Die Fischereiberechtigung ist Bestandteil des Grundeigentums. Sie entsteht kraft Gesetzes mit der Entwicklung eines Baggersees. In den letzten Jahren sind zunehmende Bemühungen von Verwaltungsbehörden festzustellen, das Entstehen des Fischereirechts auszuschließen oder seine Ausübung zu unterbinden oder einzuschränken.
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