Kormorane sind in Bayern und Europa so zahlreich und weit verbreitet wie nie zuvor. Zur Vergrämung an Fischgewässern werden in Bayern seit 1996 jährlich mehrere Tausend Kormorane geschossen. Das hat örtlich zu einer leichten Verbesserung der Schadenslage geführt, doch die Probleme des Kormoranfraßes für Fischartenschutz und Fischerei sind bei weitem noch nicht gelöst. Eine wirksame Vergrämung erfordert rasche und unbürokratische Entscheidungen in den Behörden sowie die Beseitigung von unnötigen Restriktionen. Der Landesfischereiverband fordert daher, auch in Anlehnung an die Schadensregelung anderer Länder, schnellstmöglich die:
Vereinfachung der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.
Um Anträge zur Kormoranvergrämung rasch zu bescheiden, ist die Zuständigkeit auf die Kreisverwaltungsbehörde zu übertragen. Hier, an der Unteren Naturschutzbehörde, können den örtlichen Verhältnissen angepasste Entscheidungen getroffen werden.
Neuanpassung der Schutzbereiche für den Kormoran.
Die großen Voralpenseen und viele weitere Seen sowie Abschnitte an den großen Flüssen sind in der geltenden Kormoranverordnung von der Gestattung, Kormorane zu töten, ausgenommen. Die Abgrenzung der Schutzbereiche entspricht nicht der dramatischen Schadenslage in Bayern.
Verlängerung der Zeiträume für den Abschuss von Kormoranen.
Eine restriktive Handhabung ist angesichts der drängenden Probleme und des Status der Kormoranpopulation nicht angebracht. Zur Orientierung der zu bewilligenden Zeiträume für den Kormoranabschuss dienen Verordnungen in anderen Ländern.
Unterbindung der Gründung weiterer Brutkolonien.
Der Kormoran ist als Brutvogel in Bayern ausreichend vertreten. Weitere Brutkolonien würden eine Schadensbegrenzung unnötig erschweren.
Gestattung des ganzjährigen Abschusses an Teichwirtschaften.
Eine wirksame Schadensprävention in Teichwirtschaften erfordert eine ganzjährige Vergrämung.