Auf die Initiative des Landesfischereiverbands und seines Vizepräsidenten Alfred Stier hat das bayerische Landwirtschaftsministerium heute ein Nothilfeprogramm für Teichwirtschaften verkündet. Im EMFF können Aquakulturbetriebe ab dem 11.1. bis zum 15.03.2023 bei der Bewilligungsbehörde (Kompetenzzentrum Förderprogramme der FüAk in Marktredwitz) die „Krisenbeihilfe“ beantragen.
Aquakulturbetriebe können einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für die durch den Ukrainekrieg von Ende Februar bis Ende Dezember 2022 (Begünstigungszeitraum) verursachten Mehrkosten bei Energie (Benzin, Dieselkraftstoff, Strom, Heizöl und Erdgas), Futtermitteln (Getreide und sonstige Futtermittel) und Hilfsstoffen (Sauerstoff) stellen, wenn diese erheblich sind (Bagatellgrenze 3.000 €!). Es handelt sich um ein Existenzsicherungsprogramm, weshalb vorwiegend Voll-, Haupt- und größere Zuerwerbsbetriebe gefördert werden können. Betriebe, die in diesem Zeitraum weniger als 3.000 € Mehrkosten hatten, erhalten leider keine entsprechende Ausgleichszahlung.
Möglich wurde diese Unterstützung durch eine Änderung der EMFF-Verordnung (EU) Nr. 508/2014 und einer Änderung des deutschen Operationellen Programms für den EMFF, die Mitte Dezember von der EU-Kommission genehmigt wurde. Um die Aquakulturbetriebe mit den noch verfügbaren EMFF-Mitteln unterstützen zu können, hat Bayern eine eigene Richtlinie erlassen, die heute in Kraft tritt: „Richtlinie zur Gewährung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds an Aquakulturbetriebe zur Bewältigung der durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verursachten Mehrausgaben“ (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-4/). Alle Unterlagen und detailliertere Informationen zur Antragstellung stehen im Förderwegweiser des StMELF unter „Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF 2014 – 2020)“: (https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/094470/index.php) zur Verfügung. Die Anträge müssen spätestens bis zum 15. März 2023 bei der EMFF-Bewilligungsbehörde eingereicht werden (Ausschlussfrist).
KULAP und VNP Antragsfrist startet
Darüber hinaus können Leistungen aus dem KULAP und VNP mit Verpflichtungsbeginn 2023 ebenfalls ab dem 11.1. bis 23.02.2023 beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt werden.
Infomrationen finden sich im Förderwegweiser „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen“: https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/001007/index.php bzw. https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/m_kulap_k76_k77_teichwirtschaft.pdf
Das neue KULAP-Programm „Extensive Teichwirtschaft“ (Maßnahme K76/K77) weist gegenüber dem bisherigen Programm folgende Neuerungen auf:
- Etliche Vereinfachungen
- Aufteilung in zwei bayerische Regionen entfällt
- Keine Besatzobergrenze sondern Ertragsobergrenze (1.200 kg/ha)
- Neben K2 und K3 werden auch K1 und KV gefördert
- Vereinfachungen beim Futtereinsatz
- Leichte Anhebung der Fördersumme auf 380 €/ha
zusätzlich Kleinflächenzuschlag (≤ 0,5 ha): 60 €/ha - Zusätzlicher Förderbaustein für ökologische Komponente „Amphibienschutz“ mit längerer Bespannung von Mitte Januar bis Ende August: 90 €/ha
- Kombination mit Förderung für Öko-Teichwirtschaft (im EMFAF, Antragstellung vermutlich ab März/April 2023) möglich