Fehlerhafte Sauberkeit

ARGEFA-Jahrestagung: Gängelei von Anglern und Berufsfischern führt zu neuen ökologischen Problemen

Der Bodensee ist heute glücklicher Weise wieder sauber – fast zu sauber. Viele Fischarten, allen voran die berühmten Felchen, finden nicht mehr genug Nahrung im Wasser und wachsen nicht mehr zu ihrer natürlichen Größe. „Nun aber durch Netzgehege und Gängelei der Angelfischer gegenzusteuern ist absolut fragwürdig“, so ARGEFA-Präsident Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle.
Unter den schwindenden Fischbeständen leiden zuallererst die Berufsfischer, die von ihren Fängen kaum noch leben können. Die Landesregierung von Baden-Württemberg versucht diesem wirtschaftlichen Missstand entgegenzuwirken und will zehn bis zwölf Netzgehege im See zulassen, mit Durchmessern von 20 Metern und einer Tiefe von ebenfalls 20 Metern. Dort sollen bis zu 500 Tonnen Renken jährlich produziert werden, mehr als doppelt so viel wie der heutige Fangertrag der Fischer. Die organisierten Berufs- und Angelfischer sind absolut dagegen. Die Fischer befürchten, dass trotz gegenteiliger Beteuerungen weitere Anlagen folgen werden. Aquakulturbetriebe im See und ausbrechende, domestizierte Zuchtfische könnten langfristig den Genpool der Wildfische und damit den Qualitätsfische Bodenseerenke gefährden.

Inkonsequente Fangbestimmungen im Alpenrhein

Die Internationale Bevollmächtigtenkonferenz(IBKF) für die Bodenseefischerei ist bemüht, den Felchen und den Barschbestand zu schützen, ergreift aber leider die falschen Maßnahmen. Auf ihren Beschluss hin wurde das Schonmaß für beide Fischarten aufgehoben. Angler dürfen nun pro Tag zwölf Fische fangen, müssen aber jeden Fisch – und sei er noch so klein – entnehmen. Man hofft, so würden weniger große Fische entnommen. Dies widerspricht aber der guten fachlichen Praxis. So schützt man keine Bestände, denn Fische werden erst ab einer gewissen Größe zu erfolgreichen Laichtieren und sollen bis dahin nicht entnommen werden. „Als Schildbürgerstreich erscheint es, dass mit Aufhebung der Schonmaße im Bodensee die Schonmaße für Felchen im Alpenrhein erhöht wurden. was prinzipiell richtig ist. Es ist aber leider nicht gelungen einheitliche Schonbestimmungen für die gesamte Flussstrecke zu finden – im Rheinabschnitt zwischen Bodensee und der Eisenbahnbrücke bei Lustenau gelten nämlich die Regelungen des Sees“, so ARGEFA-Vizepräsident Rainer Kühnis.

Mit den derzeitigen inkonsequenten Bewirtschaftungsregeln wird einerseits der Felchenbestand im Bodensee erheblich geschwächt und gleichzeitig die Chance für positives Laichgeschäft der Renke im Alpenrhein nach wie vor nicht garantiert. Die Bestände sind bereits derart angeschlagen, dass jeder Laichfisch benötigt wird.

Über die ARGEFA

Die Fischereiorganisationen der Alpenländer arbeiten seit 1985 als Arbeitsgemeinschaft der Fischereiverbände der Alpenländer (ARGEFA) eng zusammen. Der ARGEFA ist die Erhaltung und grenzüberschreitende Förderung der Fischerei und des Schutzes der Gewässer im Alpenraum ein gemeinsames Anliegen.
Vorrangige Ziele sind die Verhinderung weiterer gewässerschädlicher Ausbaumaßnahmen, die Wiederherstellung der Durchwanderbarkeit der Gewässer sowie ihre Vernetzung und der Erhalt bzw. die Wiederherstellung eines gesunden, artenreichen Fischbestands.

In der ARGEFA sind der Landesfischereiverband Baden-Württemberg, der Landesfischereiverband Bayern, der Fischereiverband Liechtenstein, der Österreichische Fischereiverband, der Schweizerische Fischereiverband, der Landesfischereiverband Südtirol und die Slovenian-Fishing-Association vertreten. Gemeinsam bündeln sie die Interessen von über 500.000 Anglern.

Seminar: Neue Datenschutzregeln für Vereine

Die EU-DSGVO gilt für die komplette oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. Name, Alter, Geschlecht), sowie für die nicht-automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem IT-System gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Die Ziele der EU-DSGVO sind der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten und personenbezogener Daten natürlicher Personen (z.B. Vereinsmitglieder).
Mit Wirkung vom 25. Mai 2018 ist die EU-DSGVO durch jede öffentliche sowie nicht-öffentliche Stelle und damit auch durch Vereine ohne Übergangsfrist umzusetzen.

Das Seminar richtet sich an Vereinsvorsitzende, Kassenwarte und alle Mitglieder, die personenbezogene Daten bearbeiten (z.B. für die Mitgliederverwaltung zuständig sind).

Referent ist der Datenschutzbeauftragte des LFV Herr Walter Gerner, der als selbstständiger Datenschutzbeauftragter und IT-Experte vor allem mittelständische Unternehmen, aber auch Verbände und Vereine betreut.

Das Seminar richtet sich ausschließlich an Mitgliedsvereine des LFV und ist kostenfrei.

Verbindliche Anmeldung bis 30. Oktober 2017 erbeten an:
Per E-Mail an poststelle@lfvbayern.de
Oder per Post an die Geschäftsstelle des LFV z. Hd. Frau Stefanie Schütze

Seminar: Pressearbeit im Fischereiverein

Vereine stehen im Blickfeld der Öffentlichkeit und müssen geschickt kommunizieren, um ihre Ziele zu erreichen. Das Seminar vermittelt Grundlagen für das Schreiben von spannenden Artikeln, was für ein ansprechendes Pressefoto zu beachten ist und zum richtigen Umgang mit Journalisten.

Die Teilnahme ist kostenlos. Begrenzte Teilnehmerzahl.
Anmeldung erforderlich unter: poststelle@lfvbayern.de

Seminar: Pressearbeit im Fischereiverein

Vereine stehen im Blickfeld der Öffentlichkeit und müssen geschickt kommunizieren, um ihre Ziele zu erreichen. Das Seminar vermittelt Grundlagen für das Schreiben von spannenden Artikeln, was für ein ansprechendes Pressefoto zu beachten ist und zum richtigen Umgang mit Journalisten.

Die Teilnahme ist kostenlos. Begrenzte Teilnehmerzahl.
Anmeldung erforderlich unter: steffi.schuetze@lfvbayern.de

Seminar: Gewässerwart Plus

Beinahe täglich werden in Bayern Nutzungen im und am Gewässer beantragt. Ob Aus- und Einleitungen, Uferbegradigung oder Hochwasserschutz; in der Regel ist dies mit Auswirkungen auf das Gewässer und letztlich auch die Fischerei verbunden. Wir Fischer sind folglich immer mehr gefordert, in den entsprechenden Antrags‐Verfahren gegenüber Behörden die Interessen von Naturschutz und Fischerei zu vertreten. Das gebietet nicht allein das Naturschutzgesetz, sondern auch die Pflicht zur fischereilichen Hege.

Im Herbst bietet der LFV deshalb ein Seminar zur Fortbildung von Gewässerwarten an. Ein Schwerpunkt ist die Bewertung von verschiedenen Eingriffen in den Gewässerhaushalt und deren Wirkung. Sie erfahren ferner Grundlagen über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Anfertigung von fischerei‐ und naturschutzfachlichen Stellungnahmen im Rahmen einer zeitgemäßen fischereilichen Hege.

Der Kurs richtet sich speziell an Gewässerwarte, die im Rahmen ihres Aufgabenfeldes die fachliche Schnittstelle zwischen Fisch, Gewässer und menschlichen Einflüssen darstellen.

Haben Sie Lust, neben Fischbesatz und Fanglistenauswertung auch einmal ein anderes, wichtiges Instrument der Hege kennenzulernen? Dann melden Sie sich beim LFV Bayern an.

Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Teilnehmer pro Seminar aus technischen Gründen auf 15 begrenzt ist. Normale Kenntnisse im Umgang mit dem PC (Internet) sind von Vorteil.

Anmeldung
Anmeldung bitte bis spätestens 10.11.2017 unter Angabe von

Name
E-Mail-Adresse
Verein
Telefonnummer für Rückfragen

an:

Landesfischereiverband Bayern e.V., Mittenheimer Str. 4, 85764 Oberschleißheim

oder per E‐Mail an:
poststelle@lfvbayern.de
Stichwort: „Gewässerwart‐Plus“

Seltenes Schauspiel: Süßwasserquallen im Badesee

Es muss nicht Rimini sein, auch bei uns in Bayern kann man vom Badestrand aus Quallen beobachten

Wenn man an Quallen denkt, dann meistens an die giftigen Vertreter wie die Gelbe Haarqualle oder auch Feuerqualle genannt, die zwar beeindrucken aussieht, aber bei Kontakt leider auch schmerzhafte Reaktionen, ähnlich einer Verbrennung, auslöst.

Die Süßwasserqualle (Craspedacusta sowerbii) ist hingegen ein harmloser Verwandter. Sie gehört ebenfalls zu den Nesseltieren, ist für den Menschen jedoch völlig ungefährlich. Quallen gehören zu den ältesten Tieren der Erdgeschichte und existieren seit 670 Millionen Jahren fast unverändert. Ursprünglich aus Asien stammend, hat sich die Süßwasserqualle durch die Einfuhr von Zuchtfischen und exotischer Wasserpflanzen auf der ganzen Welt verbreitet.

Die possierlichen Tiere werden nur maximal zwei Zentimeter groß und sind besonders in sehr langsam fließenden und stehenden Gewässer, die sich im Sommer deutlich erwärmen, zu finden. In Bayern wurden die Quallen zum Beispiel im Haselfurther Weiher bei Landshut, im Haager Weiher bei Freising oder im Weicheringer See bei Ingolstadt beobachtet.

Ausgewachsene Medusen haben einen glockenförmigen Schirm an dessen Rand nesselbesetzte Fangarme sitzen. Mit diesen Tentakeln erbeuten sie Zooplankton, also winzige, im Wasser freischwebenden Organismen, wie Ruderfußkrebse, Wasserflöhe und Rädertierchen.

Ein wahres „Wasserlebewesen“

Süßwasserquallen bestehen zu 99,3% aus Wasser und haben damit den höchsten bei Tieren festgestellten Wasseranteil. Neben der frei im Wasser schwimmenden Medusenform, gibt es auch einen fest am Grund anhaftenden Polypen. Dieser Polyp wächst auf Steinen, Holz und Pflanzen.

Polypen können sich auf verschiedene Art und Weise fortpflanzen. Meistens entstehen durch Knospung einer oder mehrere neue Polypen und es bildet sich eine Kolonie. Wenn die Umweltbedingungen es jedoch zulassen, dann bildet der Polyp die frei im Wasser schwebenden Medusen aus, die wir als Quallen kennen. Diese Medusen haben weibliche und männliche Individuen und können sich somit sexuell fortpflanzen und wiederum neue Polypen bilden.

In heimischen Gewässern werden selten zur gleichen Zeit am gleichen Ort beide Geschlechter gefunden, weswegen eine sexuelle Fortpflanzung bei uns eher selten ist. Da die Süßwasserquallen über einen längeren Zeitraum Temperaturen über 22-24°C benötigen um

Medusen zu bilden, findet man sie meist im Spätsommer oder im Herbst und nur in eher warmen Gewässern.

Quallen mögen sauberes Wasser

Gegen Abend steigen sie häufig zu Wasseroberfläche auf und können dort beobachtet werden. Auch beim Schnorcheln oder Tauchen kann man sie gut beobachten, wenn sie im Tagesverlauf in größere Tiefen herabsinken. Da Süßwasserquallen oligotrophe bis mesotrophe, also Gewässer mit einer eher besseren Wasserqualität bevorzugen, ist es immer ein erfreulicher Anblick, wenn man sie in einem heimischen Gewässer entdeckt.

Haben Sie Quallen gesehen?

Falls Sie Süßwasserquallen in einem Gewässer entdecken sollten, melden Sie es bitte der Aquatischen Ökologie der LMU München unter folgender Adresse:
E-Mail: katrin.schachtl@bio.lmu.de, Telefon: 089 2180 74 213
Infos zum laufenden Projekt der LMU unter: http://aquatische-oekologie.bio.lmu.de/forschung/index.html

Mehr Geld für Fischotterschäden

Gute Nachricht für alle Otter-geschädigten Teichwirte in Bayern: Landwirtschaftsminister Helmut Brunner hat den erst im vergangenen Jahr aufgelegten Entschädigungs-Fonds zum Ausgleich von Fischotter-Schäden von 100.000 auf 250.000 Euro aufgestockt. Wie Brunner in München mitteilte, hätten die Schadensmeldungen des ersten Jahres gezeigt, dass die bisher veranschlagten Mittel nicht ausreichen, um die tatsächlichen Verluste der Teichwirte auszugleichen. „Mit der Aufstockung wollen wir sicherstellen, dass keiner unserer teichwirtschaftlichen Familienbetriebe allein gelassen wird und auf seinen Otter-Schäden sitzen bleibt“, sagte der Minister. Aus dem Entschädigungsfonds können bis zu 80 Prozent der durch den Otter erlittenen Einbußen ersetzt werden.

Vor allem in Niederbayern, der Oberpfalz und Oberfranken breitet sich das streng geschützte Tier zunehmend aus und richtet in den Teichanlagen schweren Schaden an. Brunners im vergangenen Jahr gestarteter Fischotter-Managementplan sieht neben Entschädigungen auch den Einsatz von Otter-Beratern vor. Diese mittlerweile drei in den besonders betroffenen Regionen eingesetzten Berater erläutert den Betrieben vor Ort, wie sie ihre Teiche optimal schützen können. Schutzzäune, die nach den Vorgaben eines Beraters errichtet wurden, können bis zur Hälfte der Kosten bezuschusst werden.

Nach Aussage des Ministers ist der Erhalt der 10.000 bayerischen Teichwirte ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen. Denn sie erzeugen nicht nur etwa die Hälfte aller Karpfen und ein Drittel aller Forellen in Deutschland. Durch die seit Generationen hinweg betriebene naturnahe und extensive Teichwirtschaft sichern die ausschließlich in Familienhand befindlichen Betriebe zudem wichtige Naturräume und Rückzugsgebiete für bedrohte Tier- und Pflanzenarten.

Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung für Kormoran und Biber

Am 16. Juli trat die verlängerte Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV) zur Vergrämung von Kormoran und Biber in Kraft. Die AAV regelt die Möglichkeiten für Eingriffe in besonders geschützte Tierpopulationen. In Bayern zählen dazu auch gezielte Abschüsse. Erstmals gilt die AAV nun für zehn Jahre und wird sowhl vom Landesfischereiverband, als auch von weiten Teilen des Vogelschutzes mitgetragen.

Die Verordnung ist nun auch online verfügbar: Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten

 

Bild: Silvio Heidler

Bundestagswahl 2017: Hier muss die Politik jetzt aktiv werden

IGB-Bericht beleuchtet fünf Gewässerthemen mit hohem Handlungsbedarf

Kein EEG für den Betrieb von Kleinwasserkraftanlagen und mehr nachhaltige Kreislaufsysteme in der Aquakultur, das sind nur zwei der Erkenntnisse aus einem neuen Bericht zum Schutz und zur Nutzung von Deutschlands Binnengewässern. Das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) stellt fünf wichtige Themen rund um Wasser und Fische vor und will damit die politische Diskussion anregen. Die Wissenschaftler verstehen ihre Forschung als Beratungsangebot an die Politik und konzentrieren sich darin auf fünf Kernfrage:

1. Überdüngung: Diffuse Nährstoffbelastung von Gewässern mit Stickstoff und Phosphor

Die Stickstoff- und Phosphorbelastungen im Grund- und Oberflächenwasser sind in Deutschland vielerorts zu hoch. Beide Stoffe sind für die Eutrophierung (Überdüngung) und somit für eine gravierende Beeinträchtigung der chemischen und biologischen Gewässerqualität verantwortlich. Um diesen negativen Auswirkungen entgegenzutreten, ist das vom Bundestag Anfang 2017 verabschiedete Düngegesetz und die Novellierung der Düngeverordnung (NovDüV) ein wichtiger Schritt. Für den Gewässerschutz ist diese Regelung jedoch nicht ausreichend.

2. Synthetische Stoffe: Pharmazeutika, Mikroplastik, Nanopartikel und hormonaktive Stoffe in Gewässern

Die Belastung von Grund- und Oberflächenwasser mit Pharmazeutika, hormonaktiven Stoffen, Mikroplastik, Nanopartikeln und anderen anthropogenen Substanzen steigt kontinuierlich an. Die Substanzen wirken auf Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen und werden über das Trinkwasser oder die Nahrungskette auch in den menschlichen Körper aufgenommen. Wegen des weltweiten Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums mit globalem Warenverkehr ist auch in Deutschland eine weitere Verschärfung des Problems zu erwarten.

3. Wasserstraßen: Unrentabler Ausbau im Konflikt mit der EU-Gesetzgebung

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schreibt verbindlich vor, Gewässer in einen „guten ökologischen Zustand“ zu bringen, wobei gleichzeitig ein Verschlechterungsverbot gilt. Derzeit verfehlen in Deutschland 100 % der als Wasserstraßen ausgewiesenen Binnengewässer dieses Ziel. Das im Februar 2017 verabschiedete Bundesprogramm Blaues Band schafft kaum Abhilfe, da sein Zielhorizont bis ins Jahr 2050 reicht, während die WRRL spätestens bis 2027 umgesetzt werden muss.

4. Aquakultur: Nachhaltige Kreislaufsysteme und Eigenversorgung stärken

Der Fischfangertrag aus den Weltmeeren lässt sich nicht mehr steigern. Jedes weitere Wachstum der Fischproduktion für die menschliche Ernährung ist daher nur durch Aquakultur möglich. Schon jetzt ist sie der weltweit am stärksten wachsende Sektor der Landwirtschaft. Entgegen diesem Trend fristet die Aquakultur in Deutschland ein Nischendasein. Denn nur 3 % des deutschen Fischkonsums werden durch heimische Aquakultur abgedeckt. Das Potential in Deutschland für Eigenversorgung und Export von Fisch könnte mit nachhaltigen Verfahren entwickelt werden, statt die Umweltfolgen ins Ausland zu verlagern.

5. Wasserkraft: EEG-Förderung kleiner Wasserkraftanlagen im Spannungsfeld mit dem Gewässerschutz

Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2017) fördert die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Doch erneuerbar heißt nicht automatisch umweltfreundlich. Dies ist insbesondere bei der Wasserkraft der Fall, die in vielen Fließgewässern eine Hauptursache dafür ist, dass die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verfehlt werden. Es konkurrieren zwei prinzipiell sinnvolle, gesetzlich verankerte Umweltziele (Klimaschutz vs. Naturschutz). Eine differenzierte Betrachtung von Maßnahmen und staatlichen Förderungen ist daher dringend erforderlich.

Die Naturschutzverbände Landesfischereiverband Bayern, Anglerverband Niedersachsen, Landesverband Sächsischer Angler und Landesanglerverband Sachsen-Anhalt unterstützen mit ihren 300.000 Mitgliedern die Arbeit des IGB und fordern die Politik ebenfalls zum Handeln auf.

Den Bericht können Sie hier herunterladen

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IGB Policy Brief 2.38 MB 1147 Downloads

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Bild: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger

Vorranggewässer – Maßnahmen zum Erhalt und zur Unterhaltung von Altwässern

 

Der Landesfischereiverband Bayern e.V. als Fischerei- und Naturschutzverband setzt sich mit der Umsetzung von Arten- und Gewässerschutzprojekten für den Erhalt und die Wiederansiedlung gefährdeter Fischarten in Bayern ein.

Die gezielte Anlage, Wiederherstellung und dauerhafte Unterhaltung wichtiger Schlüsselhabitate ist für viele Fischarten in unseren z.T. stark anthropogen überformten Gewässern ein wichtiges Instrument um dauerhaft gesunde Fischbestände zu sichern. Der Erhalt von Altwässern ist aufgrund ihres besonderen Stellenwertes als Strömungsrefugium, Wintereinstand und Juvenilhabitat ein wichtiger Beitrag für den Schutz und die Entwicklung heimischer Fließgewässerarten.

Um die Bedeutung von Altwässern und ihren Funktionen für die heimische Fischfauna in Fließgewässerökosystemen zu bewerten, plant der LFV Bayern in den kommenden zwei Jahren die Umsetzung von Altwasserentlandungen an fünf ausgewählten Standorten (siehe Karte). In einem begleitenden Monitoring werden durch die Kartierung von Teilhabitaten und die Durchführung von Elektrobefischungen Veränderungen der Habitatqualität und Fischfauna nach einer einheitlichen Methodik aufzunehmen, abschließend zu bewerten und zu vergleichen. Die Untersuchungen dienen dazu anhand von standardisierten Erfolgskontrollen die naturschutzfachliche Wirksamkeit von Entlandungsmaßnahmen in Altwässern auf aquatischer Ebene zu belegen.

Sofern Sie Interesse an der Durchführung des dazu vorgesehenen Auftrags haben, bitten wir Sie um ein schriftliches Kosten-Angebot bis zum 19. September 2017. Nähere Angaben zu Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen finden Sie in den beigefügten Anlagen.

Landesfischereitag 2017

+++ Die Plätze für die Schifffahrt auf der Donau sind restlos ausgebucht +++

+++ Ohne Anmeldung leider keine Teilnahme +++

Reinheitsgebot für unsere Bäche und Seen
Auftrag für Fischerei und Landwirtschaft

Landesfischereitag 2017 – 23. September – Regensburg – 10.00 Uhr

Gewässerschutz und Landwirtschaft

Bayerns Gewässer leiden unter Abspülungen von Feldern und Äckern. Bei Starkregen gelangt zu viel Erdreich und Dünger ins Wasser. Initiativen wie der neue „Gewässerpakt“ sollen Abhilfe schaffen, doch wie erreichen wir einen besseren Gewässerschutz? Walter Heidl, Präsident des Bayerischen Bauernverbands stellt Lösungsansätze der Landwirtschaft vor und diskutiert mit LFV-Präsident Albert Göttle.


Praxiswissen für Vereinsvorstände

  • Fischereiaufseher: Ein wichtiger Job im Verein mit immer neuen Herausforderungen. Halten Sie sich hier auf dem Laufenden.
  • Vereinsbesteuerung: Möglichkeiten und Fallstricke des Steuerrechts für Vereine. Aktuelle Beispiele und ein Ausblick auf 2018.
  • So gelingt Integration: Die Neustädter Fischerfreunde holen Zuwanderer ins Boot – und beide Seiten profitieren. Ein Bericht aus der Praxis.

Programm:

Bayerisches Königsfischen:

7.00 bis 10.30 Uhr: Königsfischen an der fließenden Donau
13.00 bis 15.30 Uhr: Festakt mit Proklamation der Bayerischen Fischerkönige (Die Schifffahrt ist leider restlos ausgebucht)

LFV-VereinsForum:

10.00 – 11.00 Uhr: Vortrag und Podiumsdiskussion – Landwirtschaft und Fischerei
Walter Heidl, Präsident Bayerischer BauernverbandProf. Dr.-Ing. Albert Göttle, Präsident Landesfischereiverband Bayern
11.15 – 12.00 Uhr: Aufgaben des Fischereiaufsehers, Dr. Reinhard Reiter, Institut für Fischerei (wir können für Besucher des Vortrags leider kein Zertifikat ausstellen)
11.15 – 12.00 Uhr: So gelingt Integration Erhard Garbe, 1. Vorstand Neustädter Fischerfreunde
11.15 – 12.00 Uhr: Aktuelle Stolpersteine in der Vereinsbesteuerung Thomas Schiffler, BRUMA Steuerberatung und Vizepräsident Fischereiverband Oberbayern

Veranstaltungsort:

Kongress- und Kulturzentrum Kolpinghaus Regensburg, Adolph-Kolping-Straße 1, 93047 Regensburg

Parkmöglichkeiten:

Das Parkhaus am Dachauplatz und der Parkplatz am Donaumarkt sind in unmittelbarer Umgebung. Der Parkplatz Unterer Wöhrd (Altes Eisstadion) ist kostenfrei und fußläufig in 10 Minuten erreichbar.

Landesfischereitag 2017

Reinheitsgebot für unsere Bäche und Seen

Auftrag für Fischerei und Landwirtschaft

Landesfischereitag 2017 – 23. September – Regensburg – 10.00 Uhr

Gewässerschutz und Landwirtschaft

Bayerns Gewässer leiden unter Abspülungen von Feldern und Äckern. Bei Starkregen gelangt zu viel Erdreich und Dünger ins Wasser. Initiativen wie der neue „Gewässerpakt“ sollen Abhilfe schaffen, doch wie erreichen wir einen besseren Gewässerschutz? Walter Heidl, Präsident des Bayerischen Bauernverbands stellt Lösungsansätze der Landwirtschaft vor und diskutiert mit LFV-Präsident Albert Göttle.

Praxiswissen für Vereinsvorstände

  • Auffrischungskurs für Fischereiaufseher: Ein wichtiger Job im Verein mit immer neuen Herausforderungen. Halten Sie sich hier auf dem Laufenden.
  • Vereinsbesteuerung: Möglichkeiten und Fallstricke des Steuerrechts für Vereine. Aktuelle Beispiele und ein Ausblick auf 2018.
  • So gelingt Integration: Die Neustädter Fischerfreunde holen Zuwanderer ins Boot – und beide Seiten profitieren. Ein Bericht aus der Praxis.

Programm

Bayerisches Königsfischen:

7.00 bis 10.30 Uhr: Königsfischen an der fließenden Donau
13.00 bis 15.30 Uhr: Festakt mit Proklamation der Bayerischen Fischerkönige

LFV-VereinsForum:

10.00 – 11.00 Uhr: Vortrag und Podiumsdiskussion – Landwirtschaft und Fischerei
Walter Heidl, Präsident Bayerischer BauernverbandProf. Dr.-Ing. Albert Göttle, Präsident Landesfischereiverband Bayern
11.15 – 12.00 Uhr: Auffrischungskurs für Fischereiaufseher Dr. Reinhard Reiter, Institut für Fischerei
11.15 – 12.00 Uhr: So gelingt Integration Erhard Garbe, 1. Vorstand Neustädter Fischerfreunde
11.15 – 12.00 Uhr: Aktuelle Stolpersteine in der Vereinsbesteuerung Thomas Schiffler, BRUMA Steuerberatung und Vizepräsident Fischereiverband Oberbayern

Veranstaltungsort:
Kongress- und Kulturzentrum Kolpinghaus Regensburg, Adolph-Kolping-Straße 1, 93047 Regensburg

Parkmöglichkeiten:
Das Parkhaus am Dachauplatz und der Parkplatz am Donaumarkt sind in unmittelbarer Umgebung. Der Parkplatz Unterer Wöhrd (Altes Eisstadion) ist kostenfrei und fußläufig in 10 Minuten erreichbar.

Genehmigung für Wasserkraftanlage an der Ramsauer Ache war nicht zulässig

Naturschutz siegt vor Gericht: Landratsämter müssen bei Umweltfragen sorgfältiger Prüfen

Das Verwaltungsgericht München schafft Klarheit: Der Neubau einer Wasserkraftanlage „Am Felsentor“ an der Ramsauer Ache, Landkreis Berchtesgadener Land, hätte nicht genehmigt werden dürfen. Wegen des Fehlens einer Umweltverträglichkeitsprüfung, sowie massiver Eingriffe in ein geschütztes Biotop hatten der Bund Naturschutz Bayern mit finanzieller Unterstützung des Landesbund für Vogelschutz und der Landesfischereiverband Bayern 2015 Klagen gegen den Bescheid und damit gegen das Landratsamt Berchtesgadener Land eingereicht.

Der vorsitzende Richter verwies auf die im Vorfeld des Verfahrens bereits getroffene Entscheidung des 8. Senats am Verwaltungsgerichtshof (VGH). Gemäß dieser sei im vorliegenden Verfahren die Frage der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) maßgebend. Hinzu käme eine Beurteilung des Vorhabens mit Blick auf die Maßgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Aufgrund der Komplexität der Frage zur WRRL zog das Gericht eine Behandlung der Aspekte zur UVP vor.

„Die Entscheidung des Gerichts ist für den Naturschutz in der Region richtungsweisend“, so Rita Poser, Kreisvorsitzende des BN Berchtesgadener Land. „Der Biotopschutz kann und darf nicht blindlings unternehmerischen Interessen geopfert werden“.

Der vorsitzende Richter betonte mehrfach, dass ein Verwaltungsverfahren mit UVP, in diesem Fall ein Planfeststellungsverfahren, aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen der Wasserkraftnutzung unumgänglich gewesen wäre. Sollte der Antragsteller am Kraftwerksbau festhalten wollen, müsse mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), ein vollumfängliches Planfeststellungsverfahren mit UVP durchgeführt werden. Eine Ergänzung des bisherigen Antragsverfahrens um eine UVP sei nicht zulässig.

„Der Ausgang des Verfahrens ist ein wichtiger Prüfstein für laufende und neue Wasserkraftanträge“, berichtet Johannes Schnell, Artenschutzreferent des Landesfischereiverbands Bayern. „Wir stellen derzeit bei einer Vielzahl von Antragsverfahren fest, dass für Neu- oder Ausbau von Wasserkraftanlagen eine UVP behördlicherseits allzu gerne beiseitegelassen wird.“

Nachdem der Antragsteller seinen Bauantrag zurückgezogen hatte, beschloss das Gericht im Einvernehmen mit den anwesenden Parteien, die Klageverfahren von LFV Bayern und Bund Naturschutz einzustellen. Das Landratsamt Berchtesgadener Land als Beklagter trägt die Kosten beider Verfahren.

Ein Schadenersatzanspruch für bereits getätigte Investitionen des Antragstellers besteht nicht. Die Investitionen fallen laut Gericht in den Bereich des unternehmerischen Risikos.

Ein weiterer Erfolg ist, dass die Klagen der beiden Naturschutzorganisationen zulässig waren, obwohl diese eigentlich nur bei Verfahren mit im Vorfeld festgestellter UVP-Pflicht klagebefugt sind. Maßgeblich hierfür sind seit 2013 die rechtlichen Vorgaben der EU, die laut Angaben des vorsitzenden Richters der Öffentlichkeitsbeteiligung einen sehr hohen Stellenwert einräumt.

Jahresbericht 2016/17

LFV stellt neuen Jahresbericht vor

Ob Artenhilfsprogramme, Informationsveranstaltungen oder in der Teichwirtschaft und Jugendarbeit – der Landesfischereiverband Bayern war sehr aktiv. Eine ausführliche Übersicht der Arbeit und Erfolge des LFV finden Sie nun im aktuellen Jahresbericht 2015/2016.

Jahresbericht zum Herunterladen:

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LFV-Jahresbericht 2016/2017 11.42 MB 2314 Downloads

Informationen rund um den LFV Bayern und die Bayerische Fischerjugend: Leistungen,...