Was tut der Landesfischereiverband für die Angler in Bayern
Gemeinschaft der Fischer
Der LFV ist die Heimat der bayerischen Fischer, in keinem Bundesland sind mehr Angler organisiert: 132.920 Angler, Teichwirte und Berufsfischer sind Mitglied im LFV. Der Verband bietet den Anglern Austausch über Vereinsgrenzen hinweg – dank der LFV-Veranstaltungen, der LFV Facebook-Seite und der Mitgliederzeitschrift.
Schutz für Fischer
Immer mehr Vereine oder Teichwirte erhalten Anzeigen von PETA oder Dritten wegen Veranstaltungen wie Königsfischen, Schnupperfischen oder Teichabfischungen. Auch Bauvorhaben können Fischereirechte substanzielle schädigen. Unsere Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Anwälte und Rechtsmittel. Greift die ein Mal nicht, leistet der LFV in berechtigten Fällen darüber hinaus unbürokratische Kostenerstattung.
Der LFV prüft die Anzeigen und gibt fachliche und rechtliche Unterstützung:
- Alle Veranstaltungen sind rechtlich grundsätzlich zulässig, soweit sich die Vereine an die fischereirechtlichen Vorgaben und die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes halten.
- Empfehlung des LFV bei Anzeige: Ruhe bewahren und den Vereinsanwalt beauftragen, zunächst Akteneinsicht zu beantragen. Häufig erübrigt sich dann bereits das weitere Verfahren, die Gerichtsverfahren werden in aller Regel eingestellt.
- Der LFV gewährt Rechtsschutz und hat zudem im Haushalt 2017 Budget für Soforthilfe betroffener Vereine eingeplant. Dies gilt insbesondere für die Übernahme der Anwaltskosten, die im Vorverfahren entstehen, um die Akteneinsicht zu erhalten.
- Für 2017 erstellt der LFV ein Infoblatt für Angelvereine, in dem die Regeln für rechtlich einwandfreies Verhalten beim Königsfischen und beim Schnupper- bzw. Kinderfischen gebündelt dargestellt werden und Tipps für das Verhalten im Falle einer Anzeige zusammengestellt werden.
- Der LFV richtet eine Hotline ein, bei der sich Betroffenen melden können – sie erhalten dann kurzfristig die Zusage der Übernahme der Anwaltskosten für die Akteneinsicht.