischen Landesamtes für Umwelt, in dem die bisherigen Landesämter für Wasserwirtschaft, für Umweltschutz, für Geologie sowie für Arbeitsschutz vereinigt wurden. Ende März 2011 wurde er zum Leiter der neu konzipierten Abteilung Reaktorsicherheit und Ökoenergie des bayerischen Umweltministeriums berufen.

Neben diesen Ämtern war er ab 1988 Lehrbeauftragter an der Technischen Universität München, 1994 wurde er zum Honorarprofessor ernannt, bis 2022 gab er u.a. Vorlesungen zu den Themen Wassermanagement und Ressourcenschutz sowie Gewässerrenaturierung und alpine Naturgefahren. Er war unter anderem Hochwasserschutzbeauftragter für Bayern, Vizepräsident der Internationalen Forschungsgemeinschaft zum vorbeugenden Hochwasserschutz „Interprävent“ und Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Normenausschuss CEN WG 22. Er ist Mitglied des Naturschutzbeirats beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Ordentliche Mitgliederversammlung

13. April 2019 @ 9:00 13:00

Die Ordentliche Mitgliederversammlung ist das höchste Beschlussgremium des Landesfsichereiverbands. Die Delegierten der Bezirksfischereiverbände treffen sich jährlich zur Entlastung des Präsidiums und zur Diskussion über den Haushaltsplan.

Details

Datum:
13. April 2019
Zeit:
9:00 – 13:00
Veranstaltungskategorie:
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Veranstalter

Landesfischereiverband Bayern
Telefon
0896427260
E-Mail
poststelle@lfvbayern.de
Webseite
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Bürgerzentrum Oberschleißheim

Theodor-Heuss-Straße 29
Oberschleißheim, 85764 Deutschland
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LFV-Präsidium wiedergewählt

Fischer wählen erneut Albert Göttle zum Präsidenten. Mindestwasser wird zum Kernthema.

Am 5. Mai trafen sich in Oberschleißheim bei München die Delegierten des Landesfischereiverbands Bayern e.V. Einmütig bestätigten sie das amtierende Präsidium in den turnusgemäßen Neuwahlen. Damit kann die Verbandsspitze weiter zusammenarbeiten und auf dem Vertrauen der Mitglieder aufbauen. Wiedergewählt wurden Präsident Prof. Dr-Ing. Albert Göttle, die Vizepräsidenten für den Beruf und die Angelfischerei Alfred Stier und Willi Ruff, sowie Schriftführer Hans-Dieter Scheiblhuber und Schatzmeister Friedrich Schmauser. Auch die beiden Revisoren Gerhard Märtl und Markus Houdek wurden in ihrem Amt bestätigt.

„Mit dem Rückenwind dieses tollen Wahlergebnisses werden wir uns nun wieder tatkräftig an unsere Aufgaben machen“, so Albert Göttle. „Wir werden uns weiterhin als zupackender und wehrhafter Naturschutzverband präsentieren. Mit Nachdruck gehen wir unsere Gewässer- und Artenschutzprojekte an. Wir müssen Flüsse und Seen vor den Belastungen aus der Landwirtschaft, der Wasserkraft und der Freizeitnutzung bewahren. Die heimischen Fischbestände stehen auch durch Fischotter, Kormoran und Gänsesäger unter Druck, hier müssen wir für einen gleichwertigen Schutz sorgen.“

Edenhart neues Ehrenmitglied
Für seine langjährigen Verdienste um die bayerische Fischerei ernannte die Mitgliederversammlung Luitpold Edenhart zum Ehrenmitglied des Landesfischereiverbands. Edenhart war bis vor wenigen Wochen Präsident des Fischereiverbands Oberpfalz. Dort wirkte er über mehrere Jahrzehnte in verschiedenen Funktionen und mit voller Hingabe für Angler und Teichwirte.

Leidenschaft, Einsatz, Erfolg

Was tut der Landesfischereiverband für die Angler in Bayern

 

 

Gemeinschaft der Fischer

Der LFV ist die Heimat der bayerischen Fischer, in keinem Bundesland sind mehr Angler organisiert: 132.920 Angler, Teichwirte und Berufsfischer sind Mitglied im LFV. Der Verband bietet den Anglern Austausch über Vereinsgrenzen hinweg – dank der LFV-Veranstaltungen, der LFV Facebook-Seite und der Mitgliederzeitschrift.

Schutz für Fischer

Immer mehr Vereine oder Teichwirte erhalten Anzeigen von PETA oder Dritten wegen Veranstaltungen wie Königsfischen, Schnupperfischen oder Teichabfischungen. Auch Bauvorhaben können Fischereirechte substanzielle schädigen. Unsere Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Anwälte und Rechtsmittel. Greift die ein Mal nicht, leistet der LFV in berechtigten Fällen darüber hinaus unbürokratische Kostenerstattung.

Der LFV prüft die Anzeigen und gibt fachliche und rechtliche Unterstützung:

  • Alle Veranstaltungen sind rechtlich grundsätzlich zulässig, soweit sich die Vereine an die fischereirechtlichen Vorgaben und die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes halten.
  • Empfehlung des LFV bei Anzeige: Ruhe bewahren und den Vereinsanwalt beauftragen, zunächst Akteneinsicht zu beantragen. Häufig erübrigt sich dann bereits das weitere Verfahren, die Gerichtsverfahren werden in aller Regel eingestellt.
  • Der LFV gewährt Rechtsschutz und hat zudem im Haushalt 2017 Budget für Soforthilfe betroffener Vereine eingeplant. Dies gilt insbesondere für die Übernahme der Anwaltskosten, die im Vorverfahren entstehen, um die Akteneinsicht zu erhalten.
  • Für 2017 erstellt der LFV ein Infoblatt für Angelvereine, in dem die Regeln für rechtlich einwandfreies Verhalten beim Königsfischen und beim Schnupper- bzw. Kinderfischen gebündelt dargestellt werden und Tipps für das Verhalten im Falle einer Anzeige zusammengestellt werden.
  • Der LFV richtet eine Hotline ein, bei der sich Betroffenen melden können – sie erhalten dann kurzfristig die Zusage der Übernahme der Anwaltskosten für die Akteneinsicht.

Schutz für Fischer