Landesfischereitag & Mitgliederversammlung 2025

Landesfischereitag 2025 erstmals gemeinsam mit Mitgliederversammlung in Rosenheim

Der Landesfischereiverband Bayern (LFV Bayern) veranstaltet seinen nächsten Landesfischereitag 2025 erstmals in Kombination mit der jährlichen Mitgliederversammlung. Diese gemeinsame Großveranstaltung findet bereits Ende Mai im Kultur- und Kongresszentrum (KU‘KO) in Rosenheim statt. Mit der Zusammenlegung beider Formate verfolgt der Verband das Ziel, Synergieeffekte zu nutzen und das öffentliche Interesse an den Belangen der Fischerei in Bayern weiter zu stärken.

Der Landesfischereitag gilt als Höhepunkt der fischereilichen Veranstaltungen in Bayern und wird im kommenden Jahr unter der Schirmherrschaft von Staatsministerin Michaela Kaniber durchgeführt. Gastgeber ist der Fischereiverband Oberbayern, die Organisation und Durchführung des Bayerischen Königsfischens übernimmt der Kreisfischereiverein Rosenheim.

Ein besonderes Highlight des Landesfischereitags 2025 wird das Internationale Huchensymposium sein, das Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland zusammenbringt, um sich über den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung dieser faszinierenden Fischart auszutauschen.

Wir laden alle Mitglieder, Fischereibegeisterten sowie Interessierte herzlich ein, Teil dieser besonderen Veranstaltung zu sein. Die Teilnahme am Bayerischen Königsfischen ist nur mit vorheriger Anmeldung möglich – die Meldfrist endet am 23. Mai 2025.

Weitere Informationen zum Programmablauf sowie zur Anmeldung finden Sie unter:
👉 www.landesfischereitag.de

Fischbergung – das gilt es zu beachten

Die dramatischen Hochwasser in weiten Teilen Bayerns gehen nun langsam zurück und das ganze Ausmaß der Schäden wird sichtbar – leider gibt es Menschenleben zu beklagen und viele Mitbürger haben Hab und Gut verloren. Auch die Tierwelt leidet unter solchen Extrembedingungen.

Fische versuchen der starken Strömung zu entkommen, indem sie sich in ruhigere Bereiche zurückziehen. Oftmals sind das die Randbereiche von Überschwemmungsgebieten – insbesondere überspülte Wiesen oder Äcker. Wenn sich das Wasser zurückzieht können Fische allerdings in Mulden und Senken zurückbleiben, während der Weg zurück in den Fluss abgeschnitten wird. In dieser Situation sind die Fischereiberechtigten gefordert: Wo es möglich ist, sollten sie die eingeschlossenen Fische bergen und zurück in den Fluss oder Bach setzen – die sogenannte Fischnacheile.

Wir haben die Fischnacheile auf einen Blick in einem PDF für unsere Mitglieder zusammengefasst:

Fischbergung – das gilt es zu beachten