Die seit 1919 verbandseigene Fischzucht Mauka liegt im Freisinger Moos, am Flusslauf der Mauka. Die bebaute und unbebaute Fläche beträgt heute wie damals 4.965 ha. Beim Kauf waren 29 Teiche angelegt, heute sind es über 40 Erdteiche.
Den Betrieb leitet Fischwirtschaftsmeister Matthias Brunnhuber. Die Forellenteichwirtschaft ist ein anerkannter Ausbildungsbetrieb zum Beruf Fischwirt/Fischwirtin, Fachrichtung Fischzucht und Fischhaltung. Praktikantenstellen werden nach Vereinbarung vergeben.
Die Fischzucht produziert jährlich etwa 1,6 Millionen Salmoniden aller Altersstufen, vom Ei bis zum Laichfisch. Die Besatzfische werden aus der Nachzucht von heimischen Beständen und von in freier Natur lebenden Laichfischen aufgezogen und getrennt voneinander vermehrt. Damit können die bedrohten Fischbestände in Bayern geschützt werden. Abnehmer der Fische sind Fischereivereine, Fischzüchter und Hobbyteichwirte.
Update:
2025 konnte durch Zuwendungen aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) der Kauf eines Fischwiegeverladebehälters mit Gabelstaplerwaage erfolgen.
– Kurzbeschreibung: Kauf eines Fischwiegeverladebehälters mit Gabelstaplerwaage. – Ziel des Vorhabens: beschleunigtes, fischschonendes und erleichtertes Umladen der Besatzfische aus den Aufzuchtteichen. – Finanzierung: Das Vorhaben wird kofinanziert von der Europäischen Union und mitfinanziert durch den Freistaat Bayern aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds 2023 – 2029 (EMFAF)“. – Ergebnisse: Die Arbeitsabläufe in der LFV Fischzuchtanstalt Mauka bezüglich Abwiegen, Ver-und Umladen der Tiere, können nun deutlich effizienter und einfacher ausgeführt werden.
Kontakt Landesfischzuchtanstalt Mauka Neufahrner Str. 6 85376 Massenhausen
Berufsfischer sind im LFV politisch und naturschutzfachlich vertreten
Als größter Fischereiverband Bayerns vertritt der LFV auch die Interessen der bayerischen Teichwirte, Fluss- und Seenfischer. Derzeit sind 450 Berufsfischer in ganz Bayern Mitglied im LFV und damit organisiert in einem starken Verband mit aktuell 131.000 Mitgliedern.
– Politische Lobbyarbeit leistet der LFV Bayern z.B. bei der Kormoran-, Fischseuchen- und Aalschutzverordnung sowie bei der Aquakulturrichtlinie. – Als anerkannter Naturschutzverband in Bayern nimmt der LFV Stellung zu vielen Vorhaben bei denen Sie als Teichwirt, Fluss- und Seenfischer nicht nur direkt sondern auch indirekt betroffen sein können z.B. Wasserentnahmen, Einleitungen, Bauprojekte.
LFV-Rechtsschutzversicherung gilt auch für Berufsfischer
Alle Mitglieder des LFV sind bei Streitigkeiten aus dem Fischereirecht rechtsschutzversichert. Sie erhalten:
– Sofortige telefonische Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt
– Vermittlung eines geeigneten Fachanwalts
– Vollständige Betreuung und Abwicklung eines Rechtsschutzfalls
Als LFV-Mitglied sind Sie besser informiert
– Kostenloser Bezug der Mitgliederzeitschrift Bayerns Fischerei + Gewässer. Dort lesen Sie über aktuelle Themen auf den Berufsfischer-Seiten. Im Anzeigenmarkt finden Sie Informationen von Futtermittelbetrieben und Zubehörhändlern. Nutzen sie die Zeitschrift außerdem, um bei über 850 Vereinen für ihren Frühjahrs- oder Herbstbesatz zu werben.
– Über die LFV Homepage und die Facebook-Seite sind Sie in Fischerei und Gewässerschutz stets „up to date“.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihren Bezirksfischereiverbänden oder beim Landesfischereiverband Bayern e.V.
Die Online-Prüfung wird mehrmals im Jahr an verschiedenen Orten angeboten und setzt die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang voraus. Wird die Prüfung nicht bestanden, kann diese beliebig oft wiederholt werden.
Welche Voraussetzungen sind zur Anmeldung an einer Online-Prüfung notwendig?
Ohne E-Mail Adresse durch den Landesfischereiverband Bayern e.V.
Registrierung
Die Anmeldung erfolgt durch die Registrierung im Online-Anmeldesystem.
Dazu muss man einen beliebigen User- bzw. Nutzernamen eingeben und ein Passwort.
Diese Daten werden im Online-System gespeichert und gewähren dem Kandidaten Zugang zu seinen Daten.
Als registrierter Benutzer können Sie eine Übersicht Ihres Ausbildungstands, Zahlung Ihrer Prüfungsgebühr sowie Einsicht in das Prüfungsergebnis erhalten.
Vor der Prüfung:
Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang
Wählen Sie einen Kursanbieter aus, der unter www.fischerpruefung-online.bayern.de aufgelistet ist. Setzen Sie sich mit dem Kursleiter in Verbindung und teilen Sie Ihre Anmeldenummer und Ihr Geburtsdatum mit, damit dieser Sie für den Online-Kurs anmelden kann. Ihr Kursleiter erfasst Ihnen die Ausbildungsstunden im System.
Zahlung der Prüfungsgebühr:
Es gibt drei Möglichkeiten die Prüfungsgebühr zu entrichten.
Überweisung
Kreditkartenzahlung
PayPal
Bei der Kreditkarten-/PayPal-Zahlung erfolgt eine sofortige Freischaltung zur Online-Prüfung. Bei einer Überweisung per Bank dauert die Freischaltung ca. 5 Arbeitstage.
Eine Anmeldung zur Prüfung setzt jedoch immer einen vollständig besuchten Vorbereitungslehrgang voraus.
Weitere Optionen beim Zahlungsvorgang
Prüfungsgebühr 50,– Euro (Standard)
Auswahl eines Kopfhörers (Lesehilfe etc.) + 16,– Euro
Anmeldung zur Prüfung:
Wenn die Ausbildungsstände erreicht sind und die Prüfungsgebühr Ihrem Teilnehmerkonto zugebucht ist, können Sie sich zu einem beliebigen Prüfungstermin anmelden. Danach können Sie sich ein Ladungsschreiben ausdrucken, auf dem Ihre PIN-Prüfungsnummer und der Prüfungsort ersichtlich sind.
Wechsel in ein anderes Prüfungslokal / Stornierung einer Prüfungsteilnahme:
Nach Verbuchung der Prüfungsgebühr, bzw. nach einer Anmeldung zu einem Prüfungstermin im System ist der Prüfungsplatz für Sie verbindlich reserviert.
Es ist möglich, eine erfolgte Prüfungsanmeldung zu stornieren und sich zu einem neuen Prüfungstermin oder einem anderen Prüfungslokal anzumelden. Allerdings verfällt bei einer Abmeldung die bereits entrichtetet Prüfungsgebühr (§ 5 Abs. 2 AVBayFiG) vollständig. Der Grund für die Nichtteilnahme an der Fischerprüfung ist unerheblich.
Bei Nichtteilnahme oder bei einer Verhinderung am Prüfungstermin verfällt die bereits entrichtete Prüfungsgebühr ebenfalls.
Vor jeder weiteren Anmeldung zur Online-Prüfung wird die Prüfungsgebühr in voller Höhe erhoben.
Ablauf Online-Prüfung
Wann sollen Sie zur Online-Prüfung erscheinen?
Erscheinen Sie 1/4 Stunde vor Prüfungsbeginn in dem jeweiligen Prüfungslokal.
Was muss zur Online-Prüfung mitgebracht werden?
Ladungsschreiben
Ausweisdokument mit Lichtbild (Personalausweis oder Reisepass, bei Jugendlichen ohne Personalausweis oder Reisepass genügt ein Schülerausweis mit Lichtbild)
Prüfungsablauf: Nach der Einlasskontrolle weist Ihnen der Prüfungsleiter den vom System willkürlich ausgewählten Platz zu. Geben Sie zur Aktivierung Ihres Prüfungsplatzes den in Ihrem Ladungsschreiben angegebenen Prüfungs-PIN am PC ein. Warten Sie an Ihrem Platz auf weitere Anweisungen des Prüfungsleiters. Erst nach dem Startschuss des Prüfungsleiters dürfen Sie mit der Prüfung beginnen. Jedem Prüfungsteilnehmer werden 60 zufällig ausgewählte Fragen aus dem verbindlichen Fragenkatalog an seinem PC angezeigt. Für die Beantwortung von jeweils 12 Fragen aus den fünf Fachgebieten haben Sie 1 Stunde Zeit. Eine praktische oder mündliche Prüfung gibt es nicht. Bei Verstoß gegen die Prüfungsordnung (7 Abs. 3 AVBayFiG) findet ein Ausschluss von der Prüfung statt. Diese gilt unerheblich vom tatsächlichen Ergebnis als nicht bestanden.
Prüfungsergebnis
Das Ergebnis wird unmittelbar nach der Beendigung der Prüfung online angezeigt.
Ist die Prüfung bestanden, erhalten Sie innerhalb zwei Wochen von der Prüfungsbehörde in Starnberg (Institut für Fischerei) ein Prüfungszeugnis. Mit diesem Dokument können Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung einen Fischereischein beantragen.
Klicken Sie oben links auf „Neu registrieren“: Registrieren Sie sich im Bayern Portal mit Benutzername & Passwort Konto erstellen.
Setzen Sie den Haken zur Einwilligungserklärung
Daten ausfüllen —- Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein
Eingaben bestätigen mit „weiter“
Rufen Sie Ihren E-Mail-Account mit dem darin enthaltenen 6-stelligen Code,zur Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse und tragen Sie ihn in das Feld ein(ggf. Spamordner überprüfen)
Anschließend wird Ihnen die Verifizierung bestätigt. Klicken Sie auf „weiter“.
Bitte tragen Sie nun auf der nächsten Seite Ihre persönlichen Login-Daten ein:
Achtung: Notieren Sie sich Ihren gewählten Benutzernamen und das Passwort und bewahren Sie Ihre Zugangsdaten gut auf, damit Sie auf diese im weiteren Verlauf der Ausbildung zurückgreifen können!
Klicken Sie auf „Konto-Erstellung abschließen“
Auf der nächsten Seite wird Ihnen die erfolgreiche Registrierung bestätigt.
Rufen Sie nun die Seite www.fischerpruefung-online.bayern.de auf und klicken Sie auf
„Zum persönlichen Bereich“ weiter /Anmelden /Akzeptieren
Sie können nun Ihre Daten überprüfen und falls nötig korrigieren.
Schließen Sie den Registrierungsprozess mit einem Klick auf „Speichern“ endgültig ab.
Achtung: Bitte bewahren Sie sich Ihre Zugangsdaten Benutzername und Kennwort gut auf, da Sie nur damit in das System gelangen.
Bezahlung der Prüfungsgebühr von 50 €
Im Online-System finden Sie auf der Startseite unter Prüfungen das Feld „Prüfungsgebühr bezahlen“. Bitte bezahlen Sie die Gebühr unter Angabe der dort aufgeführten Daten. Erst nach Eingang der Gebühr (bei Banküberweisung nach ca. 5 Arbeitstagen / bei Kreditkarten-/PayPal-Zahlung sofort) sowie den eingetragenen Ausbildungsstunden können Sie sich zu einer Online-Prüfung anmelden.
Zum Verlassen der Seite bitte auf „Abmelden“ klicken.
Fischer machen Schule ist ein Projekt der Bayerischen Fischerjugend. Es unterstützt die Grundschüler der 4. Klassen das Lehrplanthema „Wasser als Lebensraum für Tiere und Pflanzen“ naturnah kennen zu lernen.
Die Schüler erfahren unter fachkundiger Anleitung, wie das Leben im und am Wasser funktioniert. Sie lernen einige Fischarten, Kleintiere und Pflanzen mit Namen kennen und gewinnen spielerisch erste Einblicke in die vielfältigen Zusammenhänge dieses Ökosystems. Durch eigenes Erkunden fällt es den Schülern leichter die ökologischen Zusammenhänge in der Natur zu begreifen und sich für deren Schutz zu engagieren.
Wir Fischer haben Zugang zu gepachteten oder eigenen Gewässern und kennen Flora und Fauna ganz genau. Dieses Wissen geben am Projekttag die Mitglieder des Jugendleitungsteams, Gewässerwarte, Vorstände und andere engagierte Ehrenamtliche der bayerischen Fischereivereine gerne an die Kinder weiter.
Das Arbeitsmaterial besteht aus einem Begleitheft für Jugendleiter, Multiplikatoren und Lehrer sowie einem Arbeitsheft für jeden Schüler. Zusätzlich stehen Materialien für eine biologische Gewässeruntersuchung zur Verfügung.
Die Teilnahme am Projekt ist kostenlos und wird über die Bayerische Fischereiabgabe gefördert.
Informationen für alle Pächter staatlicher Fischereirechte
Der Pachtvertrag schreibt die Abgabe eines jährlichen Berichts mit Angaben zur Bewirtschaftung des Gewässers vor. Schwerpunkte bilden dabei die Angaben über die Ein- und Ausgaben für das Fischereirecht und für jedes Gewässer getrennt, die Fangergebnisse und der Besatz. Dieser Jahresbericht bildet die Grundlage für eine aussagefähige Bewertung des Gewässers. Die Informationen verwaltet der LFV Bayern, als Verpächter der staatlichen Fischereirechte seit 2002 in einer Gewässerbewirtschaftungs-Datenbank.
Für den Jahresbericht werden folgende Angaben benötigt:
Besatzmaßnahmen: • Fischart nach Alter getrennt (z.B. 1-, 2-sömmerig oder Brut) und Menge (Stück und/oder kg), für jedes Gewässer im Fischereirecht • Belege, Rechnungen (in Kopie), hier nur für das einzelne Fischereirecht • Wichtig! Der Monat der Besatzmaßnahme
Fänge: • Fischart und -menge (Stück und kg) • das mini- und maximale Gewicht (in g) der gefangenen Fischart Die Fänge mit den nötigen Daten lassen sich über eine gute Führung der Fangbücher ziemlich genau ermitteln bzw. auswerten.
Einnahmen für das Fischereirecht: • die Anzahl der Ausgabe von Erlaubnisscheinen (z.B. Jahres-, Tages-, Wochenkarten) mit Preis pro Karte • sonstige Einnahmen z.B. Fischverkauf, Entschädigungszahlungen, Zuschüsse/Fördermittel
Ausgaben für das Fischereirecht: • Pachtzins • Grundsteuer • Gesamtkosten für den Besatz • Aufwendungen für den Kartenverkauf • Kosten für die Fischereiaufsicht • Sonstige Kosten mit Begründung z.B. Material, E-Befischung
Seit mehr als 50 Jahren verwaltet der LFV Bayern staatliche Fischereirechte im Auftrag des Finanzministeriums. Unter den insgesamt 531 Rechten finden sich alle Größen, vom kleinen Bach bis zum großen Stausee. Die Verwaltung arbeitet seit vielen Jahren auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrags mit der IMBY (Immobilien Freistaat Bayern). 2010 wurde der Vertrag vom Freistaat um weitere 10 Jahre verlängert. Die Geschäftsbesorgung verbindet die fiskalischen Interessen des Freistaates mit der dem Fischereigesetz entsprechenden optimalen, fischereilichen Bewirtschaftung. Der Verband verfolgt das Ziel, Angelmöglichkeiten zu sozialen Preisen zu erhalten. Pächter sind unter Berücksichtigung der existentiellen Interessen der Berufsfischerei in erster Linie Fischereivereine. Die Ausschreibung erfolgt in der Mitgliederzeitschrift „Bayerns Fischerei + Gewässer“ sowie auf der Homepage des LFV. Die nötigen Formulare mit den ausführlichen Gewässerbeschreibungen und notwendigen Bewirtschaftungsdaten können immer ab März bis zum Ende der Bewerbungsfrist heruntergeladen werden. Über die Vergabe entscheidet eine Kommission aus jeweils einem Vertreter des LFV Bayern, des jeweiligen Bezirksfischereiverbandes und der zuständigen Regionalvertretung der IMBY.
Der Förderbeirat des LFV befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Förderung, die durch die Förderstelle beim LFV abgewickelt wird. Er entscheidet auch bei Maßnahmen, die den gängigen Förderbereichen nicht zugeordnet werden können, oder die ein Investitionsvolumen von 50.000 € überschreiten.
Der Förderbeirat besteht aus dem geschäftsführenden Präsidium des LFV, dem Generalsekretär des LFV, der Förderstelle, den Präsidenten der Bezirksfischereiverbände sowie je einem Vertreter des Instituts für Fischerei und der Abteilung Förderwesen und Fachrecht der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Er tagt bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr.
Wer sich in Bayern einen Fischereischein ausstellen lässt, muss die Fischereiabgabe zahlen. Damit leistet jeder Fischer einen Beitrag zum aktiven Gewässer- und Artenschutz.
Die Mittel aus der Fischereiabgabe werden vor allem genutzt, um nachteilige zivilisatorische Einflüsse auf die Fischbestände und den Lebensraum der Fische auszugleichen. Die Abgabe dient also der Förderung der Fischerei in Bayern.
Die Mitgliederversammlung besteht aus den Delegierten der Bezirksverbände, dem Präsidium, den Ehrenmitgliedern und den korporativen Mitgliedern. Sie findet einmal jährlich statt und steht allen im LFV organisierten Mitgliedern offen. Die Mitgliederversammlung wählt das geschäftsführende Präsidium, entlastet es und stimmt über Satzungsfragen ab.
Das Präsidium legt die Grundsätze der Verbandsarbeit fest. In seinen Sitzungen werden die Anliegen des Verbands, der Bezirksverbände, der Fischerjugend, der Ausschüsse sowie der Abteilungen diskutiert und Beschlüsse gefasst.
Dem Präsidium gehören die Mitglieder des geschäftsführenden Präsidiums an, ein Vertreter jedes Bezirksverbands, die Obmänner der Abteilungen und Fachgruppen, der Vorsitzende des Ausschusses für Fischerei- und Gewässerschutz sowie die Landesjugendleiterin.
Präsident
Der Präsident vertritt die Belange des Verbands gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik und anderen Interessengruppen. Außerdem verfügt er nach den Beschlüssen des geschäftsführenden Präsidiums über die Verbandsmittel im Rahmen des Haushaltsplans.
Geschäftsführendes Präsidium
Das geschäftsführende Präsidium leitet die tägliche Arbeit des Verbands und verwaltet dessen Vermögen. Es besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, (einer von ihnen ist zuständig für die Angelfischerei, der andere für die Berufsfischerei), dem Schriftführer, dem Schatzmeister und dem Justitiar.
Präsident Axel Bartelt leitet den Landesfischereiverband seit 2023. Bartelt war bis Februar 2022 Regierungspräsident der Oberpfalz und arbeitete zuvor 21 Jahre in der Bayerischen Staatskanzlei.
Vizepräsident für die Angelfischerei ist Willi Ruff.
Vizepräsident für die Berufsfischerei Alfred Stier ist Fischwirtschaftsmeister und Betreiber einer Teichanlage in der Oberpfalz.
Schatzmeister Werner Köhler ist Präsident des Bezirksfischereiverbands Oberfranken.
Schriftführer Hans-Dieter Scheiblhuber ist auch aktiv als 1. Vorsitzender Fischereiverein Unterer Inn, 1. Vorsitzender Innfischereigenossenschaft und Vizepräsident des Fischereiverbands Niederbayern.
Justitiar Dr. Christoph Papenberg arbeitet als Anwalt in München.
Die ordentlichen Mitglieder des Landesfischereiverbands Bayern e.V. sind sieben weitgehend unabhängige Bezirksverbände. Die Bezirksverbände bündeln knapp 800 Fischereivereine und -genossenschaften in ganz Bayern. In den Vereinen engagieren sich 139.000 Mitglieder und Ehrenamtliche.
Der Verband gliedert sich in drei Abteilungen:
Angelfischerei: Ihr gehören alle Mitglieder von Angelvereinen an, die in einem der sieben bayerischen Bezirksfischereiverbände organisiert sind. Diese 139.000 Angler sind sogenannte „mittelbare Mitglieder“.
Berufsfischerei: In ihr sind alle 500 Berufsfischer der angeschlossenen Verbände und Vereine oder Einzelmitglieder im Haupt- und Nebenberuf vereinigt. Diese Abteilung gliedert sich in die Fachgruppen Züchter in der Karpfenteichwirtschaft, Züchter in der Forellenteichwirtschaft und Bach-, Fluss- und Seenfischer.
Casting: Dieser Abteilung gehören alle Casting-Sportler der ordentlichen und mittelbaren Mitglieder an. Casting ist der Wurf- und Zielsport der Angler und wird auf dem Trocken ausgeübt.
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