Die Karausche Arbeitsunterlagen

Der Iltis Arbeitsunterlagen

Das Wildschwein Arbeitsunterlagen

Die Wiesenweihe Arbeitsunterlagen

Das Moderlieschen Arbeitsunterlagen

Der Neuntöter Arbeitsunterlagen

Die Wiesenhummel Arbeitsunterlagen

Der Steinbeißer Arbeitsunterlagen

Das Rebhuhn Arbeitsunterlagen

Frohe Weihnachten

Liebe Fischerinnen und Fischer,

ein außergewöhnliches Jahr geht zu Ende, dass uns alle viele Nerven gekostet hat. Beginnend mit den Ausgangsbeschränkungen im Frühling, über einen etwas entspannteren Sommer bis zu den leider wieder besorgniserregenden, aktuellen Corona-Zahlen mit der Konsequenz eines neuerlichen Lockdowns.

Viele Vereine, die Bezirksverbände und auch der Landesverband mussten ihr Vereinsleben herunterfahren. Das Beisammensein in Versammlungen, Stammtischen oder beim Königsfischen war schwierig zu organisieren. Viele Mitgliederversammlungen fielen aus, für wichtige Entscheidungen blieb oft nur der Postweg.

Wir alle machen uns nun Gedanken, wie wir die Weihnachtstage gestalten können, ohne unsere Familien in Gefahr zu bringen. Fragen uns, wie es an den Schulen weiter gehen wird und machen uns womöglich auch Sorgen um unsere Arbeitsplätze.

In dieser Zeit hilft uns hoffentlich, dass wir weiterhin unserer Leidenschaft nachgehen können. Auch der Winter hält schöne und erholsame Stunden am Wasser bereit, zum Beispiel beim Rutten- oder Huchenfischen. Diese Momente können uns Kraft geben für die anstrengenden Pandemiemonate, die noch vor uns liegen dürften. Der Landesfischereiverband wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass wir auch in Zeiten des Lockdowns weiter zum Angeln gehen dürfen.

Die Adventszeit ist eine Zeit der Hoffnung. Hoffnung können wir aktuell sehr gut gebrauchen – und wenn wir den Experten glauben dürfen, ist sie auch angebracht. Die Medizin macht Fortschritte bei der Behandlung von Covid-19 und die Impfstoffentwicklung kommt voran. Auch wenn im nächsten Jahr nicht alles wieder sein wird, wie vor der Pandemie, so werden wir doch hoffentlich ein gewisses Maß an Normalität zurückbekommen.

Wir brauchen also Optimismus und davon haben wir Fischer glücklicher Weise eine große Portion. Anders ließe es sich kaum erklären, dass wir einer Leidenschaft nachgehen, die oft genug nicht zum Erfolg führt aber dennoch eine Bereicherung ist.

Wir wünschen eine besinnliche Weihnachtszeit und das nötige Durchhaltevermögen. Wir danken Ihnen für die Unterstützung für unsere Arbeit und freuen uns auf ein Wiedersehen im neuen Jahr!

 

Die Geschäftsstelle des Landesfischereiverbands ist vom 21. Dezember bis zum 4. Januar geschlossen.

 

 

Bild: LFV/Robert Asner

 

 

Fischotter – Rückkehrer mit Problempotenzial

Fischbestände und Teichwirtschaft in Bayern sind durch den Fischotter bedroht

Der Fischotter wurde zu Deutschlands Tier des Jahres ernannt. So erfreulich die Wiederansiedlung des fast ausgerotteten Wasser-Marders in Bayern aus Sicht vieler Naturschützer ist, so problematisch ist sie für zahlreiche hoch gefährdete Fischarten, Amphibien sowie die Teichwirtschaft.

Huchen, Nase, Äsche und zahlreiche weitere Fischarten in Bayern sind stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Die zunehmende Verbreitung des Fischotters belastet Vorkommen und Verbreitung der heimischen Fische. Gerade jetzt im Winter leiden sie unter dem zunehmenden Fraßdruck durch den Fischotter.

Fischotter haben vom Frühjahr bis zum Herbst in den Teichen der Fischzüchter einen reich gedeckten Tisch gefunden. Der wirtschaftliche Schaden ist enorm und belastet die Teichwirte durch hohe Produktionsverluste (1,1 Millionen Euro gemeldete Schäden im Jahr 2019 laut Bayerischem Landwirtschaftsministerium) und Zusatzkosten für Schutzmaßnahmen.

Gleichzeitig führt das große Futterangebot zu einem überproportionalen Wachstum der Fischotterbestände. Jetzt im Winter sind die meisten Teiche leer oder zugefroren und die Otter suchen in den freien Fließgewässern nach Nahrung – allerdings in einer nicht naturverträglichen Zahl. Das Gleichgewicht ist nachhaltig gestört und die Schäden an den Fischbeständen sind enorm.

„Die Wahl des Fischotters zum Tier des Jahres muss für alle Seiten der Aufruf zu einer ehrlicheren und ergebnisoffenen Diskussion sein“, fordert Prof. Albert Göttle, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern. „Artenschutz darf eben nicht an der Wasseroberfläche enden. Wer die Ausbreitung des Fischotters will, muss sich bewusst sein, dass dies zu Lasten anderer geschützter Arten geht, vor allem der Fische. In der Natur sind alle Arten gleichwertig, die einseitige Konzentration auf symbolisch aufgeladene Tiere ist ein Irrweg und bringt die Artenvielfalt nicht gesamtheitlich weiter.“

LFV Vizepräsident für die Berufsfischerei Alfred Stier berichtet als betroffener Teichwirt: „Regional und nachhaltig Fischprodukte erzeugen und gleichzeitig aus Naturschutzgründen alle Prädatoren wie den Otter ungehindert wirken lassen, solches Wunschdenken geht selbst an Weihnachten nicht in Erfüllung. Den Otter stehen unsere bayerischen Familienbetriebe ohne Entnahmemöglichkeiten nicht durch.“

Weiterlesen: Hintergrundinformationen zum Fischotter und seinem Einfluss auf Fischbestände und Teichwirtschaft

Nr. 4, Dezember 2020

Artenschutz: Neuausrichtung des Artenhilfsprogramms
Interview: Wie effektiv ist fischschonende Wasserkraft
Angelfischerei: Neue Räuchermethoden vorgestellt

„Praxisangeln“ im Vorbereitungskurs

Wer in Bayern angeln will, braucht einen Fischereischein. Den bekommt, wer an einem Vorbereitungskurs teilnimmt und die anschließende Fischerprüfung besteht. Mit „Praxisangeln“ soll in den Vorbereitungslehrgängen nun die Praxis gestärkt werden.

Das „Praxisangeln“ ist nur im Rahmen eines Vorbereitungslehrgangs zur Fischerprüfung zulässig. Das Angebot ist freiwillig und (bisher) nicht im Ausbildungsplan für die Staatliche Fischerprüfung in Bayern festgeschrieben.

Lehrgangsteilnehmer dürfen im Rahmen des „Praxisangelns“ eine Montage erstellen, auswerfen, den Anhieb setzen und drillen sowie Fische keschern.

Anleitung muss gewährleistet sein

Entscheidend ist, dass die Lehrgangsteilnehmer unter ständiger fachkundiger Aufsicht stehen. Das „Praxisangeln“ darf nur im Beisein und unter Aufsicht einer volljährigen Person stattfinden, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Die Aufsicht steht ein für die Beachtung sämtlicher einschlägiger Regelungen. Diese Person muss stets bereit sein, unmittelbar einzugreifen, so dass sie die Fangtätigkeit ständig „in der Hand“ behält.

Die Lehrgangsteilnehmer dürfen keine eigene Angel verwenden, sondern nur am Fischfang des Fischereiausübenden beteiligt werden. Wie in der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz vorgesehen, darf die aufsichtführende Person höchstens zwei Handangeln verwenden (§ 15 Abs. 1 Nr. 6 AVBayFiG).

Je nach Gruppengröße ist es unter Umständen erforderlich, dass mehrere volljährige Inhaber eines gültigen Fischereischeins die Aufsicht führen. Die sachkundige Begleitung und Beaufsichtigung der Lehrgangsteilnehmer müssen zu jeder Zeit gewährleistet werden.

Unabdingbarer Tierschutz

Insbesondere ist den Anforderungen des Tierschutzes Rechnung zu tragen. Lehrgangsteilnehmer dürfen daher nur dann einen lebenden Fisch abködern, betäuben und Töten, wenn das „Praxisangeln“ ausdrücklich mit der praktischen Übung zum tierschutz-gerechten Betäuben, Töten und Schlachten von Fischen kombiniert wird. Diese Übung ist im Ausbildungsplan für Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Staatliche Fischerprüfung in Bayern vorgesehen. Die Kursleiter müssen dabei sicherstellen, dass jeder Lehrgangsteilnehmer die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Töten der Fische erwirbt.

Etappensieg der Fischer gegen Wasserkraftanlage

Gericht kassiert Genehmigung und verordnet Landratsamt Denkpause

Erfolgreiche Klage des Landesfischereiverbands Bayern gegen Genehmigung eines neuen Wasserkraftwerks am Further Bach. Gericht beanstandet mangelhafte Prüfung der Umweltauswirkungen.

Das Verwaltungsgericht Regensburg kassiert die Genehmigung für ein neues Wasserkraftwerk am Further Bach im Landkreis Landshut. Der Landesfischereiverband klagte, da das Landratsamt nicht schlüssig erklären konnte, warum es auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Bauvorhaben verzichtet hatte. Nicht nur die Fischer forderten im Genehmigungsverfahren eine solche Prüfung, sondern auch die Fachberatung für Fischerei des Bezirks Niederbayern. Selbst die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts wies im Antragsverfahren auf die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung hin.

Das Gericht folgte der Argumentation der Fischer, so dass das Landratsamt schließlich der Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses und der wasserrechtlichen Bewilligung zustimmte. „Für uns ist das ein wichtiger Etappensieg“, freut sich der Fischerpräsident Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle. „Die Verwaltung darf die Pflicht zur Prüfung von drohenden Umweltschäden nicht schleifen lassen. Vor allem dann, wenn das Gewässer den einzigen in Niederbayern bekannten Nachweis des Donau-Steinbeißers beherbergt.“

Die Auseinandersetzung ist aber noch nicht am Ende, da der Bau des Wasserkraftwerks weiterverfolgt werden soll. Nun wird ein neues Genehmigungsverfahren nötig, das der Landesfischereiverband weiter kritisch begleiten wird – im Interesse von Fischerei und Umwelt. Dabei werden sicherlich auch die jüngsten Erkenntnisse des Freistaats zu „innovativen Wasserkraftanlagen“ hilfreich sein. Entsprechend der wissenschaftlichen Untersuchungen der TU München, können nämlich selbst neueste Kraftwerkskonzepte nicht per se als fischverträglich bezeichnet werden.

Hintergrund:

Das geplante Kraftwerk am Further Bach soll bis zu 5 kW Strom produzieren und fällt damit in die Kategorie der Kleinstkraftwerke. Die Leistung reicht aus, um maximal zwei haushaltsübliche Wasserkocher gleichzeitig zu betreiben. Demgegenüber stehen erhebliche Eingriffe in den Gewässerlebensraum. Diesen gilt es jedoch mit Blick auf die Maßgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 in den guten ökologischen Zustand zu bringen. Diesen Zustand erreicht das Gewässer bisher nicht.

Je kleiner die Anlage, desto weniger relevant ist zudem ihr Beitrag zur Erzeugung erneuerbarer Energie. Derzeit produzieren ca. 220 größere Anlagen 92 % des bayerischen Wasserkraftstroms. Weitere 4.000 Micro- und Mini-Anlagen leisten daneben gerade mal einen Anteil von 8 % am gesamtbayerischen Wasserkraftstrom. Der Beitrag der Kleinwasserkraft zum Klimaschutz ist damit marginal, weshalb das öffentliche Interesse an solch leistungsschwachen Standorten in Bezug auf Klimaschutz vernachlässigt werden kann. Das Umweltbundesamt stellte bereits 2008 fest: Je kleiner eine Wasserkraftanlage, desto höher ist in Relation ihr Schaden an der Umwelt.

Pressekontakt:

Thomas Funke
Leiter Pressestelle

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