Gericht stoppt Fischotterentnahme

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme von Fischottern in Teichwirtschaften vorläufig außer Vollzug gesetzt. Fischotter dürfen damit vorerst auch nicht ausnahmsweise getötet werden. Damit sind alle bisher erteilten Entnahmebescheide unwirksam. Teichwirte, denen eine Entnahme bereits genehmigt wurde, stehen nun wieder mit leeren Händen da.

Gegen die Verordnung zur Entnahme von Fischottern hatten mehrere Naturschutzverbände geklagt. Das Gericht gab ihren Eilanträgen nun Recht und teilte mit, die Verordnungen seien voraussichtlich rechtswidrig, damit nichtig und außer Vollzug zu setzen. Ein abschließendes Urteil steht aber noch aus.

 

Weiterführender Link: Mitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.11.2023

https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_fischotter-verordnungen.pdf