LFV-Pressemitteilung: FISCHOTTER BEDROHT FISCHEREI UND BIODIVERSITÄT

Klausurtagung des Landesfischereiverbands: Fischer fordern schnelles Handeln und mehr Unterstützung von der Politik

Oberschleißheim, 2.2.2024 – Die Jahresklausur des Landesfischereiverbands an der alle Präsidenten der sieben Bezirksfischereiverbände teilnahmen, diskutierte im oberpfälzischen Falkenberg intensiv den weiteren Umgang mit dem Fischotter. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Entnahmeverordnung kassiert hat, besteht für die Politik in drei Bereichen dringender Handlungsbedarf: Zusätzliche Unterstützung für betroffene Teichwirte, Änderung des Schutzstatus des Otters und Schutz der Fischbestände in Flüssen und Bächen.

Mehr Unterstützung für Teichwirte

Bayerns Teichwirte legten große Hoffnungen in die von Ministerpräsident Markus Söder vor der vergangenen Landtagswahl initiierte Fischotterverordnung, die im Frühjahr in Kraft trat. Seit der Aufhebung der Verordnung durch den Verwaltungsgerichtshof im November stehen sie nun wieder völlig im Regen. „Wir stehen wieder bei Null und können uns weiterhin nicht effizient vor dem Otter schützen. Die bestehenden Entschädigungen reichen daneben bei weitem nicht aus, um die Verluste zu decken,“ betont der für die Teichwirtschaft zuständige Vizepräsident des Landesfischereiverbands Alfred Stier. „Wir können unsere Teiche schon seit langem nicht mehr normal bewirtschaften. Wie in der Landwirtschaft schon länger üblich, brauchen auch wir Teichwirte bis zu einer rechtssicheren Neuregelung einen Erschwernisausgleich für betroffene Betriebe. Andernfalls geben noch mehr Kollegen auf und die Teichwirtschaft in Bayern ist bald nur noch Geschichte.“

Änderung des Schutzstatus für den Fischotter

Eines der größten Hindernisse für eine gesetzliche Entnahmeregelung für den Fischotter ist sein hoher und starrer Schutzstatus in der Europäischen Union. In Österreich ist beispielsweise der bundesweit günstige Erhaltungszustand festgestellt und dadurch sind dort Entnahmen zulässig. Im unmittelbar angrenzenden Bayern ist dies dagegen nicht möglich, weil in Deutschland national kein günstiger Erhaltungszustand besteht. Die Otter in den Nachbarländern Tschechien, Österreich und Bayern bilden jedoch eine zusammenhängende Population, die seit längerem expandiert. „Die Regulierung in Bayern scheitert aktuell auch an von Menschen gezogenen Verwaltungsgrenzen – die sind Wildtieren aber egal!“ moniert Axel Bartelt, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern. „Unsere Teichwirte dürfen nicht länger dafür büßen, dass der Erhaltungszustand in Bayern zwar günstig, in anderen deutschen Bundesländern aber ungünstig oder nicht bekannt ist. Die EU muss endlich Möglichkeiten schaffen, Populationen von Wildtieren anhand ihrer tatsächlichen Verbreitung zu managen, unabhängig von Ländergrenzen.“

„Parallel zu den aktuellen Bestrebungen der EU-Kommission, den Schutzstatus beim Wolf herabzustufen, halten wir es für dringend erforderlich auch den Schutzstatus des Fischotters zu prüfen und entsprechend anzupassen,“ ergänzt Präsident Axel Bartelt. „Wir hoffen hier auf eine starke und schnelle Unterstützung durch die Bayerische Staatsregierung.“ Erste Gespräche mit Regierungsvertretern insbesondere am Rande der Grünen Woche in Berlin haben gezeigt, dass die Politik die Dringlichkeit durchaus erkannt hat.

Schutz gefährdeter Wildfischbestände

Die Wiederausbreitung des Fischotters ist auf der einen Seite Zeichen einer erfolgreichen europäischen Artenschutzpolitik. Mittlerweile wirft dieser Erfolg aber auch deutliche Schatten. Der zurückgekehrte Räuber bedroht nicht nur die Teichwirtschaft, auch Fließgewässer und deren Bewohner sind teils massiv betroffen. Otter jagen beispielsweise gezielt Fische an neuralgischen Punkten wie Fischaufstiegsanlagen und Laichplätzen. Exemplarisch dafür steht der Huchen, ebenfalls eine europarechtlich geschützte Art. Er kommt nur im Donaueinzugsgebiet vor, weshalb Bayern nationale Verantwortung für diese Fischart trägt. Für ihn ist der Otter inzwischen eine ernste Bedrohung, wie aktuelle Studien aus Bayern und Österreich belegen. „Es braucht also nicht nur ein Fischottermanagement für die Teichwirtschaft, sondern auch für freie Gewässer. Durch den absoluten Schutz des Fischotters breitet sich dieser rasant aus und andere, ebenso geschützte oder schützenswerte Tierarten sind die leidtragenden. Hier ist das Gleichgewicht in der Natur und die Biodiversität regional bereits erheblich gefährdet“, so Axel Bartelt.

Bildmaterial können Sie herunterladen unter:

https://www.dropbox.com/scl/fo/qnj9airsgo1d1iv9x3d76/h?rlkey=ef8h4nxvr4c6lcmne0z7my72u&dl=0

Bildunterschrift: Selbst Huchen mit knapp einem Meter Länge gehören zum Beuteschema des Fischotters. Die Überlebenschancen verletzter Fische sind äußerst gering.

Bildnachweis im Dateinamen

Weitere Informationen zum Fischotter in Bayern finden Sie in der LFV-Broschüre zum Download:

https://lfvbayern.de/download/fischotter-in-bayern?wpdmdl=3819&refresh=65ba7893f27281706719379&ind=1663766850492&filename=LFV_Fachbroschuere_Fischotter_DIN_A4_220912_ONLINE.pdf

Baggersee – Basics

Fischen belastet die Natur an Baggerseen nicht mehr als Spazierengehen

„Biodiversität, Angeln und Gesellschaft – Wissensbasierte Empfehlungen für ein nachhaltiges Fischereimanagement an Baggerseen“ heißt das neue Werk vom sogenannten Angelprofessor Robert Arlinghaus und seinem Forschungsteam am Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei. Das Buch sollte zum Inventar jedes Vereins zählen, der Baggerseen bewirtschaftet.

Das Werk fasst auf Basis wissenschaftlicher Studien die Grundlagen der guten fachlichen Praxis im angelfischereilichen Management an Baggerseen zusammen. Hier finden sich auch wichtige Erkenntnisse aus dem Störbagger-Projekt wieder, welches unter anderem durch den LFV Bayern gefördert und mitfinanziert wird.

Die Forschenden kommen zum Ergebnis, dass Baggerseen eine deutschlandweit wichtige Rolle für den Artenschutz und die Erholung durch den Menschen spielen. Sie werden jedes Jahr an vielen Millionen Besuchertagen zur Naherholung genutzt – auch von vielen Fischerinnen und Fischern. Für Niedersachsen ermittelte das Team von Robert Arlinghaus, dass zwar 41 Prozent der Niedersachsen an Baggerseen spazieren gehen, jedoch nur sechs Prozent dort angeln. Das Angeln an Baggerseen und die dortige angelfischereiliche Hege haben keine relevanten negativen Auswirkungen auf die Artenvielfalt und das Vorkommen bedrohter Arten.

Auf Vogelpopulationen hat das Uferangeln keinen pauschal negativen Effekt. Wenn Angelvereine Baggerseen im Sinne einer guten fachlichen Praxis hegen, hat dies sogar einen positiven Effekt für die gesamte Gesellschaft. Und das zum Nulltarif für die öffentliche Hand. Daher ist es aus Sicht der Forscher wenig sinnvoll, das Angeln aus naturschutzfachlichen Gründen selektiv einzuschränken oder zu verbieten, wenn andere Gewässernutzungen und insbesondere der Gemeingebrauch weiterhin erlaubt sind.

Das Buch „Biodiversität, Angeln und Gesellschaft – Wissensbasierte Empfehlungen für ein nachhaltiges Fischereimanagement an Baggerseen“ können sie ganz einfach über diesen link online herunterladen:

Biodiversität, Angeln und Gesellschaft

 

Bürgerbefragung zur EU-Biodivesitätsstrategie

Derzeit läuft eine EU-weite Befragung zur Bewertung der Biodiversitätsstrategie. Je mehr Fischer sich daran beteiligen, desto mehr Gewicht haben unsere Argumente. Um die Teilnahme zu erleichtern, stellen wir Ihnen hier Ausfüllhilfen mit dem Schwerpunkt Angelfischerei und Teichwirtschaft zur Verfügung. Darin sind die wichtigsten Argumente zu jeder Frage des Fragebogens übersichtlich zusammengestellt. Kopieren Sie einfach die für Sie interessanten Punkte aus der Ausfüllhilfe in den Online-Fragebogen. Sie finden die Umfrage unter: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/BiodiversitySurvey2020

Hier finden Sie die Ausfülldokumente des LFV: Ausfüllhilfe Bewertung EU-Biodiversitätsstratgie

Volksbegehren bereits jetzt ein Erfolg: Am Runden Tisch kommt Bewegung in den Umweltschutz

Der Landesfischereiverband Bayern sitzt mit am Runden Tisch der Staatsregierung zur Artenvielfalt. Eines der wichtigsten Anliegen des LFV, für das er sich bereits jahrelang eingesetzt hat, ist die Einführung von flächendeckenden Uferrandstreifen. Dieses Ziel scheint jetzt - dank des Volksbegehrens - zum Greifen nahe. Es herrscht nach jetzigem Stand der Diskussionen beim Runden Tisch auch Konsens, dass die Landwirte in geeigneter Form hierfür einen finanziellen Ausgleich erhalten sollen.

Die mit Uferrandstreifen verbundenen Vorteile für Fischerei und Gewässerschutz sorgen vor allem an Fließgewässern dafür, dass weniger Sediment sowie Pflanzen- und Insektenschutzmittel eingespült werden. Sie sind auch eine Verbesserung für die Teichwirtschaft, wo der Sedimenteintrag große Probleme bereitet.

Nach dem gemeinsamen Verständnis am Runden Tisch scheinen auch die anfänglichen Befürchtungen der Teichwirte lösbar, dass durch das Volksbegehren ihre Existenz gefährdet werden könnte. Darüber hinaus soll - so die Forderung des LFV am Runden Tisch - die Teichwirtschaft künftig besser gefördert werden. Tragen extensiv bewirtschaftete Teiche als wichtige Refugien der Biodiversität doch ganz wesentlich zum Erhalt vieler gefährdeter Tier- und Pflanzenarten bei.

Derzeit ist noch offen, in welcher Form die zahlreichen Vorschläge der Teilnehmer am Runden Tisch in Ergänzung zum Volksbegehren letztlich rechtlich verankert werden können. Aber es herrscht ein hohes Maß an Übereistimmung, für den Erhalt der Arten in Bayern zusätzlich zum Volksbegehren einschlägige Gesetzesänderungen, Regelungen und Förderprogramme auf den Weg zu bringen. Dem Landesfischereiverband ist es dabei wichtig, auch bei weiteren Problemen des Gewässer- und Fischartenschutzes Verbesserungen zu erreichen. So beispielsweise beim Mindestwasser in Ausleitungsstrecken von Wasserkraftanlagen, bei der schleppenden Umsetzung von Gewässerrenaturierungen oder beim Flächenverbrauch. Der LFV wird bereits am 22. März geeignete Vorschläge in die Fachgruppe "Gewässer" zum Runden Tisch einbringen.

Hier finden sie den kompletten Forderungskatalog des Landesfischereiverbands:

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LFV Positionspapier Artenvielfalt 121.64 KB 834 Downloads

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Bayerischer Gewässer- und Grundwasserschutz unzureichend

Naturschutzverbände legen 10-Punkte-Forderungskatalog für Maßnahmen in der Landwirtschaft für die kommende Staatsregierung vor

Nach wie vor sind Gewässer und Grundwasser in Bayern nicht in einem Zustand, wie es die Wasserrahmenrichtlinie und die Nitratrichtlinie der EU vorsehen. Insbesondere Nährstoff- und Pestizideinträge aus der Landwirtschaft sind ein großes Problem. Die neue Düngeverordnung reicht nicht aus, um diese Probleme zu lösen.

Gemeinsam haben die Bayerischen Flussallianzen, der BUND Naturschutz, der Landesbund für Vogelschutz, der Landesfischereiverband und WWF Deutschland einen aktuellen Forderungskatalog erarbeitet, der in den nächsten Monaten mit Politikern der im Landtag vertretenen Parteien diskutiert werden soll.

Die Kernforderung lautet, die Einträge an Stickstoff und Phosphor aus dem Ackerbau wesentlich zu reduzieren. Leider wird auch die überarbeitete Düngeverordnung, trotz kleiner Verbesserungen, diesem Ziel nicht gerecht. Die Verbände fordern daher, die Möglichkeiten der Düngeverordnung besser zu nutzen: In Gebieten, in denen Oberflächengewässer und Grundwasserkörper bereits durch Überdüngung beeinträchtigt sind, muss Bayern strengere Maßnahmen erlassen als bislang vorgesehen.

Eine weitere Forderung ist die Einhaltung von Gewässerrandstreifen mit einer Breite von fünf bis zehn Metern. Sie verhindern bei starkem Regen den Eintrag von Erdreich und Phosphat in die Gewässer. Auch hier ist die Vorgabe der Düngeverordnung zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens von vier Metern in Abhängigkeit der Hangneigung unzureichend.

Laden Sie sich das 10-Punkte-Programm der bayerischen Naturschutzverbände hier herunter

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10-Punkte-Programm für Bayern 1.27 MB 607 Downloads

Sauberes Wasser, Gewässerschutz und Insektenvielfalt Gemeinsames Handlungsfeld für...

Fachliche Rückfragen richten Sie bitte an:

Katharina Keiz, LFV-Referentin: katharina.keiz@lfvbayern.de
Marion Ruppaner, BN-Agrarreferentin : marion.ruppaner@bund-naturschutz.de
Mathias Fischer, WWF-Referent: mathias.fischer@wwf.de
Helmut Beran, LBV-Referent: helmut.beran@lbv.de