Mit der Verwaltung der staatlichen Fischereirechte sichert der Landesfischereiverband die Existenzgrundlage vieler Fischereivereine in Bayern, ist aber auch dem Freistaat gegenüber zu wirtschaftlichem Arbeiten verpflichtet. Deshalb steht die Vergabepraxis bei der Verpachtung der Rechte immer im Fokus. Wie also fällt die Entscheidung im Bieterwettbewerb? Ein Gespräch mit dem LFV-Präsidenten Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle.
Professor Göttle, der LFV verwaltet seit 1960 die staatlichen Fischereirechte. Welche Aufgaben sind damit verbunden?
Zu allererst müssen wir den Wert der staatlichen Fischereirechte erhalten, ja möglichst noch festigen. Unser Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Immobilien Freistaat Bayern (IMBy) sieht aber auch vor, dass gemeinnützige Vereine mit einem regionalen Bezug zum Gewässer bei der Vergabe von Pachtverträgen gegenüber privaten Bewerbern bevorzugt zu berücksichtigen sind. Damit bekommt dann ein größerer Kreis von interessierten Fischerinnen und Fischern die Chance zum Angeln. Wir wenden ein bewährtes Auswahlverfahren an und garantieren so einen qualifizierten und fairen Wettbewerb.
Wie läuft das Bieterverfahren ab?
Die Vergabe erfolgt nach verbindlichen Regeln. Zunächst wird ein Fischereirecht in „Bayerns Fischerei + Gewässer“ öffentlich zur Verpachtung ausgeschrieben. Die Entscheidung, wer das Fischerausübungsrecht bekommt, wird dann von einer unabhängigen Kommission getroffen. Sie entscheidet auf Basis der vorliegenden Informationen, weshalb ist die Qualität und Aussagekraft der Bewerbung immens wichtig.
Wie bewerten Sie die Pachtpreisentwicklung?
Im Schulterschluss mit der IMBY haben wir uns seit Bestehen des Geschäftsbesorgungsvertrags, immer für angemessene Pachtpreise stark gemacht. Preise, die sich die Vereine auch leisten können, die gleichzeitig aber auch dem Wert der Fischereirechte Rechnung tragen. So können wir unserem Auftrag nachkommen, die Fischerei weiten Kreisen der Bevölkerung zu ermöglichen.
Wie findet der LFV den geeignetsten Bewerber?
Vieles hängt von der Qualität der Bewerbung ab. Wird hier ein klares Gesamtkonzept für die beabsichtigte fischereiliche Bewirtschaftung vorgelegt, steigen die Chancen beträchtlich. Dabei spielt das gewässerökologische Engagement des Vereins eine wichtige Rolle. Das heißt, die Kommission bestehend aus IMBy, LFV und dem betreffenden Bezirksverband will wissen, wie es um die fachliche Kompetenz und personelle Leistungsfähigkeit eines Vereins steht. Kann er ein Fischereirecht nachhaltig bewirtschaften und so die Hegeverpflichtung erfüllen? Ausgebildete Gewässerwarte, staatlich geprüfte Fischereiaufseher oder Elektrofischer sind wichtige Stützen einer nachhaltigen Hege. Wir wollen auch wissen, hat sich der Verein bereits mit Stellungnahmen an wasserrechtlichen Verfahren beteiligt? Hat ein Verein sein Gewässer gut im Blick und kümmert er sich bei beobachtet Beeinträchtigungen und stellt er sich im Rahmen seiner Möglichkeiten diesen entgegen.
Maßgeblich sind auch der Wille zu ökologisch und gewässerspezifisch ausgerichtetem Besatz sowie eine hohe Verantwortlichkeit und fischereiliche Ethik. Damit meine ich nicht zuletzt die Schonbestimmungen und freiwillige Einschränkungen bestimmter Angelmethoden, wie zum Beispiel den Wurm als Köder in einer Salmonidenstrecke.
Auch die Zuverlässigkeit des Bewerbers bei der Pflege und Übermittlung aussagekräftiger Besatz- und Fangdaten spielt eine Rolle. Pachtbewerber sollten die Bedeutung des Gewässers für den Verein aufzeigen, auch engagierte Jugendarbeit ist wichtig. Selbstverständlich spielt der Preis eine Rolle. Es gibt also eine ganze Reihe an Kriterien, die wir bei der Pachtvergabe berücksichtigen.
Was verstehen Sie unter ökologischem Engagement des Vereins?
Hier geht es ganz einfach darum, was der Verein für den Gewässerlebensraum sowie die Überlebensfähigkeit bzw. Entwicklung der natürlichen Fischpopulation tut. Schafft er beispielweise mit Totholz neue Unterstände im Gewässer oder legt er Kieslaichplätze an? Pächter sollten z.B. von den Möglichkeiten der Kormoranverordnung konsequent Gebrauch machen und bei der Bewirtschaftung gefährdete Fischarten besonders berücksichtigen.
Inwieweit kann der LFV bei den von Ihnen betonten Maßnahmen hilfreich sein?
Der LFV unterstützt die Bewirtschafter mit fachlicher Beratung. Darüber hinaus ermöglicht er aus Mitteln der Fischereiabgabe eine finanzielle Förderung bei lebensraumverbessernden Maßnahmen und Fischbesatz im Rahmen der Artenhilfsprogramme.
Wie wichtig ist der Preis für die Entscheidung?
Der Preis spielt neben den genannten Gesichtspunkten natürlich eine wichtige Rolle. Aber eben nicht die allein ausschlaggebende. Wie schon gesagt, ist es dank der engen Zusammenarbeit mit der IMBy immer gelungen, die Preise in einem verträglichen Rahmen zu halten. Das Bieterverfahren garantiert, dass sich die Preise am Wert der Fischereirechte orientieren.
Überhöhte Angebote von Vereinen haben in der Vergangenheit nicht den Zuschlag bekommen, wenn andere wichtige Kriterien nicht erfüllt wurden.
Vielerorts gehen die Fischbestände zurück, gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Vereine. Hat das Einfluss auf den Pachtpreis?
Wie schon gesagt, trägt das Bewertungsschema dem Engagement und den hegerischen Maßnahmen der Vereine Rechnung, so dass eben nicht nur das höchste Angebot entscheidet.
Grundsätzlich gibt aber jeder Bewerber ein Angebot ab, das nach seiner Einschätzung angemessen ist. Stellt ein Pächter dann innerhalb der Laufzeit seines Vertrags belegbare Beeinträchtigung für den Fischbestand fest, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die festgeschrieben Pachthöhung zu mindern oder auszusetzen. In der Vergangenheit kam dies in Ausnahmefällen beispielsweise bei fischereilichen Schäden durch Fischotter vor.