Schonzeiten und Schonmaße 2024

Weil es ein neues Fischereigesetz gibt, ändert sich auch die dazugehörige Ausführungsverordnung (AVBayFig). Konkret bedeutet dies u.a. eine neue Stellung für die Fischereiaufseher, neue Schonzeiten und Schonmaße, die ab 2023 gelten sowie Anpassungen beim Zurücksetzen und dem Besatz von Fischen. Wir fassen die wichtigsten Kernpunkte zusammen.

Die vollständige Anpassung können Sie unter www.verkuendung-bayern.de einsehen. Dort steht auch ein PDF-Download bereit, der die Textänderungen im Detail ausweist.

Schonzeiten und Schonmaße

Neue Schonzeiten und Schonmaße treten am 01. Januar 2023 in Kraft. Neu ist hierbei die Einteilung in bestimmte Einzugsgebiete (Donau, Elbe, Rhein und Weser) im Sinne des § 3 Nr. 13 Wasserhaushaltgesetz. Außerhalb der entsprechenden Einzugsgebiete gelten keine Schonzeiten und Schonmaße.

Etwa die Hälfte der bayerischen Arten (Fische, Neunaugen, Krebse und Muscheln) wird ganzjährig geschont. Zu den zukünftig neu ganzjährig geschonten Arten gehören z.B. Karausche, Steinkrebs, Frauennerfling und Zobel. Ein Teil der Schonzeiten wurde überdies verändert. Der Bachsaibling unterliegt künftig keinen Fangbeschränkungen mehr.

Eine Liste mit den markierten Änderungen bei Schonzeiten und -maßen finden Sie hier zum Download:

DateiAktion
Schonzeiten_Schonmaße_ab 2023_Änderungen markiert.pdfDownload

Bis zum 31. Dezember 2022 sind hingegen die Schonzeiten und Schonmaße der AVBayFiG in der seit 1. März 2022 geltenden Fassung anzuwenden.

Änderungen für Fischereiaufseher

Mit der Änderung des Bayerischen Fischereigesetzes (BayFiG) wurde u.a. die Rechtsstellung des Fischereiaufsehers gestärkt. Dieser wird künftig von der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) bestellt und hat damit offiziell erstmals einen Ermessensspielraum und mehr eigene Rechtssicherheit. So können künftig Bußgelder neben Verwarnungen etc. ausgesprochen werden.

Bedeutet: Für alle Aufseher ist eine verpflichtende Nachschulung nötig. Diese werden von unseren Bezirksfischereiverbänden kostenfrei angeboten.

Besatz

Neben den Änderungen der Schonzeiten und Schonmaße gibt es auch Neuerungen bzgl. des Besatzes, der künftig zum Teil wieder genehmigungspflichtig wird. Für die am häufigsten besetzten Fischarten gibt es weiterhin keine Genehmigungspflicht. Der Besatz selten besetzter Fischarten bedarf künftig einer Genehmigung durch die Kreisverwaltungsbehörde. Welse dürfen nicht mehr besetzt werden.

Zurücksetzen von Fischen

Auch hinsichtlich des Zurücksetzens von Fischen gibt es Neuerungen. Fische der in der Anlage genannten Arten (s. Anhang), die unter Einhaltung der für sie festgesetzten Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gefangen worden sind, sowie gefangene Fische ohne Fangbeschränkung dürfen unter Beachtung des Tierschutzrechts wieder ausgesetzt werden, wenn es der Erfüllung des Hegeziels dient, insbesondere bei bestandsgefährdeten und mit Artenhilfsprogrammen geförderten Arten. Der Fischereiausübungsberechtigte hat auf dem Erlaubnisschein festzulegen, welche Fische wieder zurückgesetzt werden dürfen (§ 11 Abs. 9 AVBayFiG). Die Auflistung der ausgewählten Arten sollte vor dem Druck der Erlaubnisscheine mit dem zuständigen Fischereifachberater abgestimmt werden.

Aus Sicht des LFV Bayern handelt es sich hierbei um eine Verbesserung. Die jetzige Regelung ist praxistauglicher als die vorherige. Die Regelung greift verglichen zu bisherigen, wesentlich umfangreicher und besser wichtige Artenschutzaspekte auf, die mit Blick auf die fischereiliche Hege zu begrüßen sind. Es ist nun wesentlich einfacher im Erlaubnisschein festzusetzen, welche Fischarten zurückgesetzt werden dürfen, soweit diese zufällig gefangen wurden und das Zurücksetzen nicht gegen das Hegeziel spricht.

Bezirksfischereiverordnungen:

Bayerischer Landesfischereitag 2025

30 Mai @ 8:00 31 Mai @ 17:00

Wir laden Sie herzlich nach Rosenheim zum Bayerischen Landesfischereitag 2025 mit der Ordentlichen Mitgliederversammlung des Landesfischereiverbands Bayern und dem Bayerischen Königsfischen ein. 

Gemeinsam mit unseren Gastgebern dem Fischereiverband Oberbayern und dem Kreisfischereiverein Rosenheim, haben wir ein abwechslungsreiches und informatives Programm für Sie zusammengestellt.

Landesfischereiverband Bayern

0896427260

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Online-Webinar: Der Fischotter

7 Mai @ 19:00 21:00

Am Mittwoch, den 07.Mai 2025 bietet der LFV Bayern wieder ein Fischotterwebinar an.
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Die Ausbreitung des Fischotters schreitet weiter voran. Auch in Schwaben häufen sich inzwischen erste Nachweise. Um Naturinteressierte zu informieren und für das Thema zu sensibilisieren, bietet der Landesfischereiverband ein Online-Webinar rund um den Fischotter an.

Im Mittelpunkt stehen dabei die Lebensweise des scheuen Wassermarders, aktuelle Entwicklungen seiner Bestände sowie politische Rahmenbedingungen. Zudem werden mögliche Auswirkungen auf die Gewässerbewirtschaftung thematisiert.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf praktischer Unterstützung: Wie lässt sich erkennen, ob sich bereits Fischotter am eigenen Hausgewässer angesiedelt haben? Denn häufig bleiben die Tiere lange Zeit unentdeckt – dabei lassen sich ihre Spuren mit etwas Übung gut finden und deuten.

Das Webinar findet am Mittwoch, den 7. Mai um 19:00 Uhr statt und dauert etwa zwei Stunden.

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Interessierte können sich per Mail unter: phillip.roser@lfvbayern.de zum Webinar anmelden
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Landesfischereiverband Bayern

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Gewässerwarte Plus Seminar

18 Oktober @ 10:00 16:00

🎣 Gewässerwarte Plus Seminare 2025

Moderne Ansätze für eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung!

Unsere Seminare bieten aktuelle Methoden zur Hege und Pflege von Fischgewässern. Ein besonderer Fokus liegt auf der Bewertung von Eingriffen in den Gewässerhaushalt und deren Auswirkungen auf Fischbestände.

🔍 Für wen?
Speziell für Gewässerwarte, die ihre Kenntnisse im digitalen Zeitalter erweitern möchten – mit neuen Wegen zur Informationsbeschaffung, praxisnahen Interpretationen und digitalen Werkzeugen für die Vereinsgewässer-Bewirtschaftung.

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Umweltbildungszentrum Augusburg

Dr.-Ziegenspeck-Weg 6
Augsburg, bavaria 86161 Germany
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Gewässerwarte Plus Seminar

28 Juni @ 10:00 16:00

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17 Mai @ 10:00 16:00

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Neuer Tiefschlag für die bayerischen Teichwirte

Durch die Klagen der rheinland-pfälzischen Naturschutzinitiative gegen die Fischotterentnahme, droht der Teichwirtschaft in Bayern der Kollaps

Oberschleißheim, 3.4.2025 – Die traditionelle bayerische Teichwirtschaft ist durch die seit Jahren unkontrollierte Ausbreitung des Fischotters immer mehr in ihrer Existenz bedroht. Die Aufgabe der Teiche hätte nicht nur wirtschaftliche Konsequenzen, sondern würde auch den Verlust wertvoller Biotope und Lebensräume zahlreicher Tier- und Pflanzenarten sowie eines außergewöhnlichen Kulturguts bedeuten.

Die kürzlich von einer rheinland-pfälzischen Naturschutzorganisation eingereichte Klage gegen die Allgemeinverfügung zur Entnahme von Fischottern in der Oberpfalz und der jetzt vom Verwaltungsgericht Regensburg stattgegebene Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz führen dazu, dass die Teichwirte weiterhin keine effektiven Maßnahmen zum Schutz ihrer Bestände ergreifen können. „Derartige Klagen erschweren uns in Bayern das ohnehin schon schwierige und seit Jahren andauernde Ringen um eine gemeinsame Lösung – das treibt die Teichwirte in den Ruin“, kritisiert Axel Bartelt, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern. „Selbst die örtliche Kreisgruppe des Bund Naturschutz in Tirschenreuth – dem Zentrum der Oberpfälzer Teichwirtschaft – erklärt, nicht mit einer Klage gegen die neue Verordnung zur Fischotterentnahme vorgehen zu wollen. Dort hat man anscheinend den Ernst der Lage erkannt. Es ist deshalb mehr als befremdlich, wenn dann ohne Blick auf die komplexe Gesamtproblematik von außerhalb Bayerns Klagen erhoben werden. Die bayerischen Naturschutzverbände, zu denen auch der Landesfischereiverband zählt, sind sich des hohen Schutzstatus des Fischotters bewusst – wir sehen aber auch die damit verbundenen Artenschutzkonflikte und die existentiellen Probleme für die Teichwirtschaft.“

Die bayerische Teichwirtschaft hat eine jahrhundertealte Tradition, ist ein von der UNESCO geschütztes Kulturgut und trägt maßgeblich zur Biodiversität bei. Die extensiven und sehr naturnah bewirtschafteten Karpfenteiche sind bedeutende Biotope in Bayern und bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Die Aufgabe dieser Teichwirtschaften würde nicht nur das Ende eines wichtigen Wirtschaftszweigs bedeuten, sondern auch den Verlust dieser einmaligen und wertvollen Lebensräume. Zudem ist zu befürchten, dass Fischotter bei wegfallenden Teichbeständen vermehrt in frei fließende Gewässer ausweichen und dort gefährdete Arten wie Huchen und Äschen weiter dezimieren.

Die eingereichten Klagen haben zur Folge, dass die Teichwirte bis zum rechtskräftigen Gerichtsurteil schutzlos bleiben. Wie lange dieser Zustand andauernd wird, kann heute niemand abschätzen. Für diese Zeit richtet der Landesfischereiverband den dringenden Appell an die Staatsregierung, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, die mindestens einen ausreichenden finanziellen Schutz für die Teichwirte bringen.

Der Landesfischereiverband Bayern fordert daher dringend:

  1. Deutliche Aufstockung der Mittel für Schadensersatz und 100-prozentige Kompensation der durch den Fischotter entstandenen Schäden.
  2. Schnellere Auszahlung von beantragten Schadensersatzleistungen.
  3. Massive Erhöhung der finanziellen Förderung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für den Bau von Schutzzäunen.

 

„Es muss nun schnell gehandelt werden, denn die Teichwirte in Bayern stehen schon zu lange allein da. Fehlende Zukunftsperspektiven haben bereits zu zahlreichen Betriebsaufgaben geführt. Wenn es so weitergeht, wird es die Teichwirtschaft in Bayern, so wie wir sie kennen, mittelfristig nicht mehr geben“, warnt Alfred Stier, Vizepräsident Beruf beim Landesfischereiverband Bayern.

13068 RESCHWASSER

Bitte entnehmen Sie die Gewässerbeschreibung und alle weiteren Infomationen zum Fischereirecht den angehängten Dateien zum Pachtgesuch.

14015 MAIN-DONAU-KANAL

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11003 WERTACH

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11013 KIRNACH

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14047 PAAR mit ALTWASSER

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