Natura 2000: Jetzt gilt es!

Die Zukunft der Schutzgebiete wird aktuell verhandelt. Fischer müssen Position beziehen.

Zum 1. April 2016 ist die neue NATURA-2000-Verordnung in Bayern in Kraft getreten. Diese dient der Umsetzung der europäischen NATURA-2000-Richtlinie, die auch unter dem Begriff „FFH-Richtlinie“ (Fauna Flora Habitat-RL) geläufig ist. Nun gibt es wichtige Änderungen, die die Fischerei und insbesondere Fischereirechte essenziell betreffen können.
Nur durch eine aktive Teilnahme der Fischereiberechtigten wird es zukünftig möglich sein, fischereiliche Interessen bei der Umsetzung der NATURA-2000-Richtlinie in der Fläche hinreichend zu sichern.

Ausgangslage

In Bayern gibt es derzeit 745 NATURA-2000-Gebiete mit einer Fläche von insgesamt ca. 801.000 Hektar. Innerhalb dieser Gebiete befindet sich eine hohe Anzahl von Fischereirechten.
Für jedes NATURA-2000-Gebiet gibt es bereits einen sogenannten „Standarddatenbogen“, in dem bestimmte Lebensraumtypen, Tier- und Pflanzenarten gelistet sowie bestimmte Erhaltungsziele konkretisiert wurden.

Auf Basis dieser gebietsspezifischen Standarddatenbögen wird für jedes einzelne NATURA-2000-Gebiet ein Managementplan erstellt. Dies erfolgt über „Runde Tische“, an denen sich betroffene Fischer beteiligen können.

Neuerungen für die Fischerei

Nach der neuen bayerischen Verordnung ist zur Erarbeitung der Managementpläne eine Beteiligung anerkannter Umweltverbände, also beispielsweise des LFV Bayern, nicht vorgesehen. Der Verband erhält demnach behördlicherseits nicht zwingend Informationen zu den jeweiligen Runden Tischen und Veranstaltungen, im Rahmen derer die Management-Pläne zu den einzelnen NATURA-2000-Gebieten jeweils erarbeitet werden.
Die Managementpläne für die jeweiligen NATURA-2000-Gebiete (= FFH-Gebiete) werden unter Beteiligung der Betroffenen erstellt. Betroffene sind alle in ihren Rechten berührten natürlichen und juristischen Personen. Darunter fallen Eigentümer sowie Pächter von Fischereirechten.

Der Landesverband empfiehlt allen Fischereiberechtigten eindringlich, sich entsprechende Informationen zu den gebietsspezifischen Veranstaltungen und Terminen zu beschaffen und diese Termine zur Wahrung eigener Interesse wie auch allgemeiner Interessen der Fischerei aktiv wahrzunehmen.

Informationen zu den Veranstaltungen gibt es bei der Forst- oder Naturschutzverwaltung. Es ist empfehlenswert, sich vorsorglich mit einem formlosen Schreiben an die zuständigen Behörden zu wenden, Sie als Fischereiberechtigten zu entsprechenden Veranstaltungen stets einzuladen.

Als Betroffener können Sie bei den Diskussionen an den runden Tischen Einwände oder Ideen aktiv vorbringen. Dadurch können Sie dazu beitragen, die fischökologische und fischereiliche Situation zu verbessern. Umgekehrt können Sie fischökologische und fischereiliche Nachteile abwenden oder zumindest eingrenzen. Beides entspricht den Maßgaben des bayerischen Fischereigesetzes, das im Rahmen der Hege zu Erhaltung und Förderung eines artenreichen, gesunden Fischbestands sowie zu Pflege und Sicherung standortgerechter Lebensgemeinschaften verpflichtet.

Beispiele für Managementmaßnahmen:

  1. Im bereits bestehenden Standarddatenbogen zum NATURA-2000-Gebiet findet sich ein Erhaltungsziel mit einer Formulierung wie z.B. „Erhalt und ggf. Wiederherstellung der Anbindung und Durchgängigkeit, der natürlichen Fluss- und Uferstrukturen sowie der hydrologischen Verhältnisse.“ Hierfür können und sollten Sie sich als Fischereiberechtigter stark machen, da durch entsprechende Maßnahmen eine Verbesserung für die Fischfauna absehbar ist. Entsprechende Maßnahmen (z. B. Einbau von Totholz an einer bestimmten Stelle usw.) können Sie aktiv vorschlagen und mitgestalten. Ihre spezifischen Kenntnisse zu Fischen und Gewässer sind dabei gegenüber anderen Interessengruppen ein großer Vorteil.
  2. Innerhalb eines NATURA-2000-Gebiets ist der Fischotter im Standarddatenbogen als Art des Anhangs II gelistet, seine Bestandssituation soll verbessert werden. Im Rahmen des runden Tisches zum Managementplan werden konkrete Maßnahmen für Verbesserungen beim Otter festgelegt. Davon können in der Folge Fischereirechte innerhalb des NATURA-2000-Gebiets negativ beeinflusst werden, weil mit einem zunehmenden Fraßdruck und somit Nachteilen für Fischfauna und/oder Fischerei zu rechnen ist. Sind Sie nicht am Tisch, können Sie Ihre Interessen gegenüber konträren Interessen anderer Gruppierungen nicht vertreten.

Hier finden Sie nähere Infos zur neuen NATURA-2000-Verordnung sowie Zugang zu Wortlaut, Standarddatenbögen, Kartenmaterial usw.

Hier finden Sie eine digitale Karte aller ausgewiesenen Gebiete nach FFH- und Vogelschutz-Richtlinie und können Ihr Fischereirecht überprüfen