Stellenausschreibung für einen projektbezogenen Mitarbeiter (m/w/d) im Referat III des Landesfischereiverbands Bayern e.V.

Fluss.Frei.Raum: Klimaresiliente Bäche und Flüsse für Bayern, Fachstudien, Gemeindeberatung (Fokus: Wehr-Rückbau) und Vorbereitung von Rückbauten

Der Landesfischereiverband Bayern hat gemeinsam mit den Partnern WWF, Bund Naturschutz, dem Landschaftspflegeverband Rhön-Grabfeld sowie dem BKV einen Förderantrag für das Gemeinschaftsprojekt Fluss.Frei.Raum beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) eingereicht, der bewilligt wurde.

Der Landesfischereiverband Bayern sucht daher zur Bearbeitung o.g. Projekts im Referat III (Fischerei, Gewässer- und Naturschutz) zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Mitarbeiter auf Vollzeitbasis mit 40 Stunden pro Woche. Die Stelle ist vorerst bis 31.12.2028 befristet.

Ziel im Teilprojekt des LFV ist es, bayerische Fließgewässer klimaresilienter zu gestalten und dazu insbesondere Wanderbarrieren in Form von Wehren oder Verrohrungen zurückzubauen, um den Gewässerorganismen Ausweichbewegungen zu ermöglichen. Ebenso im Fokus steht die Wiederherstellung von gewässerbegleitenden Aueflächen, um den natürlichen Wasserrückhalt in der Fläche zu fördern. Dazu gilt es in Zusammenarbeit mit den Projektpartnern und den regionalen Stakeholdern individuelle Lösungen für die Umsetzung und Finanzierung von Maßnahmen zu finden, anhand derer Best-Practice-Beispiele herausgearbeitet werden sollen.

Ihre zukünftigen Aufgaben im Projekt umfassen daher:

  • Planung, Koordination und Durchführung von Projekten in und an Gewässern zur Verbesserung der aquatischen und semiaquatischen Klimaresilienz
  • Abstimmung der einzelnen Schritte mit Projektpartnern, Behörden und lokalen Stakeholdern wie Kommunen, Flächeneigentümern und Verbänden
  • Entwicklung von standortspezifischen Konzepten zur Gestaltung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen einschl. Möglichkeiten der Umsetzung bzw. Finanzierung
  • Aufbereitung von Projekt-Ergebnissen für die Öffentlichkeitsarbeit sowie Erstellung von Fachpublikationen

Dazu stellen wir folgende Anforderungen an Sie:

  • Ausbildung mit Kenntnissen im Bereich Wasserbau, Umweltsicherung, Umweltplanung, Landschaftsplanung oder vergleichbarem (Diplom- bzw. Masterabschluss Uni oder FH)
  • Gute Kommunikation, Selbstständigkeit sowie Teamfähigkeit werden bei uns großgeschrieben
  • Einbringung eigener Ideen sowie Kreativität ausdrücklich erwünscht
  • souveränes Auftreten und Verhandlungssicherheit gegenüber Vertretern von Behörden, Unternehmen, Verbänden, Anliegern und Auftragnehmern
  • praktische Kenntnisse zu rechtlichen Rahmenbedingungen im Arten- und Naturschutz
  • zeitliche Flexibilität und Mobilität, Bereitschaft bayernweit im Freiland und gelegentlich auch an Wochenenden zu arbeiten
  • Führerschein KFZ erforderlich
  • Berufserfahrung zu o.g. Belangen wünschenswert

Im Gegenzug bieten wir Ihnen:

  • Einen abwechslungsreichen, interessanten Arbeitsplatz mit gutem Netzwerk und der Möglichkeit, auch in andere Projekte Einblick zu gewinnen
  • Ein freundliches und kompetentes, generationenübergreifendes Team
  • Ein flexibles Gleitzeitmodell mit Anspruch auf Zeitausgleich
  • Flexibilität in der Gestaltung von Arbeitszeit und -ort, Homeoffice ist selbstverständlich
  • Familienfreundliches Arbeitsklima
  • Eine Anstellung vergütet nach TV-L, Einstieg entsprechend Ihrer Ausbildung und beruflichen Qualifikation
  • Möglichkeit für vermögenswirksame Leistungen
  • Bereitstellung mobiler Arbeitsgeräte (Laptop, Mobiltelefon)
  • Finanzierung von Fort- und Weiterbildung
  • Bereitstellung Dienst-KFZ für Dienstreisen

Bewerbungsschluss ist der 15.04.2023. Wir freuen uns auf Ihre digitale Bewerbung, die Sie bitte an poststelle@lfvbayern.de unter dem Stichwort „Bewerbung Fluss.Frei.Raum Ref III“ z.H. Herrn Schnell übermitteln.

LANDESFISCHEREITAG 2023

Fachtagung und Bayerisches Königsfischen in Mittelfranken am Kleinen Brombachsee

Der Klimawandel erhöht den Druck auf Bayerns Gewässer. Ganz direkt, da steigende Wassertemperaturen und weniger Niederschläge den Lebensraum der Fische stark verändern. Und indirekt, da die nötige Energiewende nach dem Willen der Staatsregierung auch durch mehr Wasserkraft erreicht werden soll. Auf dem Landesfischereitag des Landesfischereiverbands Bayern im mittelfränkischen Langlau am Kleinen Brombachsee bezog Axel Bartelt, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern, dazu klar Position: „Die Energiewende darf nicht auf dem Rücken unserer bayerischen Gewässer ausgetragen werden. Sicherlich brauchen wir mehr Strom aus regenerativen Energien – die Staatsregierung soll aber bitte erklären, wo die angestrebte Steigerung des Wasserkraftanteils an der Bayerischen Stromproduktion von derzeit bereits 15 auf dann 25 Prozent herkommen soll. Gewässer machen nur zwei Prozent der bayerischen Landesfläche aus und trotzdem haben wir bereits 4.200 Wasserkraftwerke in Bayern. Diese liefern 60 Prozent der aus Wasserkraft gewonnen Energie in ganz Deutschland. Die bayerischen Gewässer tragen also schon jetzt einen erheblichen Teil zur klimaneutralen Stromgewinnung bei, wir dürfen sie jetzt nicht überfordern!“

Unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Markus Söder diskutierten auf dem Fischereitag Günther Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbands und Norbert Schäffer, Vorsitzender des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz mit Prof. Herwig Stibor von der Ludwig-Maximilians-Universität und Axel Bartelt, dem Präsidenten des Landesfischereiverbands Bayern, über aktuelle Fragen des Klima- und Gewässerschutzes.

Ungeachtet unterschiedlicher Positionen wurde in der Diskussion insbesondere beim Thema Wassercent große Einigkeit deutlich. Axel Bartelt sagte: „Wasser ist unsere Lebensgrundlage – ohne Wasser können wir nicht leben und durch den Klimawandel wird es immer wertvoller. Wir müssen deshalb in der Bevölkerung endlich ein größeres Bewusstsein schaffen für den Wert des Wassers und einen sorgsamen Umgang damit. Der Wassercent den es bereits in 13 von 16 Bundesländern gibt ist deshalb auch für Bayern eine gute Idee, um einen sparsameren Verbrauch zu fördern. Wir Fischer unterstützen die Einführung ganz klar. Es muss aber auch sichergestellt werden, dass für Fischzüchter eine Sonderregelung geschaffen wird. Sie sind nicht nur Wassernutzer, sondern leisten auch wertvolle Dienste für den Wasserrückhalt.“

In seiner Abschlussrede betonte auch Bayerns Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz, Thorsten Glauber: „Wir brauchen robuste Gewässer, die dem Klimawandel standhalten können. Dafür sind viele Maßnahmen notwendig, die viel Geld kosten werden. Unser Ziel ist eine gesicherte Wasserversorgung in ganz Bayern auch in Zukunft. Dafür brauchen wir den Wassercent. Der Wassercent ist keine Steuer, sondern eine zweckgebundene Abgabe für effektiven Wasserschutz. Der Wassercent ist eine Investition in die gute Wasserzukunft.“

Erfolgreiches Königs- und Hegefischen am Kleinen Brombachsee

Am Bayerischen Königsfischen 2023 nahmen insgesamt 68 Fischerinnern und Fischer teil. Sie fischten am Kleinen Brombachsee vom Ufer aus und auch von Booten.

Erstmalig in der Geschichte des Königsfischens wurde eine Ehrung in der Kategorie „Bester Hegefischer“ vergeben. Hier konnte Tarik Sengüloglu vom ASV Landshut den Titel erringen. Er fing knapp 20 Kilo Weißfische und leistete damit einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Wasserqualität. Zu viele Weißfische in einem Gewässer fressen zu viel Zooplankton. In den Seen braucht es jedoch viel dieses Planktons, denn es frisst selbst Algen und reduziert so deren Ausbreitung.

Die traditionsreiche Königswürde für den Fang des schwersten Fisches wurde Roland Meyer vom SFV Spalt zuteil. Er konnte einen kapitalen Spiegelkarpfen mit 12,6 Kilo fangen.

BAYERNS FISCHEREI AUF DEM OKTOBERFEST: TRADITION UND LEIDENSCHAFT

Chiemgauer Berufsfischer und bayerische Angelfischer mit historischem Gerät beim Trachtenzug zum Oktoberfest

Der Landesverband vereint 140.000 Angler, Berufsfischer und Teichwirte aus 900 Vereinen und Genossenschaften aus dem gesamten Freistaat. Er fördert die Fischerei als Kulturgut und als Lebensinhalt für zigtausende Menschen in Bayern. Der Verband ist außerdem ein anerkannter Naturschutzverband und setzt sich aktiv für den Arten- und Gewässerschutz ein. Schwerpunkt sind dabei Gewässerrenaturierung sowie Nachzucht und Auswilderung von gefährdeten Fischarten.

Der Festbeitrag des LFV besteht aus zwei Teilnehmergruppen mit insgesamt etwa 60 Personen und einem historischen Fischerkahn gezogen von vier Rössern. Die erste Läufergruppe wird angeführt von Fischerkönigen aus ganz Bayern mit ihren eindrucksvollen Königsketten.

 

Dahinter laufen Angelfischer mit historischen Angelruten, so genannten Gesplißten. Diese Gerten werden in Handarbeit aus gespleißtem Bambusrohr aus der chinesischen Provinz Tonkin gefertigt. Jeweils sechs Spleiße werden zu einer Rute verbunden. Noch heute nutzen Fliegenfischer solche Ruten für ihre Würfe. Die Angelfischer führen auch Lagerl mit – das sind Umhängekörbe zum Transport für den Fang – sowie ein historisches Rüttelfass und einen Leiterwagen mit präparierten Fischen. Den Abschluss der Angelfischer bildet der traditionsreichen Anglerbund Chiemsee mit seiner prächtigen Fahne.

Besonderera Höhepunkt des Zuges ist ein 2 Meter langes Echtpräparat eines Hausen. Diese Fische aus der Familie der Störe können bis zu 5 Meter groß werden und schwammen einst vom Schwarzen Meer die Donau bis nach Regensburg hinauf. Durch Schleusen und Wasserkraftwerke ist den Fischen dieser Wanderweg seit über 100 Jahren versperrt und sie sind in Bayern leider ausgestorben.

Den Abschluss bildet die Fischereigenossenschaft Chiemsee, in ihr sind die Berufsfischer organisiert. Die Seenfischer fahren bis heute mit ihren Booten auf den See und holen ihre Netze ein. Sie nehmen in ihrer lokalen Tracht teil und führen eine historische Fahne mit sich.

Auf einem Wagen ist zur Darstellung von Handwerk, Brauchtum und Historie ein historischer Fischerkahn montiert. Er wird geziert von historischen Fischereigerät und präparierten Fischen wie einem kapitalem Isarhuchen sowie von den Wappen des Landesfischereiverbands und der sieben Bezirksfischereiverbände. Neben der Spitze des LFV (Präsident Axel Bartelt, Vizepräsident Alfred Stier und Geschäftsführer Dr. Sebastian Hanfland) begleiteten folgende Persönlichkeiten den Zug des LFV Bayern im Fischerkahn: Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber, Stephanie Jacobs (bayerisches Gesundheitsministerium), Anouschka Horn (BR) und Münchens Kommunalreferentin Kristina Frank.

Biodiversität unserer Gewässer in höchster Gefahr!

Bayerische Naturschutzverbände kritisieren gemeinsam Gesetze zur Förderung von Kleinwasserkraftanlagen

LBV (Landesbund für Vogelschutz), BN (BUND Naturschutz in Bayern), Landesfischereiverband Bayern, WWF Deutschland und BKV (Bayerischer Kanu-Verband) kritisieren gemeinsam auf das Schärfste die aktuellen Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur Förderung der Energiegewinnung aus Wasserkraft. Statt einer weiteren Förderung und Beschleunigung des Wasserkraftausbaus fordern sie den Stopp des Neubaus von Wasserkraftanlagen, eine Renaturierungs-Offensive für Flüsse und Auen und bessere Vorgaben für Energieeinsparung und den umweltverträglichen Ausbau von Sonnen- und Windenergie.

Zwei Aspekte sorgen bei den bayerischen Naturschutzverbänden für besonderen Ärger:
Erstens gilt für den Neubau oder die Modernisierung von Wasserkraftanlagen in Zukunft ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren. Zweitens ist geplant, die Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz für Strom aus kleinen, für den Klimaschutz unbedeutenden Anlagen mit einer Leistung von weniger als einem halben Megawatt um 3 Cent/kWh zu erhöhen.

Die erste Neuerung hat zur Folge, dass Landratsämter in Zukunft über Genehmigungen für Wasserkraftwerke grundsätzlich innerhalb von einem Jahr entscheiden sollen. „Das ist wenig Zeit für eine umfassende Prüfung der vielfältigen ökologisch schädlichen Auswirkungen auf Flüsse und Auen“, kommentiert Richard Mergner, Landesvorsitzender des BN (BUND Naturschutz in Bayern). „Deshalb muss auch klar sein: Wenn nach einem Jahr die Zweifel an der Umweltverträglichkeit nicht eindeutig ausgeräumt sind, muss der Antrag eben abgelehnt werden. Statt eines ‚Genehmigungsverfahren light‘ für die Wasserkraft müssen endlich Restriktionen für den Ausbau umweltverträglicher Sonnen- und Windenergie abgebaut werden.“

„Die Bedeutung der Wasserkraft für die Energiewende ist minimal. Alle Experten sind sich einig, dass es speziell in Bayern kein bedeutendes Ausbaupotential mehr gibt. Wir lehnen daher den Neubau von Wasserkraftanlagen ab“, betont Albert Göttle, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern. „Bestehende Wasserkraftwerke geben oft weniger als die ökologisch notwendige Mindestwassermenge ins Flussbett ab. Ein großes Problem für Fische, Insekten und Muscheln. Einen wissenschaftlich begründeten Richtlinienentwurf des Landesamts für Umwelt, den sogenannten Mindestwasserleitfaden, hält das Umweltministerium auf Drängen der Wasserkraftlobby seit über zwei Jahren unter Verschluss – ein Skandal in Anbetracht der ökologischen Bedeutung.“

Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV (Landesbund für Vogelschutz), hält den neuen Gesetzen entgegen: „Die Faktenlage widerspricht den neuen Beschlüssen ganz klar: Wissenschaftliche Untersuchungen der TU München vom Juni 2020 im Auftrag des bayerischen Umweltministeriums haben die Hoffnung auf innovative, fischfreundliche Wasserkraftanlagen weitgehend zerschlagen. Darüber hinaus rät das Bayerische Landesamt für Umwelt sogar ganz konkret vom Neubau von Wasserkraftanlagen an frei fließenden Flussabschnitten ab und empfiehlt stattdessen, bestehende Querbauwerke vorzugsweise rückzubauen, statt mit einer Wasserkraftnutzung nachzurüsten.“

Klimawandel macht Wasserkraft unrentabel

Wie der gerade veröffentlichte Niedrigwasserbericht Bayern zeigt, sorgt der Klimawandel immer öfter für Phasen mit sehr wenig Wasser in den Flüssen, was den wirtschaftlichen Betrieb bestehender wie neuer Anlagen zunehmend fraglich erscheinen lässt und auch die ökologischen Schäden erhöht. Aus Sicht der Naturschutzverbände ist es deshalb besorgniserregend, dass der Bundestag nun die EEG-Umlage für Strom aus Kleinwasserkraftanagen mit weniger als 500 Kilowatt Leistung um 3 Cent pro Kilowattstunde erhöht.

Die gesetzliche Neuregelung fördert damit ausgerechnet Kleinanlagen, welche in besonderem Maße für die massiven Umweltschäden der Wasserkraftnutzung verantwortlich sind. Die Verbände befürchten, dass ein Neubau selbst an Standorten attraktiv wird, die bisher aufgrund geringer Ertragsfähigkeit uninteressant waren. Gleichzeitig tragen diese Kleinstanlagen nur einen Bruchteil zur gesamtdeutschen Wasserkraft-Stromproduktion bei. Insgesamt gibt es ca. 7.300 Wasserkraftanlagen in Deutschland, 6.900 davon haben eine installierte Leistung von weniger als 1 Megawatt und produzieren dabei gerade mal sechs Prozent des deutschen Wasserkraftstroms. 5.300 der Anlagen haben sogar nur eine Leistung von weniger als 100 Kilowatt. Zum Vergleich: Zehn Einfamilienhäuser mit Photovoltaikanlagen auf dem Dach produzieren etwa dieselbe Strommenge wie ein durchschnittliches Kleinwasserkraftwerk.

Dabei müsste nach Ansicht des WWF eher in den Rückbau der oft baufälligen und obsoleten Wehre an alten Wasserkraftanlagen investiert werden, als deren Fortbestand zu sichern. „Der Rückbau von Wehren stellt die effektivste Maßnahme dar, um durchgängige Flüsse zu schaffen und das Leben zurück zu bringen“, so Stephan Zirpel, Fachbereichsleiter Naturschutz Deutschland des WWF. „Wenn wir jetzt stattdessen mit Steuergeldern die Kleinwasserkraft subventionieren, zementieren wir die Zerstückelung der Gewässer über Jahrzehnte hinweg.“

Mehr Geld für mehr Umweltzerstörung?

„Mit einer Anhebung der Förderung werden ausgerechnet ineffiziente Kleinanlagen unterstützt“, erläutert Oliver Bungers, Präsident des Bayerischen Kanu-Verbands. „Diese tragen so gut wie nichts zur regenerativen Energieerzeugung und damit dem Klimaschutz bei, verursachen aber maximale Schäden durch Zerstörung von natürlichen Lebens- und Erholungsräumen sowie der Artenvielfalt. Die Kosten dafür tragen schlussendlich die Umwelt sowie alle Bürger – in Form höherer Strompreise und dem Verlust an Lebensqualität.“

Die Verbände verfügen über entsprechende Hinweise, dass der Freistaat Bayern die Entscheidung des Bundestags maßgeblich beeinflusst hat. Die bayerische Staatsregierung handelt damit entgegen der Maßgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie, des NATURA-2000-Schutzgebietsnetzwerks, der Bayerischen Biodiversitätsstrategie und entgegen des von ihr 2019 angenommenen Volksbegehrens Artenvielfalt. Die Naturschutzverbände sind sich einig: Hier wird weiter auf Kosten unserer Flüsse Wirtschaftspolitik für Partikularinteressen betrieben.

Gemeinsame Forderungen der fünf Naturschutzverbände für die Wasserkraft Bayern:

  • Kein Neubau von Wasserkraftanlagen
  • Bestehende Wasserkraftanlagen naturverträglich umgestalten
  • Rückbau insbesondere von Kleinwasserkraftanlagen fördern
  • Mindestwasserleitfaden an die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie anpassen
  • Renaturierungs-Offensive starten: Künstliche Barrieren in den Flüssen entfernen und freie Fließstrecken schaffen

Weitere Informationen finden Sie im gemeinsamen, aktuellen Positionspapier von WWF Deutschland, BKV (Bayerischer Kanu-Verband), BN (BUND Naturschutz in Bayern), LBV (Landesbund für Vogelschutz) und Landesfischereiverband Bayern:

Download: Lebendige Flüsse für Bayern

Etappensieg der Fischer gegen Wasserkraftanlage

Gericht kassiert Genehmigung und verordnet Landratsamt Denkpause

Erfolgreiche Klage des Landesfischereiverbands Bayern gegen Genehmigung eines neuen Wasserkraftwerks am Further Bach. Gericht beanstandet mangelhafte Prüfung der Umweltauswirkungen.

Das Verwaltungsgericht Regensburg kassiert die Genehmigung für ein neues Wasserkraftwerk am Further Bach im Landkreis Landshut. Der Landesfischereiverband klagte, da das Landratsamt nicht schlüssig erklären konnte, warum es auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Bauvorhaben verzichtet hatte. Nicht nur die Fischer forderten im Genehmigungsverfahren eine solche Prüfung, sondern auch die Fachberatung für Fischerei des Bezirks Niederbayern. Selbst die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts wies im Antragsverfahren auf die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung hin.

Das Gericht folgte der Argumentation der Fischer, so dass das Landratsamt schließlich der Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses und der wasserrechtlichen Bewilligung zustimmte. „Für uns ist das ein wichtiger Etappensieg“, freut sich der Fischerpräsident Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle. „Die Verwaltung darf die Pflicht zur Prüfung von drohenden Umweltschäden nicht schleifen lassen. Vor allem dann, wenn das Gewässer den einzigen in Niederbayern bekannten Nachweis des Donau-Steinbeißers beherbergt.“

Die Auseinandersetzung ist aber noch nicht am Ende, da der Bau des Wasserkraftwerks weiterverfolgt werden soll. Nun wird ein neues Genehmigungsverfahren nötig, das der Landesfischereiverband weiter kritisch begleiten wird – im Interesse von Fischerei und Umwelt. Dabei werden sicherlich auch die jüngsten Erkenntnisse des Freistaats zu „innovativen Wasserkraftanlagen“ hilfreich sein. Entsprechend der wissenschaftlichen Untersuchungen der TU München, können nämlich selbst neueste Kraftwerkskonzepte nicht per se als fischverträglich bezeichnet werden.

Hintergrund:

Das geplante Kraftwerk am Further Bach soll bis zu 5 kW Strom produzieren und fällt damit in die Kategorie der Kleinstkraftwerke. Die Leistung reicht aus, um maximal zwei haushaltsübliche Wasserkocher gleichzeitig zu betreiben. Demgegenüber stehen erhebliche Eingriffe in den Gewässerlebensraum. Diesen gilt es jedoch mit Blick auf die Maßgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 in den guten ökologischen Zustand zu bringen. Diesen Zustand erreicht das Gewässer bisher nicht.

Je kleiner die Anlage, desto weniger relevant ist zudem ihr Beitrag zur Erzeugung erneuerbarer Energie. Derzeit produzieren ca. 220 größere Anlagen 92 % des bayerischen Wasserkraftstroms. Weitere 4.000 Micro- und Mini-Anlagen leisten daneben gerade mal einen Anteil von 8 % am gesamtbayerischen Wasserkraftstrom. Der Beitrag der Kleinwasserkraft zum Klimaschutz ist damit marginal, weshalb das öffentliche Interesse an solch leistungsschwachen Standorten in Bezug auf Klimaschutz vernachlässigt werden kann. Das Umweltbundesamt stellte bereits 2008 fest: Je kleiner eine Wasserkraftanlage, desto höher ist in Relation ihr Schaden an der Umwelt.

Pressekontakt:

Thomas Funke
Leiter Pressestelle

Telefon: 089 / 64 27 26 22
Mobil: 0179 / 1 29 72 08
E-Mail: thomas.funke@lfvbayern.de

Der Natur verpflichtet – Wasser unser kostbarstes Gut!

Gemeinsam stark im Schutz für unsere bayerische Heimat und deren Gewässer

Bayern zeichnet sich durch seine malerischen Wälder, unzähligen Gebirgslandschaften, aber auch sanft geschwungenen Hügel, saftigen Wiesen, klaren Seen und zahlreichen Wasserläufe aus. Zusammen mit dem Landesfischereiverband Bayern hat sich Kondrauer zum Ziel gesetzt, besonders diese bayerischen Gewässer zu schützen und zu erhalten. „Der nachhaltige Schutz unserer bayerischen Heimat, insbesondere seiner Flüsse, Teiche und Seen liegt uns besonders am Herzen“, erklärt Jonas Seidl, Geschäftsführender Gesellschafter des Kondrauer Mineralbrunnens. „Wasser ist unser kostbarstes Gut und ein Produkt der Natur. Dieses zu schützen und dessen Reinheit sicherzustellen, ist ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie. Wir unterstützen deshalb mit unserem Engagement Arten- und Gewässerschutzprojekte des Landefischereiverbands Bayern. So sorgen wir gemeinsam für einen nachhaltigen Beitrag zum Erhalt unserer bayerischen Natur.“

„Wir freuen uns sehr, mit Kondrauer einen Partner gewonnen zu haben, der unsere Liebe für die bayerischen Gewässer teilt“, so LFV-Präsident Albert Göttle. „Sauberes Wasser und ein intakter Lebensraum sind von besonderer Bedeutung für unsere Heimat. Der LFV setzt sich seit langem dafür ein, diese Markenzeichen Bayerns zu erhalten. Schön, ein so traditionsreiches Unternehmen wie Kondrauer an unserer Seite zu wissen.“

Kein Donauausbau auf Kosten der Biodiversität

Landesfischereiverband Bayern lehnt Zerstörung wertvollen Lebensraums für seltene Arten entschieden ab und sieht planerische Mängel.

Zwischen Deggendorf und Vilshofen liegt eine der letzten halbwegs naturbelassenen Donaustrecken. Hier kommen noch endemische Fischarten wie Schrätzer, Streber oder der besonders geschützte Donau-Kaulbarsch vor. Für ihren Schutz trägt Bayern eine besondere Verantwortung. Für den geplanten Wasserstraßenausbau dieses „Teilabschnitt 2“ genannten Bereichs liegt seit acht Wochen ein Plan vor, zu dem der Landesfischereiverband nun Stellung genommen hat.

Besonderer Streitpunkt beim Ausbauverfahren ist der Geschiebeschüttkegel der Isar, die nahe Deggendorf in die Donau mündet. Dieser Geschiebekegel ist selbst nach Angaben der Planer einer der wichtigsten Kieslaichplätze der Donaufische, soll aber laut Antragsunterlagen mit einem Parallelwerk massiv verbaut werden. Schon vor Jahren wurde von Fischerei und Naturschutzverbänden im Rahmen einer Monitoringgruppe eine Alternativenprüfung zu diesem Bollwerk gefordert. Aus den vorgelegten Antragsunterlagen ist eine tiefgehende Analyse von Alternativen, wie auch viele andere Eingriffe ins Gewässer, allerdings nicht ersichtlich.

Naturschutz wird bürokratisch massiv ausgebremst
Besonders ärgerlich ist auch das Verhalten der Behörden gegenüber den Naturschutzverbänden. Am 28. Oktober kamen zwei Umzugskartons voller Aktenordner, Abgabefrist für die naturschutzfachliche Stellungnahme war der 18. Dezember. Da die Eingriffe zum Donauausbau vor allem im aquatischen Bereich zu Buche schlagen, sind allein für die Belange der Fische tausende Seiten Antragsunterlagen zu prüfen. Daher hat der LFV Bayern bei der verfahrensleitenden Bundesbehörde eine Fristverlängerung beantragt, die aber prompt abgelehnt wurde.

„Im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem Schutzgut Donau ist das Abschlagen einer Fristverlängerung kein Ruhmesblatt für die Wasserschifffahrtsverwaltung“, so Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle, Präsident des LFV Bayern. „Die Ausbauplaner erhalten für die Erstellung der Antragsunterlagen vom Bund zweistellige Millionenbeträge und jahrelange Bearbeitungszeit, der stark ehrenamtlich geprägte Naturschutz hingegen soll zu tausenden Seiten Gutachten innerhalb von acht Wochen gerichtstauglich Stellung beziehen. Das ist keine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit auf Augenhöhe, sondern ein Abblocken berechtigter, im Sinne der Naturschutzgesetze erwünschter Kritik.“

Dass dem Antrag einiger Gemeinden und Behörden auf Fristverlängerung stattgegeben wurde, ist ein Zusätzlicher Schlag ins Gesicht der Ehrenamtlichen.

Donauausbau noch sinnvoll?
Insgesamt stellt sich in Anbetracht der klimatischen Entwicklungen, speziell nach dem Trockenjahr 2018, die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Donauausbaus. Was nutzt eine transportfähig ausgebaute Donau, wenn im weiteren Verlauf der Güterstrom im hochgradig ausgebauten Rhein durch zunehmende Trockenphasen längere Zeit nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist?

Nutzt der Donauausbau langfristig womöglich nur den immer stärker zunehmenden Flusskreuzfahrern, bei denen es weniger auf entsprechend große Abladetiefen ankommt? Dann wären Donauausbau und Main-Donau-Kanal das teuerste Freizeit-Projekt, das Europa je gesehen hat.

Bayerischer Gewässer- und Grundwasserschutz unzureichend

Naturschutzverbände legen 10-Punkte-Forderungskatalog für Maßnahmen in der Landwirtschaft für die kommende Staatsregierung vor

Nach wie vor sind Gewässer und Grundwasser in Bayern nicht in einem Zustand, wie es die Wasserrahmenrichtlinie und die Nitratrichtlinie der EU vorsehen. Insbesondere Nährstoff- und Pestizideinträge aus der Landwirtschaft sind ein großes Problem. Die neue Düngeverordnung reicht nicht aus, um diese Probleme zu lösen.

Gemeinsam haben die Bayerischen Flussallianzen, der BUND Naturschutz, der Landesbund für Vogelschutz, der Landesfischereiverband und WWF Deutschland einen aktuellen Forderungskatalog erarbeitet, der in den nächsten Monaten mit Politikern der im Landtag vertretenen Parteien diskutiert werden soll.

Die Kernforderung lautet, die Einträge an Stickstoff und Phosphor aus dem Ackerbau wesentlich zu reduzieren. Leider wird auch die überarbeitete Düngeverordnung, trotz kleiner Verbesserungen, diesem Ziel nicht gerecht. Die Verbände fordern daher, die Möglichkeiten der Düngeverordnung besser zu nutzen: In Gebieten, in denen Oberflächengewässer und Grundwasserkörper bereits durch Überdüngung beeinträchtigt sind, muss Bayern strengere Maßnahmen erlassen als bislang vorgesehen.

Eine weitere Forderung ist die Einhaltung von Gewässerrandstreifen mit einer Breite von fünf bis zehn Metern. Sie verhindern bei starkem Regen den Eintrag von Erdreich und Phosphat in die Gewässer. Auch hier ist die Vorgabe der Düngeverordnung zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens von vier Metern in Abhängigkeit der Hangneigung unzureichend.

Laden Sie sich das 10-Punkte-Programm der bayerischen Naturschutzverbände hier herunter

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10-Punkte-Programm für Bayern 1.27 MB 438 Downloads

Sauberes Wasser, Gewässerschutz und Insektenvielfalt Gemeinsames Handlungsfeld für...

Fachliche Rückfragen richten Sie bitte an:

Katharina Keiz, LFV-Referentin: katharina.keiz@lfvbayern.de
Marion Ruppaner, BN-Agrarreferentin : marion.ruppaner@bund-naturschutz.de
Mathias Fischer, WWF-Referent: mathias.fischer@wwf.de
Helmut Beran, LBV-Referent: helmut.beran@lbv.de

Wasserpakt Bayern

Für die bayerische Fischerei sind Schutz und Förderung von Gewässern elementare Aufgaben, insbesondere hinsichtlich der fischereilichen Hege. Im Rahmen des Bayerischen Wasserpakts soll durch kooperative Ansätze der Schutz von Gewässern und Grundwasser zusätzlich verbessert werden.

Neben dem LFV Bayern sind weitere Partner des Paktes das Landwirtschafts- und Umweltministerium, sowie Vertreter aus dem Bereich der Landwirtschaft. Durch verbesserten Austausch, gemeinsame Aktionen und Vorzeige-Projekte sollen bis 2021 zusätzliche Maßnahmen und Strategien zur Verbesserung des Gewässerschutzes auf freiwilliger Basis entwickelt und erfolgreich umgesetzt werden.

Der Landesfischereiverband hat in der ersten Hälfte der Laufzeit versucht eine ganze Reihe von Projekten auf Kooperationsbasis zu initiieren. Eine Auswahl ist nachstehend aufgeführt:

  • Mit einer breit aufgestellten Informationskampagne wurde versucht engagierte Gewässerbewirtschafter wie Fischereivereine auf den Wasserpakt und die damit verbundenen Möglichkeiten für die Fischerei aufmerksam zu machen.
  • Bei einem Arbeitsgespräch mit anderen Paktpartnern wurden die Defizite der Bayerischen Kompensationsverordnung diskutiert. Aus Sicht des LFVs ist besonders kritisch, dass der aquatische Bereich im Vergleich zum terrestrischen Bereich unterrepräsentiert ist und Projekte, die eine Verbesserung für Gewässer darstellen als Kompensationsmaßnahmen für Maßnahmenträger daher uninteressant sind. Gemeinsam mit anderen Paktpartner hat man sich an das Landwirtschafts- und Umweltministerium gewandt und Verbesserungen gefordert. Bis dato war das Umweltministerium jedoch nicht gewillt, eine Kooperation auf Wasserpaktebene oder eine konstruktive Zusammenarbeit aufzunehmen.
  • Im Rahmen eines Untersuchungsprojekt soll bewertet werden, ob die landwirtschaftliche Bodenschutzmaßnahmen zur Erosionsminderung auch aus gewässerökologischer und fischereilicher Sicht den gewünschten Effekt haben. Ein Ingenieurbüro für Gewässerökologie hat bereits das Konzept erarbeitet und das Projekt kann jederzeit starten. Aktuell laufen Gespräche mit dem Landesamt für Landwirtschaft, über eine Kooperation auf Projektebene.
  • Auf Grund zunehmender Mitteilungen aus der Teichwirtschaft bzgl. steigender Stoffeinträge infolge der Erosion auf landwirtschaftlichen Flächen hat der LFV mit Projektpartner auf verschiedenen Ebenen Gespräche geführt. Nach Klärung der rechtlichen Situation durch das Landesamt für Umwelt und die Landesanstalt für Landwirtschaft wird eine Broschüre erstellt, in der Empfehlungen gegeben werden, wie Teichsedimente zukünftig behandelt werden können und in der zudem die rechtliche Lage aufgezeigt wird. Der Versuch ein boden:ständig-Projekt zu initiieren ist auf Grund des mangelnden Interesses der Landwirte und der Gemeinden im Einzugsgebiet der ausgewählten Teichwirtschaft voraussichtlich gescheitert.
  • Nach dem Erfolg des Volksbegehrens brachte sich der LFV in verschiedenen Fachgruppen aktiv ein und regte Maßnahmen und umfangreiche Empfehlungen zum Gewässerschutz ein. In sachlichen Diskussionen zum Beispiel in der Fachgruppe Gewässer setzte der LFV in den Bereichen Gewässerschutz und Teichwirtschaft klare Impulse. Im Zentrum der Forderungen des LFV stand dabei unter anderem eine praktikable Umsetzung von Uferrandstreifen und anderen Gewässerschutzmaßnahmen, zusammen mit der Landwirtschaft.

Auch für die zweite Hälfte der Paktlaufzeit hat der LFV eine Reihe von Projekten und Kooperationen geplant, die dem Gewässerschutz und der Verbesserung des Gewässerzustands dienen. Fokus liegt hierbei unter anderem auf der Problematik der Wasserentnahme für landwirtschaftliche Bewässerung aus natürlichen Gewässern besonders in warmen, niederschlagsarmen Sommern und weiterhin bei der Vermeidung des Eintrags von Feinsedimenten in natürliche Gewässer und vor allem auch Teichanlagen.

Der Landesfischereiverband ist der einzige anerkannte Naturschutzverband unter den Paktpartner und hat auch schon in der Vergangenheit klar zu Landwirtschaft Stellung bezogen. Durch die Berufsfischer unter seinen Verbandsmitgliedern, vertritt der LFV jedoch auch einen Teil der Landwirtschaft. Daher hat der LFV die Möglichkeit und sieht es als eine gesellschaftspolitische Aufgabe als Vermittler zwischen Naturschutz und Landwirtschaft zu fungieren.

Die bisherige Erfahrung im Wasserpakt zeigt jedoch, dass es sich bei den im Rahmen des Wasserpakts von den Paktpartnern dargestellten Aktivitäten, vielfach um Aufgaben handelt, die ohnehin zum Tagesgeschäft der jeweiligen Paktpartner gehören. Viele Projekte, die aktuell im Wasserpakt als wegweisend hingestellt werden, existierten bereits vor Initiierung des Wasserpakts. Ein nennenswerter „Kooperations-Anschub“ durch den Wasserpakt, insbesondere für neue Kooperationsformen, ist innerhalb der bisherigen Pakt-Laufzeit aus der Perspektive des LFV nicht zu beobachten. Der LFV fordert daher, dass v.a. mit Blick auf die aus dem Volksbegehren erwachsenen Anforderungen, aus dem Wasserpakt heraus Projekte, konkrete Maßnahmen und Kooperationen initiiert werden, die über bisherige Routinemaßnahmen deutlich hinausgehen.

Was können Vereine nun tun und wo finden Sie Unterstützung? Wir haben das in einer einfachen Übersicht für Sie zusammengestellt:

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Überblick Wasserpakt Bayern 417.61 KB 376 Downloads

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Wenn auch Sie Ideen für Projekte haben und diese gerne mit Ihrem Fischereiverein an Ihrem Gewässern umsetzt würden, senden Sie bitte eine Mail an katharina.keiz@lfvbayern.de oder rufen Sie uns an unter (Telefon (089) 64 27 26-41)

Weiterführende Links:

Wasserpakt
Seite des Ministeriums
Artikel Bayerns Fischerei + Gewässer 2/2017
Artikel Bayerns Fischerei + Gewässer 3/2017
Broschüre Die Restaurierung von Kieslaichplätzen
Broschüre Lebensraum Fließgewässer – Restaurieren und Entwickeln
Broschüre Eingriffe in Fließgewässer

Bundestagswahl 2017: Hier muss die Politik jetzt aktiv werden

IGB-Bericht beleuchtet fünf Gewässerthemen mit hohem Handlungsbedarf

Kein EEG für den Betrieb von Kleinwasserkraftanlagen und mehr nachhaltige Kreislaufsysteme in der Aquakultur, das sind nur zwei der Erkenntnisse aus einem neuen Bericht zum Schutz und zur Nutzung von Deutschlands Binnengewässern. Das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) stellt fünf wichtige Themen rund um Wasser und Fische vor und will damit die politische Diskussion anregen. Die Wissenschaftler verstehen ihre Forschung als Beratungsangebot an die Politik und konzentrieren sich darin auf fünf Kernfrage:

1. Überdüngung: Diffuse Nährstoffbelastung von Gewässern mit Stickstoff und Phosphor

Die Stickstoff- und Phosphorbelastungen im Grund- und Oberflächenwasser sind in Deutschland vielerorts zu hoch. Beide Stoffe sind für die Eutrophierung (Überdüngung) und somit für eine gravierende Beeinträchtigung der chemischen und biologischen Gewässerqualität verantwortlich. Um diesen negativen Auswirkungen entgegenzutreten, ist das vom Bundestag Anfang 2017 verabschiedete Düngegesetz und die Novellierung der Düngeverordnung (NovDüV) ein wichtiger Schritt. Für den Gewässerschutz ist diese Regelung jedoch nicht ausreichend.

2. Synthetische Stoffe: Pharmazeutika, Mikroplastik, Nanopartikel und hormonaktive Stoffe in Gewässern

Die Belastung von Grund- und Oberflächenwasser mit Pharmazeutika, hormonaktiven Stoffen, Mikroplastik, Nanopartikeln und anderen anthropogenen Substanzen steigt kontinuierlich an. Die Substanzen wirken auf Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen und werden über das Trinkwasser oder die Nahrungskette auch in den menschlichen Körper aufgenommen. Wegen des weltweiten Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums mit globalem Warenverkehr ist auch in Deutschland eine weitere Verschärfung des Problems zu erwarten.

3. Wasserstraßen: Unrentabler Ausbau im Konflikt mit der EU-Gesetzgebung

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schreibt verbindlich vor, Gewässer in einen „guten ökologischen Zustand“ zu bringen, wobei gleichzeitig ein Verschlechterungsverbot gilt. Derzeit verfehlen in Deutschland 100 % der als Wasserstraßen ausgewiesenen Binnengewässer dieses Ziel. Das im Februar 2017 verabschiedete Bundesprogramm Blaues Band schafft kaum Abhilfe, da sein Zielhorizont bis ins Jahr 2050 reicht, während die WRRL spätestens bis 2027 umgesetzt werden muss.

4. Aquakultur: Nachhaltige Kreislaufsysteme und Eigenversorgung stärken

Der Fischfangertrag aus den Weltmeeren lässt sich nicht mehr steigern. Jedes weitere Wachstum der Fischproduktion für die menschliche Ernährung ist daher nur durch Aquakultur möglich. Schon jetzt ist sie der weltweit am stärksten wachsende Sektor der Landwirtschaft. Entgegen diesem Trend fristet die Aquakultur in Deutschland ein Nischendasein. Denn nur 3 % des deutschen Fischkonsums werden durch heimische Aquakultur abgedeckt. Das Potential in Deutschland für Eigenversorgung und Export von Fisch könnte mit nachhaltigen Verfahren entwickelt werden, statt die Umweltfolgen ins Ausland zu verlagern.

5. Wasserkraft: EEG-Förderung kleiner Wasserkraftanlagen im Spannungsfeld mit dem Gewässerschutz

Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2017) fördert die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Doch erneuerbar heißt nicht automatisch umweltfreundlich. Dies ist insbesondere bei der Wasserkraft der Fall, die in vielen Fließgewässern eine Hauptursache dafür ist, dass die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verfehlt werden. Es konkurrieren zwei prinzipiell sinnvolle, gesetzlich verankerte Umweltziele (Klimaschutz vs. Naturschutz). Eine differenzierte Betrachtung von Maßnahmen und staatlichen Förderungen ist daher dringend erforderlich.

Die Naturschutzverbände Landesfischereiverband Bayern, Anglerverband Niedersachsen, Landesverband Sächsischer Angler und Landesanglerverband Sachsen-Anhalt unterstützen mit ihren 300.000 Mitgliedern die Arbeit des IGB und fordern die Politik ebenfalls zum Handeln auf.

Den Bericht können Sie hier herunterladen

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Bild: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger

Landesfischereitag 2017

+++ Die Plätze für die Schifffahrt auf der Donau sind restlos ausgebucht +++

+++ Ohne Anmeldung leider keine Teilnahme +++

Reinheitsgebot für unsere Bäche und Seen
Auftrag für Fischerei und Landwirtschaft

Landesfischereitag 2017 – 23. September – Regensburg – 10.00 Uhr

Gewässerschutz und Landwirtschaft

Bayerns Gewässer leiden unter Abspülungen von Feldern und Äckern. Bei Starkregen gelangt zu viel Erdreich und Dünger ins Wasser. Initiativen wie der neue „Gewässerpakt“ sollen Abhilfe schaffen, doch wie erreichen wir einen besseren Gewässerschutz? Walter Heidl, Präsident des Bayerischen Bauernverbands stellt Lösungsansätze der Landwirtschaft vor und diskutiert mit LFV-Präsident Albert Göttle.


Praxiswissen für Vereinsvorstände

  • Fischereiaufseher: Ein wichtiger Job im Verein mit immer neuen Herausforderungen. Halten Sie sich hier auf dem Laufenden.
  • Vereinsbesteuerung: Möglichkeiten und Fallstricke des Steuerrechts für Vereine. Aktuelle Beispiele und ein Ausblick auf 2018.
  • So gelingt Integration: Die Neustädter Fischerfreunde holen Zuwanderer ins Boot – und beide Seiten profitieren. Ein Bericht aus der Praxis.

Programm:

Bayerisches Königsfischen:

7.00 bis 10.30 Uhr: Königsfischen an der fließenden Donau
13.00 bis 15.30 Uhr: Festakt mit Proklamation der Bayerischen Fischerkönige (Die Schifffahrt ist leider restlos ausgebucht)

LFV-VereinsForum:

10.00 – 11.00 Uhr: Vortrag und Podiumsdiskussion – Landwirtschaft und Fischerei
Walter Heidl, Präsident Bayerischer BauernverbandProf. Dr.-Ing. Albert Göttle, Präsident Landesfischereiverband Bayern
11.15 – 12.00 Uhr: Aufgaben des Fischereiaufsehers, Dr. Reinhard Reiter, Institut für Fischerei (wir können für Besucher des Vortrags leider kein Zertifikat ausstellen)
11.15 – 12.00 Uhr: So gelingt Integration Erhard Garbe, 1. Vorstand Neustädter Fischerfreunde
11.15 – 12.00 Uhr: Aktuelle Stolpersteine in der Vereinsbesteuerung Thomas Schiffler, BRUMA Steuerberatung und Vizepräsident Fischereiverband Oberbayern

Veranstaltungsort:

Kongress- und Kulturzentrum Kolpinghaus Regensburg, Adolph-Kolping-Straße 1, 93047 Regensburg

Parkmöglichkeiten:

Das Parkhaus am Dachauplatz und der Parkplatz am Donaumarkt sind in unmittelbarer Umgebung. Der Parkplatz Unterer Wöhrd (Altes Eisstadion) ist kostenfrei und fußläufig in 10 Minuten erreichbar.

Kraftwerk Illerursprung: Massiver Eingriff in Umwelt

Landesfischereiverband übt heftige Kritik an geplantem Wasserkraftwerk an der Trettach

Die Trettach im Markt Oberstdorf ist einer der drei Quellflüsse der Iller. Die Iller ist einer der bedeutendsten voralpinen Flüsse in Bayern. Ihre Quellbäche sind Rückzugsräume für viele gefährdete Fischarten. Ausgerechnet hier soll ein neues Wasserkraftwerk gebaut werden, der Umwelt droht enormer Schaden. Wie bei den Plänen für das Kraftwerk an der Eisenbreche in Bad Hindelang sollen ökologische Bedenken erneut keine Rolle spielen.

Die Trettach ist das wichtigste Gewässer für selbsterhaltende Bachforellenpopulationen im gesamten Illereinzugsgebiet. Sie ist Lebensraum für etliche Rote-Liste-Arten, wie zum Beispiel die Koppe. Kommt das Ausleitungsraftwerk, wird ein Teil der bedrohten Fische am Rechen der Ausleitung verenden, in der 2,4 km langen Druckrohrleitung ersticken oder in der schnelllaufenden Turbine gehäckselt.

„Das geplante Kraftwerk verstößt klar gegen das Verschlechterungsverbot gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtline. Der Landesfischereiverband wird gegen eine Genehmigung klagen und bei der EU-Kommission Anzeige erstatten“, so Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern. „Im Namen der Energiewende scheinen alle Mittel recht, wertvolle Natur für wirtschaftliche Zwecke zu opfern“

Die gesamte Planung beruht auf völlig unzureichender Grundlage. „Es wird leichtfertig mit ökologischen Untersuchungen gearbeitet, die sich nur auf Teilabschnitte des Flusses beziehen. Sie sind nicht repräsentativ für die Auswirkungen der Wasserkraftanlage“, so Johannes Schnell, Referent für Arten- und Gewässerschutz beim Landesfischereiverband Bayern.

Steuergelder für Flussrenaturierung werden verschwendet

Die Ausleitung von bis zu 6 Kubikmeter Wasser pro Sekunde entwertet das naturnah gestaltete Gewässer als Lebensraum, da die Abflüsse und die Strömungsvarianz zunichte gemacht werden. Dies führt das Engagement des Wasserwirtschaftsamts Kempten ad absurdum: Genau in dem Bereich, der zukünftig von der Wasserentnahme betroffen sein soll, wurden intensive Maßnahmen zur Durchgängigkeit des Flusses für Fische in Angriff genommen. Mit Steuergeldern wurden hier an Schwellen im Wasser Rampen errichtet, die ohne die bisherige Wasserführung nicht mehr funktionieren werden.

In Zeiten des Klimawandels sind neue Kraftwerke im alpinen Bereich grundsätzlich zu hinterfragen. Experten prognostizieren für die Zukunft in den Sommermonaten Trockenheit und lange Niedrigwasserphasen. Dann werden Kraftwerke nicht rentabel zu betreiben sein. Der Preis, den unsere Natur für solche Bauwerke zahlt, steht in keiner Relation zum kurzfristigen Gewinn für die Investoren der Kraftwerke.

Auf einen Blick:

  • Die Trettach ist einer der drei Ursprünge der Iller, hier soll ein neues Wasserkraftwerk entstehen.
  • Auf einer Länge von 2,4 Kilometern und mit einer Fallhöhe von 36 Metern soll Wasser aus dem eigentlichen Fluss abgezweigt werden – und zwar bis zu 6 m³/s.
  • Eine Druckrohrleitung führt das Wasser zu zwei Turbinen, eine Todesfalle für Fische
  • Im eigentlichen Fluss bleibt nur geringes Restwasser, der die bereits erfolgte Renaturierung der Trettach zunichtemacht.
  • Die gesamte Planung beruht auf völlig unzureichenden ökologischen Untersuchungen
  • Wird der Bau genehmigt, behält sich der Landesfischereiverband Bayern eine Klage vor und prüft die Option, Beschwerde bei der Europäischen Kommission wegen Verstoßes gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie einzureichen.

Barrierefreie Angelplätze, Auenaufwertung und Jugendarbeit

Ausgezeichnet: Das sind Bayerns beste Fischereivereine

Erstmals zeichnete der Landesfischereiverband Bayern ausgewählte Fischereivereine aus dem gesamten Freistaat für herausragendes Engagement aus. In drei Kategorien konnten sich die Vereine bewerben, für die drei Gewinner gibt es jeweils Preise im Wert von 1.000 Euro.

Eine fünfköpfige Jury unter der Leitung von LFV-Präsident Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle wählte aus den zahlreichen Bewerbern die Sieger in den Kategorien „Sozialer Verein“, „Fischschützer“ und „Jungfischer“ aus. Zusätzlich wurden zwei Sonderpreise für Integration und Innovation vergeben.

„Bayerns Fischereivereine leisten vielerorts Bemerkenswertes für unsere Gesellschaft, unsere Umwelt und unsere Kinder. Mit unserem Wettbewerb sagen wir danke für diesen Einsatz, die Preise sind Anerkennung und Ansporn zugleich“, so Göttle. „Natürlich wollen wir auch größere Aufmerksamkeit erreichen für die wertvolle und ehrenamtliche Arbeit der Vereine. Sie haben es verdient im Rampenlicht zu stehen.“

Die Preisverleihung fand im Rahmen des Bayerischen Landesfischereitags im Deutschen Jagd- und Fischereimuseum in München statt. Die Preise werden vom bayerischen Landwirtschaftsminister Helmut Brunner, vom Präsident des Bayerischen Bezirketags, Josef Mederer, und vom Geschäftsführer von Fisherman’s Partner Nikolaus Kaiser überreicht.

Die Preise wurden vom Bayerischen Bezirketag, von Fisherman’s Partner, der Fischzucht Mauka und der Münchner Bank gestiftet.

Die Gewinner:

Kategorie „Sozialer Verein“: Kreisfischereiverein Landau an der Isar (Niederbayern)

Damit sich alle Altersgruppen und Menschen mit Behinderung sicher in der Natur und beim Angeln bewegen können, hat der KFV Landau im Herbst 2015 einen barrierefreien Angelplatz angelegt. In rund 100 ehrenamtlichen Arbeitsstunden entstand die Anlage am Mossandlweiher. Der Angelplatz kommt bei Menschen mit Behinderung und älteren, gehbehinderten Anglern so gut an, dass nun an fünf weiteren Gewässern ebenfalls behindertengerechte Angelplätze angelegt werden.

Kategorie „Fischschützer“: Kreisfischereiverein Wasserburg am Inn (Oberbayern)

Der KFV Wasserburg betreibt in Kooperation mit Behörden, Energieversorgern und weiteren Fischereivereinen ein Gewässerschutzprojekt von besonderen Ausmaßen. Am Inn wurden Altarme und Aue wieder an den Fluss angebunden. Die Fischer schaffen damit Lebensraum, denn der Mensch bereits zerstört hatte. Fische, Vögle, Amphibien und Muscheln finden nun wieder Hochwasserrückzugsgebiete und Wintereinstände, Laichgebiete und Jugnfischlebensraum. Die Vereinsmitglieder haben in dieses Projekt mehr als 2.300 Arbeitsstunden eingebracht.

Kategorie „Jungfischer“: Fischereiverein Meitingen (Schwaben)

Die Jugendgruppe des FV Meitingen besteht aus etwa 40 Jungfischern, zwei Jugendleitern und fünf Betreuern. Die Schwerpunkte der Jugendarbeit liegen auf der fischereilichen Ausbildung und der Gemeinschaft. Artenkunde, Rutenbaukurse, Fliegenbinden und Casting stehen genauso auf dem Programm, wie Gruppenabende, Zeltlager und das große Fischerfest. Gemeinsam reinigen die Mitglieder der Jugendgruppe einmal im Jahr die Vereinsgewässer. Das schafft auch in der Öffentlichkeit das Bewusstsein für eine saubere Umwelt. Die gute Jugendarbeit zahlt sich aus: Neben einer hohen Kontinuität der Vereinsmitglieder besteht auch fast der komplette Vorstand aus Mitgliedern, die bereits in der Jugendgruppe aktiv waren.

Sonderpreis „Integration“: Neustädter Fischerfreunde (Niederbayern)

Miteinander statt nebeneinander – so kann man die Integrationsarbeit bei den Neustädter Fischerfreunden zusammenfassen. Bis zum Jahr 1999 häuften sich im Verein Probleme zwischen alteingesessenen Mitgliedern und russlanddeutschen Neumitgliedern. Das lag vor allem daran, dass man nicht miteinander sprach. Im Jahr 2000 berief der Verein dann eines der Neumitglieder zum Integrationsbeauftragten mit Sitz in der Vorstandschaft. Seither wurde viel Überzeugungsarbeit auf beiden Seiten aufgebracht und die Spaltung überwunden.

Sonderpreis „Innovation“: Fischereiverein Weißenstadt (Oberfranken)

Als einer der ersten Fischereivereine in Bayern, hat der FV Weißenstadt seine Kommunikation konsequent auf die Digitalisierung eingestellt. Ein moderner Internetauftritt, Facebook und sogar eine eigene Vereins-App sind entstanden. So bleiben die Mitglieder in Kontakt und werden fester an den Verein gebunden. Online finden sie nun alle Infos zu Fischbesatz, Gewässersperrungen und vielem mehr. Integriert ist auch ein Fischartenlexikon mit Schonmaßen- und Zeiten. Fanglisten werden digital versandt. Für den Verein ein riesen Erfolg: Die Mitgliederzahl hat sich seit der Einführung in kürzester Zeit verdoppelt, die Zahl der Jugendlichen hat sich verdreifacht und der Verein wird in der Öffentlichkeit wesentlich stärker wahrgenommen.

Geschäftsstelle und Team

 Die Geschäftsstelle des Landesfischereiverbands Bayern in Oberschleißheim organisiert

  • die naturschutzfachliche Arbeit
  • die Jugendarbeit
  • die öffentliche Darstellung und den politischen Austausch
  • den Wirtschaftsbetrieb
  • die Fischerprüfung
  • die Verpachtung der Staatlichen Fischereirechte

Adresse und Kontakt der LFV-Geschäftsstelle

 

Dr. Sebastian Hanfland, Geschäftsführer

sebastian.hanfland@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26 – 26

Referat I: Organisation und Verwaltung

Josef Buchtler, Referatsleiter

josef.buchtler@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-14

Monika Siebler, Buchhaltung

monika.siebler@lfvbayern.de
Tefefon (089) 64 27 26-12

Petra Wittig, Sekretariat

petra.wittig@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-11

Christiane Hünen, Sachbearbeiterin

christiane.huenen@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-29

Referat II: Öffentlichkeitsarbeit

Thomas Funke, Referatsleiter

thomas.funke@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-22

Lukas Kaiser, Referent

lukas.kaiser@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-15

Stefanie Schütze, Referentin

steffi.schuetze@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-51

Referat III: Fischerei, Gewässer- und Naturschutz

Johannes Schnell, Referatsleiter
Stellvertretender Geschäftsführer

johannes.schnell@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-27

Robert Asner, Referent

robert.asner@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-24

Lena Meier, Referentin

lena.meier@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26- 49

Felix Reebs, Referent

felix.reebs@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-25

Phillip Roser, Referent

phillip.roser@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-47

Patrick Türk, Referent

patrick.tuerk@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-28

Felix Wolfrum, Referent

felix.wolfrum@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-19

Referat IV: Verwaltung der Staatlichen Fischereirechte

Dr. Elisabeth Mathes, Referatsleiterin

elisabeth.mathes@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-42

Katharina Keiz, Referentin

katharina.keiz@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-41

Christiane Hünen, Sachbearbeiterin

christiane.huenen@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-29

Referat V: Förderstelle und Fischerprüfung

Tatjana Woitzik, Referatsleiterin

tatjana.woitzik@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-53

Daniela Gänshirt, Sachbearbeiterin Förderstelle

foerderstelle@lfvbayern.de
daniela.gaenshirt@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-54

Brigitte Klein, Sachbearbeiterin Fischerprüfung

fischerpruefung@lfvbayern.de
brigitte.klein@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-50

Marina Ruhland, Sachbearbeiterin Förderstelle

foerderstelle@lfvbayern.de
marina.ruhland@lfvbayern.de

Bayerische Fischerjugend

Martin Leinauer, Geschäftsführer Bayerische Fischerjugend

martin.leinauer@fischerjugend.de
Telefon: (089) 64 27 26 – 33

Dominik von Hunoltstein, Pädagogischer Mitarbeiter

dominik.hunoltstein@fischerjugend.de
Telefon: (089) 64 27 26 – 36

Bianca Klaus, Sachbearbeiterin

bianca.klaus@fischerjugend.de
Telefon (089) 64 27 26-31

Peter Möhrle, Pädagogischer Mitarbeiter

peter.moehrle@fischerjugend.de
Telefon: (089) 64 27 26 – 35

Simon Ternyik, Pädagogischer Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit

simon.ternyik@fischerjugend.de
Telefon: (089) 64 27 26 – 32

Fischzucht Mauka

Mathias Brunnhuber
Fischwirtschaftsmeister, Betriebsleitung

Telefon: (08165) 82 08
Fax: (08165) 98 62 5
fischzucht-mauka@lfvbayern.de

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