Bundestagswahl 2021: Was planen die Parteien für das Ehrenamt?

Die Bundestagswahl steht vor der Tür. Anlass für die Bürgerallianz Bayern, die Parteien nach ihren Standpunkten zu wichtigen Vereinsthemen zu fragen. Die Bürgerallianz ist ein Zusammenschluss großer bayerischer Traditionsverbände, die gemeinsam das Ehrenamt stärken wollen.

Als Hilfestellung für Ihre Wahlentscheidung am 26. September, hier die Antworten der Parteien zu den Fragen der Bürgerallianz Bayern.

Frage 1
Wieviel Bürokratie verträgt das Ehrenamt?

Viele Vereine sind von den geltenden bürokratischen Auflagen zunehmend überfordert. Das ehrenamtliche Engagement droht einzubrechen. Wo sehen Sie Änderungsbedarf und Änderungschancen, für die Sie bereit sind, sich einzusetzen?

Freie Wähler (FW)
Bürgerschaftliches Engagement leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum Gelingen der Gesellschaft und fördert den sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir setzen uns verstärkt für die Anerkennung engagierter Bürgerinnen und Bürger ein mit dem Ziel, bestmögliche Rahmenbedingungen für eine aktive Bürgergesellschaft in Bayern zu schaffen. Bayern hat mit der Beauftragten der bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt einen politischen und erkennbaren Schwerpunkt gesetzt.

Denn das Ehrenamt hat in Bayern eine lange Tradition und ohne das Ehrenamt würde die bayerische Gesellschaft nicht funktionieren. Für das Ehrenamt sind bürokratische Auflagen und Pflichten eine ständige Herausforderung. Viele Gesetze, Verordnungen und Richtlinien verursachen in der Praxis einen teils unnötigen Mehraufwand. Das trifft gerade auch ehrenamtliche Vereine, da hier aufwendige Dokumentationspflichten von wenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder vom Vorstand selbst durchgeführt werden müssen. Das bindet unnötig Kräfte, ohne Mehrwert zu bieten. Wir wollen dies ändern.

Um die Anerkennungskultur zu stärken, sollen bürokratische Hürden abgebaut werden, sodass ehrenamtliches Engagement trotz zunehmender Reglementierung weiterhin für uneigennützige Bürgerinnen und Bürger attraktiv bleibt und nicht durch unnötige organisatorische oder rechtliche Regelungen und Vorschriften eingeschränkt wird. Als tragende Säule unserer Gesellschaft wollen wir FREIE WÄHLER für den gesamten Ehrenamtsbereich – insbesondere in Ausnahmesituationen und Krisenzeiten, wie etwa während der Corona-Pandemie – auch künftig ausreichend Rechtssicherheit gewährleisten. Der persönliche Aufruf der Bayerischen Ehrenamtsbeauftragten Eva Gottstein im April 2019, den Übungsleiterfreibetrag um 600 Euro auf jährlich 3000 Euro sowie die Ehrenamtspauschale um 120 Euro auf 840 Euro zu erhöhen, war bereits ein gutes und wichtiges Signal für unsere breite ehrenamtliche Basis. Ende 2020 hat der Deutsche Bundestag das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet und damit unter anderem eine Reihe steuerlicher Verbesserungen für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Zum 1. Januar 2021 stieg somit der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro jährlich. Wir treten dafür ein, dass darüber hinaus weitere Anreize im öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen geprüft werden. Zudem sollten ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen aus unserer Sicht mit möglichst geringen GEMA-Abgaben belastet werden. Auch der anfallende Verwaltungsaufwand für die Abrechnung mit der GEMA ist zu überdenken. Aus diesem Grund plädieren wir dafür, diese Form ehrenamtlichen Engagements sowohl finanziell als auch im Rahmen des Bürokratieabbaus zielgerichtet mittels einer „GEMA – Ehrenamtsflatrate“ in Bayern zu entlasten.

Darüber hinaus hat die Corona-Pandemie das gesamte gesellschaftliche Leben vor in dieser Form noch nie dagewesene Herausforderungen gestellt. Gemeinnützige Vereine und Organisationen in Bayern sind seit Beginn der Krise einem erhöhten Organisationsaufwand im Zuge der Umsetzung der Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen ausgesetzt. Im Rahmen der Krisenbewältigung haben wir bereits im Juni 2020 eine Beistandsoffensive für gemeinnützige Vereine und Organisationen in Corona-Zeiten angestoßen.

Freie Demokratische Partei (FDP)
Wir Freie Demokraten wollen das Ehrenamt von Bürokratie und möglichen Haftungsrisiken entlasten. Überbordende Auflagen und Vorgaben müssen dabei auf den Prüfstein gestellt und angepasst werden, um Vereinen mehr Raum für Inhalte zu lassen und um weniger Augenmerk auf Bürokratie richten zu müssen. Mit Blick auf das Transparenzregister hat sich die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode u.a. dafür eingesetzt, ehrenamtlich getragene Vereine und Organisationen von Gebühren und Verwaltungsaufwand für das Register zu befreien. Änderungschancen sehen wir besonders bei digitalen Lösungen für Vereine, um viele aufwändige Prozesse zu vereinfachen – etwa in den Bereichen Akquise und Verwaltung. Ehrenamt ist mehr als nur Freizeit. Das beweisen die vielen Vereine gerade auch in Bayern. Das freiwillige Engagement tausender Bürgerinnen und Bürger ermöglicht Millionen von Menschen freie Entfaltung, Selbstwirksamkeit und vor allem Kindern und Jugendlichen wertvolle Lernprozesse. Es bringt Menschen unabhängig ihres sozialen und kulturellen Hintergrundes zusammen, stiftet Gemeinschaft und fördert Toleranz.

Alternative für Deutschland (AfD)
Wir wissen, dass Bürokratie in der Lage ist, die wesentlichen Kräfte eines Betriebes zum Ermüden bringen kann. Auf der anderen Seite soll aber auch alles sauber sein und seine Ordnung haben. Deshalb muss man genau prüfen, welche bürokratischen Hürden abgebaut werden können und welche nicht. So hat beispielsweise die DSGVO einigen Vereinen große Probleme und Unsicherheiten bereitet.

Bereiche, in denen für Vereine oft Probleme haben ist das im Geldwäschegesetz verankerte Transparenzregister. Dies stellt für viele ehrenamtliche Vereine oftmals unnötige Bürokratie und damit zusätzliche Belastung dar. Sowohl die Meldepflicht als auch die vom Transparenzregister erhobenen Gebühren sind im Grunde im Vereinswesen völlig fehl am Platze. Wir halten eine deutliche Entbürokratisierung im Geldwäschegesetz für zwingend notwendig. Es kann nicht sein, dass Ehrenamtliche, die sich für einen guten und wichtigen Zweck einsetzen, auch noch mit bürokratischen Hürden belastet werden.

Transparenz ist eine gute und wichtige Forderung: sie darf aber nicht zur Belastung für diejenigen werden, die sich in ihrer Freizeit für das Wohl der Gesellschaft als Ehrenamtliche engagieren. Anstatt immer wieder neue Steine in den Weg zu legen, müssen Ehrenamtliche unterstützt und gefördert werden – nicht verschreckt!

Frage 2
Ausbau des Dialogs mit Ehrenamtlichen

Bürgerschaftliches Engagement braucht Unterstützung von Politik und Verwaltung und lebt von der Einbindung in gesellschaftlich relevante Bereiche. Als landesweite Vertretung ehrenamtlicher Interessen, ist die Bürgerallianz Bayern die erste Adresse für den politischen Dialog. Wie wollen Sie diesen intensivieren und welche Bereiche erscheinen Ihnen besonders drängend?

Christlich-Soziale Union (CSU):
(Gemeinsame Antwort auf die Fragen 1 und 2)

Bürgerschaftliches, freiwilliges und ehrenamtliches Engagement gehört zu den zentralen Elementen einer lebendigen Demokratie und ist eine wichtige Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die CSU hat das Ehrenamt deshalb stets gefördert. Wir freuen uns darüber, dass die Zahl der ehrenamtlich Tätigen weiter steigt.
Wir wollen die ehrenamtlich Tätigen von unnötiger Bürokratie entlasten. So wäre es, aus unserer Sicht denkbar, zur Erleichterung des Verfahrens bei der Erlangung von Führungszeugnissen, eine Ermächtigung von Vereinen zur Sammelabfrage beim Bundeszentralregister (BZR) zur Ausstellung einer sog. Negativbescheinigung seitens des BZR zu schaffen.
Außerdem werden wir neben den Aktivitäten der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt die Einrichtung von Anlaufstellen für das Ehrenamt in Kreisen und Gemeinden flankierend begleiten. Diese können die Ehrenamtlichen beraten und ihnen die Arbeit hinsichtlich des Bürokratieaufwands erleichtern.

FW
In Bayern engagiert sich mit 47% fast jeder Zweite über 14 Jahre ehrenamtlich. Ziel ist es, auch in Zukunft verlässliche Strukturen zu schaffen und diese beständig weiterzuentwickeln, damit sich Bürgerinnen und Bürger in Bayern weiterhin so gerne engagieren. Von größter Bedeutung ist diesbezüglich eine Vernetzung der im Bereich Ehrenamt organisatorisch tätigen Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger sowie der Austausch zu allen Fragen des Bürgerschaftlichen Engagements in Bayern. In diesem Zusammenhang soll das Ehrenamt vor Ort noch besser unterstützt und durch regionale Ansprechpartner im Rahmen einer flächendeckenden Ausgestaltung der bereits vorhandenen ehrenamtlichen Strukturen komplementiert werden.

Auch das Ehrenamt befindet sich im digitalen Wandel, sodass wir FREIE WÄHLER uns dafür starkmachen, dass die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen/Freiwilligen- Zentren/Koordinierungszentren Bürgerschaftlichen Engagements (lagfa bayern e.V.) und das Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (LBE) hinsichtlich der digitalen Vernetzung innerhalb des Ehrenamtsbereichs bestmöglich unterstützt werden. Hierbei gilt es, die Effizienzmöglichkeiten und Potenziale der Digitalisierung für das Ehrenamt in Zukunft weiter verstärkt zu nutzen. 126 Koordinierungszentren, Freiwilligenagenturen und –Zentren (KoBE/FA/FZ) unterstützen Bayerns Vereine und freiwillig Engagierte vor Ort bei Fragen rund ums Ehrenamt. Neben ihrer Berater- und Vermittlerfunktion treten sie auch öffentlich, d.h. bei der Politik, bei den Unternehmen und in der Zivilgesellschaft für das Bürgerschaftliche Engagement ein.

Der demografische Wandel stellt auch den Ehrenamtsbereich vor neue Herausforderungen: Der dringend notwenige Nachwuchs fehlt bereits jetzt an vielen Stellen und die Konkurrenz um die Jugend steigt. Gleichzeitig sind immer mehr ältere Menschen auch im Ruhestand noch bereit, Aufgaben zu übernehmen. Die Einbindung sämtlicher Altersgruppen ist aus unserer Sicht im Rahmen eines generationenübergreifenden Ehrenamts mit geeigneten Maßnahmen voranzutreiben.

FDP
Durch ehrenamtlichen Einsatz leisten viele Bürgerinnen und Bürger einen elementaren Beitrag zu einer friedfertigen, lebendigen und wehrhaften Demokratie. Aus unserer Sicht muss der Staat diesen Einsatz auch unabhängig von einer Aufnahme des Ehrenamts in das Grundgesetz schützen und fördern, bspw. durch die Bereitstellung hochwertiger Arbeitskleidung und -materialien für Ehrenamtliche bei den Freiwilligen Feuerwehren, dem THW und den Hilfsorganisationen, oder durch die Unterstützung von Initiativen sowie durch die Wertschätzung und Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch besondere Leistungen (Ehrenamtsausweise).
Darüber hinaus hat die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag eine Initiative eingebracht, mit dem Ziel, die Auswirkungen geplanter Gesetzesvorhaben auf Ehrenamtsstrukturen sichtbarer zu machen. Mit der Einführung eines solchen Engagement- und Ehrenamts-Checks sollen die Interessen der ehrenamtlich Engagierten stärkere Beachtung finden (vgl. „Engagement- und Ehrenamts-Check“ BT-Drs.-19/16654).

Regelmäßige Termine und der Austausch mit ehrenamtlichen Vereinen und Organisationen ist dabei unerlässlich und muss noch weiter ausgebaut werden. Im Dialog und Gespräch an der Basis vor Ort können drängende Probleme am besten weitergegeben werden.

AfD
Im Gespräch zu bleiben ist in der Politik besonders wichtig, deshalb erfüllt die Bürgerallianz Bayern eine ganz wichtige Aufgabe. Um im Gespräch zu bleiben, hilft ein regelmäßiger Austausch zu festen Terminen, z.B. einmal pro Quartal, ungemein. So können die zuständigen Stellen im Dialog miteinander bleiben. Die Dialogkonferenz ist ein erster Anfang, sollte aber öfter als einmal im Jahr stattfinden. Sie hätte wegen Corona 2020 nicht ausfallen dürfen, man hätte hier auf ein digitales Format umstellen können.

Frage 3
Steuerrecht für Vereine

Vereine leiden unter steuerrechtlichen Hemmschuhen, als steuerfachliche Laien sind die Vorstände oft überfordert. Wollen Sie diesen Zustand beenden und sind sie bereit, z.B. die Dokumentationspflicht und die Anhebung der Einnahmegrenzen für Gewinne bzw. Überschüsse aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben der gemeinnützigen Vereine abzuschaffen?

CSU
Die CSU will ehrenamtlich Tätige auch im Steuerrecht von Bürokratie entlasten. Zur Stärkung von Vereinen und ehrenamtlicher Arbeit haben wir die steuerfreie Übungsleiterpauschale von jährlich 2.400 auf 3.000 Euro erhöht, bei der Ehrenamtspauschale können künftig 840 statt bisher 720 Euro gezahlt werden, die Umsatzgrenze für gemeinnützige Vereine wurde um
10.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben.

FW
Wir FREIE WÄHLER setzen uns für ein einfaches, transparentes und gerechtes Steuersystem ein. Da Vereine wesentlich zum sozialen Zusammenhalt beitragen, sind wir der Auffassung, dass bürgerschaftliches Engagement auch durch eine bessere steuerliche Anerkennung des Ehrenamts gefördert werden muss. Mit der Anhebung des Übungsleiterfreibetrages von jährlich bisher 2.400 auf 3.000 Euro und der Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro zum 01. Januar 2021 ist uns hierzu ein wichtiger Schritt gelungen.

Zudem besteht seit dem 01.01.2021 bei Vereinen bis zu einer Umsatzhöhe von 45.000 Euro keine Körperschafts- oder Gewerbesteuerpflicht (davor 35.000 Euro). Bis zu dieser Grenze fällt auch keine Umsatzsteuer an, sofern keine weiteren Einnahmen erwirtschaftet werden. Vereinfachungen – der Dokumentationspflichten insbesondere – werden mit zunehmender Digitalisierung weiterhin wichtige Überlegungen sein.

FDP
Auch im Bereich des Steuerrechts setzen wir Freie Demokraten uns für Bürokratieabbau und Entlastungen bei der Dokumentationspflicht für Vereine ein. Darüber hinaus muss auch Vereinen mehr wirtschaftliche Freiheit und Einnahmemöglichkeiten ermöglicht werden. Höhere Steuerbelastungen und verschärfte Einnahmegrenzen lehnen wir ab.

AfD
Dass das Steuerrecht eine zusätzliche Hürde im Vereinswesen darstellt, ist uns bewusst. Wir müssen Ihre Vorschläge daher genau prüfen, würden uns aber zunächst einmal dafür einsetzen, dass die Besteuerungsgrenze für Körperschaft- und Gewerbesteuer, die derzeit bei Einnahmen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines Vereins bei 35.000 Euro und bei Einnahmen aus einem Zweckbetrieb bei 45.000 Euro liegen, einheitlich auf 45.000 Euro festzulegen. Zudem sollte der steuerliche Freibetrag für die Körperschaft- und die Gewerbesteuer von 5.000 auf 10.000 Euro angehoben werden.

Frage 4
Sicherheit für Vereinsvorstände

Vereinsvorstände müssen für Vieles geradestehen, wodurch sich immer weniger Kandidaten für diese Ämter finden. Wollen Sie Haftungsfragen entschärfen, beispielsweise bei Vereinsfeiern?

CSU
In den letzten Jahren wurden die Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement deutlich verbessert. Dieser Prozess soll fortgesetzt werden, mit der Schaffung eines klareren und einfacheren Rechtsrahmens und der Stärkung der Wertschätzung für das Ehrenamt und bürgerschaftliche Engagement.

FDP
Wir Freie Demokraten wollen Vereine und deren Vorstände von möglichen Haftungsrisiken befreien. Überbordende Auflagen und Vorgaben müssen dabei auf den Prüfstein und angepasst werden, um Vereinen mehr Raum für Inhalte zu lassen und um weniger Augenmerk auf Bürokratie oder Haftungsrisiken richten zu müssen.

AfD
Uns ist bewusst, dass Haftungsfragen neue Kandidaten für Ehrenämter zunächst einmal abschrecken können. Allerdings ist die richtige Antwort auf diese Problematik ein umfassender, guter und günstiger Versicherungsschutz, der auf die Bedürfnisse von Vereinen zugeschnitten ist.

Frage 5
Kulturell verwurzelte Tiernutzung

Reit- und Pferdesport, Landwirte, Jäger, Fischer, Imker und auch Trachtler arbeiten mit Tieren. Sie tun dies professionell, tierschutz- und artgerecht. Trotzdem werden sie immer wieder zur Zielscheibe von Tierschutzorganisationen. Öffentlichkeitswirksam werden sie angezeigt – zumeist ohne faktische Grundlage, die meisten Verfahren werden folglich eingestellt. Besonders ärgerlich: Die Betroffenen haben wenig Möglichkeiten, sich zu wehren und sehen sich in ihrem Ansehen verletzt.

  • Wie wollen Sie sich für den Erhalt der traditionsreichen Tiernutzung einsetzen (zum Beispiel für Pferdefuhrwerke auf dem Münchner Oktoberfest)?
  • Was wollen Sie gegen die polemischen und zumeist haltlosen Angriffe von Tierrechtsorganisationen vorgehen?
  • Wären Sie bereit, sich für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit solcher Organisationen einzusetzen?

CSU
Die CSU steht zur in Bayern fest verwurzelten Tiernutzung. Sie gehört zum reichen kulturellen Erbe unseres Landes. Wir wollen diese Tiernutzung erhalten und werden sie weiterhin unterstützen. Wir stehen für eine Politik, die die Tiernutzung als legitime Form der Nutzung der Natur anerkennt und zu einer tierschutzgerechten Zucht und Haltung von und Arbeit mit Tieren steht. Die CSU plant keine Einschränkungen bei der tierschutzgerechten Tierhaltung.

Wir erkennen an, dass der verhaltens- und tierschutzgerechte Umgang mit Tieren ein hohes Maß an Wissen und Können verlangt. Darum unterstützen wir die Arbeit der hier tätigen Vereine in allen Bereichen, auch bei der Bindung und Neugewinnung von Mitgliedern, denn die Vereine sollen nach der Coronakrise wieder voll durchstarten können.

Stalleinbrüche, Bedrohungen und haltlose Beschuldigungen benennen wir als das, was sie sind: Gesetzeswidrig und verurteilungswürdig. Wo Recht gebrochen wird, muss dies strafrechtlich verfolgt, aufgeklärt und verurteilt werden. Die CSU steht klar zum Schutz des Eigentums und setzt sich für eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit solcher Organisationen ein, die an illegalen Aktionen beteiligt sind

FW
Reit- und Pferdesport, Landwirte, Jäger, Fischer, Imker und auch Trachtler arbeiten mit Tieren. Sie tun dies professionell, tierschutz- und artgerecht. Trotzdem werden sie immer wieder zur Zielscheibe von Tierschutzorganisationen. Öffentlichkeitswirksam werden sie angezeigt – zumeist ohne faktische Grundlage, die meisten Verfahren werden folglich eingestellt. Besonders ärgerlich: Die Betroffenen haben wenig Möglichkeiten, sich zu wehren und sehen sich in ihrem Ansehen verletzt.

Wie wollen Sie sich für den Erhalt der traditionsreichen Tiernutzung einsetzen (zum Beispiel für Pferdefuhrwerke auf dem Münchner Oktoberfest)?

Der artgerechte Einsatz von Nutztieren hat eine lange Tradition in Bayern und die Vielfalt unter den verschiedenen Arten ist erst durch die unterschiedlichen Nutzungsformen entstanden. Der Erhalt dieser alten Rassen ist neben der wertvollen Genreserve ein wichtiges bayerisches Kulturgut, dass nur durch den Einsatz dieser Rassen gerechtfertigt ist. Uns FREIE WÄHLER ist dieses kulturelle Erbe sehr wichtig und sehen dabei keine tierschutzrechtlichen Bedenken. Die Tiere werden unter guten Bedingungen gehalten und sind für den Einsatz als Kutschpferde ausgebildet. Gleiches gilt für den Einsatz von Rückepferden.

Die traditionelle Tierhaltung bedarf zudem eines besonderen Schutz, da hierdurch Flächen bewirtschaftet werden, die ansonsten nicht mehr bewirtschaftet werden würden. Diese extensive Form der Landwirtschaft ist gelebte Landschaftspflege und dient dem Erhalt unserer Kulturlandschaft.

Was wollen Sie gegen die polemischen und zumeist haltlosen Angriffe von Tierrechtsorganisationen vorgehen?

Zunächst einmal haben auch Tierrechtsorganisationen das Recht ihre Meinung zu äußern. Eine Grenze wird dann überschritten, wenn eine gesamte Berufsgruppe (Landwirte, Metzger, Jäger) unter Generalverdacht gestellt und angefeindet wird. Der Großteil der bayerischen Tierhalter hält ihre Tiere unter artgerechten Bedingungen und eine Verallgemeinerung wird dem nicht gerecht. Verleumdungen, Hausfriedensbruch und weitere strafrechtlich relevanten Handlungen von Tierschutzorganisationen müssen ohne ideologische Brille verfolgt werden.

Wären Sie bereit, sich für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit solcher Organisationen einzusetzen?

Um in den Genuss der steuerlichen Vorteile der Gemeinnützigkeit zu kommen muss eine Körperschaft spezielle Anforderungen erbringen, die die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördert. In den letzten Jahren gab es durch einige Organisationen vermehrt den Trend in Ställe einzudringen und dort illegale Filmaufnahmen zu erstellen, bzw. die Mitglieder zu illegalem Handeln aufzurufen. Nach unserer Auffassung widerspricht das Aufrufen, bzw. Begehen von rechtswidrigen Handeln dem Grundsatz der Gemeinnützigkeit und muss zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen. Wichtig für den Schutz von gemeinnützigen Organisationen ist dabei jedoch, dass eine Aberkennung nicht ideologisch oder politisch begründet werden darf.

FDP
Mögliche Ansätze wären unserer Ansicht nach transparente Verweise auf rechtmäßige und Tierwohl gerechte Strukturen, um solchen Angriffen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Pferdesportler, Landwirte, Jäger, Fischer und Imker unterliegen zum Großteil bereits Vorraussetzungen wie Jagd- oder Angelscheinen. Um diese zu erlangen wird ja bereits der Umgang zum Tierwohl gelehrt und übermittelt.

Wären Sie bereit, sich für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit solcher Organisationen einzusetzen?

Sollten diese Organisationen durch übermäßige und unverhältnismäßige Klagen und Rechtsverfahren auffallen, steht einer Prüfung auf das Recht zur Gemeinnützigkeit bei Nichterfüllung des steuerbegünstigten Zweckes aus unserer Sicht nichts im Wege. Hier muss allerdings der Einzelfall jeweils geprüft werden.

AfD
Es ist immer wieder ärgerlich, wenn sich vermeintliche Tierschutzorganisationen zu Wort melden und die Betroffenen anklagen und medial in die Pfanne hauen. Ein Mittel dagegen heißt Aufklärung und Transparenz. Damit kann man haltlosen Anschuldigungen am wirksamsten entgegentreten. Wenn sich derartige Anschuldigungen, die jeder Grundlage entbehren, wiederholen, sodass man darauf kommen muss, dass es einfach nur um Sabotage und am Ende um das Ziel des Verbots der traditionellen Tiernutzung als Ganzes geht, dann muss man in der Tat laut die Frage stellen, ob solche Organisationen sich selbst noch als gemeinnützig bezeichnen sollen dürfen. Hier wäre eine Entziehung der Gemeinnützigkeit ein probates Mittel, solchen Bestrebungen entgegenzuwirken.

Veröffentlicht in Presse.