DEM HEIMISCHEN GEWÄSSER AUF DER SPUR

Kultusstaatssekretärin Anna Stolz und Fischerpräsident Axel Bartelt erkunden mit Grundschülern die Unterwasserwelt bayerischer Bäche

Wer lebt unter Steinen, wer schwimmt im Verborgenen? Angeleitet von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bayerischen Fischerjugend begaben sich Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule Arnstein-Schwebenried auf Bachsafari. Ausgestattet mit Kescher und Becherlupe suchten sie gemeinsam nach Spuren von Steinfliegen, Krebsen und Fischen.

Mit dem Programm „Fischer machen Schule“ eröffnet die Bayerische Fischerjugend den Schülerinnen und Schülern einen neuen Blick auf heimische Gewässer. Spielerisch und mit allen Sinnen wird so für die Kinder sichtbar, was sonst unter der Wasseroberfläche verborgen bleibt.

Mit dabei war Kultusstaatssekretärin Anna Stolz, die auch selbst ins Wasser stieg. „Das Erkunden der Lebensräume unserer Heimat ist für Schülerinnen und Schüler ein ganz wichtiges Thema und für mich persönlich ist es eine Herzensangelegenheit. Und wenn das hier vor Ort am Bach geschieht, ist das natürlich ein ganz tolles Erlebnis. Man braucht schon einen genauen Blick und viel Forschergeist, damit man erkennt, was für ein spannender und vitaler Lebensraum so ein Fließgewässer ist. Es gibt also ganz viel Neues zu entdecken. Ich bin überzeugt: Nachhaltigkeit und Naturschutz beginnen im Kopf, beim Verstehen der heimischen Natur. Deshalb setzen wir schon in der Grundschule an und legen den Grundstein für das Umweltbewusstsein unserer Kinder“, so die Staatssekretärin.

Für Axel Bartelt, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern, ist das Projekt eine Herzenssache: „Uns Fischern sind die Bewohner von Bächen, Flüssen und Seen ein besonderes Anliegen. Nichts ist deshalb wichtiger, als bereits Kinder für ihren Lebensraum und dessen Schutz zu sensibilisieren. Deshalb haben wir die Aktion „Fischer machen Schule“ bereits vor über 20 Jahren ins Leben gerufen. Federführend ist dabei unsere Fischerjugend, die zahlreiche Ehrenamtliche in ganz Bayern ausbildet, die dann in die Schulen gehen und mit den Kindern die Gewässer erkunden. Seit 2015 haben bereits 1.400 Schulklassen und mehr als 50.000 Schülerinnen und Schüler an dem Programm teilgenommen. Das komplette Programm ist am Lehrplan der 3. und 4. Jahrgangsstufe ausgerichtet und für die Schulen komplett kostenlos. Das ist für mich gelebter Naturschutz und darauf sind wir sehr stolz!“

Alle infos zu Fischer machen Schule unter folgendem Link:

Fischer machen Schule – „Wasser als Lebensraum für Tiere und Pflanzen“ als Lehrplanthema praktisch in der Natur umsetzen

Zur Website der der Bayerischen Fischerjugend:

FÜR DIE SALZACH ALS NATURFLUSS – DIE SALZACH SOLL LEBEN

LFV Präsident Axel Bartelt am 15.07.23 auf der Salzach-Kundgebung in Burghausen:
.
Mit rund 50 Kilometer Länge ist die Salzach der letzte größere freifließende Voralpenfluss in Bayern – ein Juwel unserer Heimat. Diese Besonderheit ist durch den geplanten Neubau eines Kraftwerks in akuter Gefahr.
.
Die aktuellen Pläne für den Bau eines großen Wasserkraftwerks der Verbund AG und der Staatsregierung stehen jedoch für das Gegenteil. Sie planen einen Damm quer durch den Fluss.


Die Energiewende darf jedoch nicht auf dem Rücken bayerischer Gewässer ausgetragen werden, die ohnehin durch Wasserkraftnutzung schwer belastet sind.
.
Muscheln, Krebse, Huchen und Äsche können also nicht einfach ausweichen, wenn an einer Stelle ihr Lebensraum zerstört oder nachhaltig beeinträchtigt wird.
.
Gerade der Klimawandel macht hitzebeständige Flüsse notwendig. Die Salzach ist einer der letzten Flüsse Bayerns, der nicht mit zu hohen Wassertemperaturen kämpft. Damit ist sie weiter ein guter Lebensraum für kälteliebende Fischarten. Ein Kraftwerksbau würde das gefährden. Es braucht für kaltes Wasser Bewegung im Fluss und keine Staubecken. Deshalb fordern wir mit Nachdruck, auf den Bau neuer Querbauwerke zu verzichten!

Versprochen werden für die Salzach modernste Kraftwerke. Angepriesen als optimal für den Fischschutz und die biologische Durchgängigkeit.
.
Auch die neuesten und angeblich fischfreundlichen Wasserkrafttechniken erfüllen die Hoffnungen nicht. Mit ihnen werden die gesetzlichen Vorgaben aus der Wasserrahmen- und NATURA 2000-Richtlinie nicht eingehalten (Quelle: Studie der TU München).
.
Wir Fischer in Bayern fordern: Statt aus der Salzach auch auf Bayerischer Seite um jeden Preis ein paar Kilowattstunden „herauszupressen“, muss dort das Naturpotenzial geschützt, genutzt und gezielt verbessert werden.
.
Für die Wiederherstellung eines stolzen, indentitätsstiftenden Voralpenflusses – auf Bayerischer Seite einer der letzten Abschnitte ohne Kraftwerke und Wehre.

Fotos: Bayerischer Kanu Verband.

Etappensieg der Fischer gegen Wasserkraftanlage

Gericht kassiert Genehmigung und verordnet Landratsamt Denkpause

Erfolgreiche Klage des Landesfischereiverbands Bayern gegen Genehmigung eines neuen Wasserkraftwerks am Further Bach. Gericht beanstandet mangelhafte Prüfung der Umweltauswirkungen.

Das Verwaltungsgericht Regensburg kassiert die Genehmigung für ein neues Wasserkraftwerk am Further Bach im Landkreis Landshut. Der Landesfischereiverband klagte, da das Landratsamt nicht schlüssig erklären konnte, warum es auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Bauvorhaben verzichtet hatte. Nicht nur die Fischer forderten im Genehmigungsverfahren eine solche Prüfung, sondern auch die Fachberatung für Fischerei des Bezirks Niederbayern. Selbst die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts wies im Antragsverfahren auf die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung hin.

Das Gericht folgte der Argumentation der Fischer, so dass das Landratsamt schließlich der Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses und der wasserrechtlichen Bewilligung zustimmte. „Für uns ist das ein wichtiger Etappensieg“, freut sich der Fischerpräsident Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle. „Die Verwaltung darf die Pflicht zur Prüfung von drohenden Umweltschäden nicht schleifen lassen. Vor allem dann, wenn das Gewässer den einzigen in Niederbayern bekannten Nachweis des Donau-Steinbeißers beherbergt.“

Die Auseinandersetzung ist aber noch nicht am Ende, da der Bau des Wasserkraftwerks weiterverfolgt werden soll. Nun wird ein neues Genehmigungsverfahren nötig, das der Landesfischereiverband weiter kritisch begleiten wird – im Interesse von Fischerei und Umwelt. Dabei werden sicherlich auch die jüngsten Erkenntnisse des Freistaats zu „innovativen Wasserkraftanlagen“ hilfreich sein. Entsprechend der wissenschaftlichen Untersuchungen der TU München, können nämlich selbst neueste Kraftwerkskonzepte nicht per se als fischverträglich bezeichnet werden.

Hintergrund:

Das geplante Kraftwerk am Further Bach soll bis zu 5 kW Strom produzieren und fällt damit in die Kategorie der Kleinstkraftwerke. Die Leistung reicht aus, um maximal zwei haushaltsübliche Wasserkocher gleichzeitig zu betreiben. Demgegenüber stehen erhebliche Eingriffe in den Gewässerlebensraum. Diesen gilt es jedoch mit Blick auf die Maßgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 in den guten ökologischen Zustand zu bringen. Diesen Zustand erreicht das Gewässer bisher nicht.

Je kleiner die Anlage, desto weniger relevant ist zudem ihr Beitrag zur Erzeugung erneuerbarer Energie. Derzeit produzieren ca. 220 größere Anlagen 92 % des bayerischen Wasserkraftstroms. Weitere 4.000 Micro- und Mini-Anlagen leisten daneben gerade mal einen Anteil von 8 % am gesamtbayerischen Wasserkraftstrom. Der Beitrag der Kleinwasserkraft zum Klimaschutz ist damit marginal, weshalb das öffentliche Interesse an solch leistungsschwachen Standorten in Bezug auf Klimaschutz vernachlässigt werden kann. Das Umweltbundesamt stellte bereits 2008 fest: Je kleiner eine Wasserkraftanlage, desto höher ist in Relation ihr Schaden an der Umwelt.

Pressekontakt:

Thomas Funke
Leiter Pressestelle

Telefon: 089 / 64 27 26 22
Mobil: 0179 / 1 29 72 08
E-Mail: thomas.funke@lfvbayern.de

Kein Donauausbau auf Kosten der Biodiversität

Landesfischereiverband Bayern lehnt Zerstörung wertvollen Lebensraums für seltene Arten entschieden ab und sieht planerische Mängel.

Zwischen Deggendorf und Vilshofen liegt eine der letzten halbwegs naturbelassenen Donaustrecken. Hier kommen noch endemische Fischarten wie Schrätzer, Streber oder der besonders geschützte Donau-Kaulbarsch vor. Für ihren Schutz trägt Bayern eine besondere Verantwortung. Für den geplanten Wasserstraßenausbau dieses „Teilabschnitt 2“ genannten Bereichs liegt seit acht Wochen ein Plan vor, zu dem der Landesfischereiverband nun Stellung genommen hat.

Besonderer Streitpunkt beim Ausbauverfahren ist der Geschiebeschüttkegel der Isar, die nahe Deggendorf in die Donau mündet. Dieser Geschiebekegel ist selbst nach Angaben der Planer einer der wichtigsten Kieslaichplätze der Donaufische, soll aber laut Antragsunterlagen mit einem Parallelwerk massiv verbaut werden. Schon vor Jahren wurde von Fischerei und Naturschutzverbänden im Rahmen einer Monitoringgruppe eine Alternativenprüfung zu diesem Bollwerk gefordert. Aus den vorgelegten Antragsunterlagen ist eine tiefgehende Analyse von Alternativen, wie auch viele andere Eingriffe ins Gewässer, allerdings nicht ersichtlich.

Naturschutz wird bürokratisch massiv ausgebremst
Besonders ärgerlich ist auch das Verhalten der Behörden gegenüber den Naturschutzverbänden. Am 28. Oktober kamen zwei Umzugskartons voller Aktenordner, Abgabefrist für die naturschutzfachliche Stellungnahme war der 18. Dezember. Da die Eingriffe zum Donauausbau vor allem im aquatischen Bereich zu Buche schlagen, sind allein für die Belange der Fische tausende Seiten Antragsunterlagen zu prüfen. Daher hat der LFV Bayern bei der verfahrensleitenden Bundesbehörde eine Fristverlängerung beantragt, die aber prompt abgelehnt wurde.

„Im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem Schutzgut Donau ist das Abschlagen einer Fristverlängerung kein Ruhmesblatt für die Wasserschifffahrtsverwaltung“, so Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle, Präsident des LFV Bayern. „Die Ausbauplaner erhalten für die Erstellung der Antragsunterlagen vom Bund zweistellige Millionenbeträge und jahrelange Bearbeitungszeit, der stark ehrenamtlich geprägte Naturschutz hingegen soll zu tausenden Seiten Gutachten innerhalb von acht Wochen gerichtstauglich Stellung beziehen. Das ist keine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit auf Augenhöhe, sondern ein Abblocken berechtigter, im Sinne der Naturschutzgesetze erwünschter Kritik.“

Dass dem Antrag einiger Gemeinden und Behörden auf Fristverlängerung stattgegeben wurde, ist ein Zusätzlicher Schlag ins Gesicht der Ehrenamtlichen.

Donauausbau noch sinnvoll?
Insgesamt stellt sich in Anbetracht der klimatischen Entwicklungen, speziell nach dem Trockenjahr 2018, die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Donauausbaus. Was nutzt eine transportfähig ausgebaute Donau, wenn im weiteren Verlauf der Güterstrom im hochgradig ausgebauten Rhein durch zunehmende Trockenphasen längere Zeit nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist?

Nutzt der Donauausbau langfristig womöglich nur den immer stärker zunehmenden Flusskreuzfahrern, bei denen es weniger auf entsprechend große Abladetiefen ankommt? Dann wären Donauausbau und Main-Donau-Kanal das teuerste Freizeit-Projekt, das Europa je gesehen hat.

Genehmigung für Wasserkraftanlage an der Ramsauer Ache war nicht zulässig

Naturschutz siegt vor Gericht: Landratsämter müssen bei Umweltfragen sorgfältiger Prüfen

Das Verwaltungsgericht München schafft Klarheit: Der Neubau einer Wasserkraftanlage „Am Felsentor“ an der Ramsauer Ache, Landkreis Berchtesgadener Land, hätte nicht genehmigt werden dürfen. Wegen des Fehlens einer Umweltverträglichkeitsprüfung, sowie massiver Eingriffe in ein geschütztes Biotop hatten der Bund Naturschutz Bayern mit finanzieller Unterstützung des Landesbund für Vogelschutz und der Landesfischereiverband Bayern 2015 Klagen gegen den Bescheid und damit gegen das Landratsamt Berchtesgadener Land eingereicht.

Der vorsitzende Richter verwies auf die im Vorfeld des Verfahrens bereits getroffene Entscheidung des 8. Senats am Verwaltungsgerichtshof (VGH). Gemäß dieser sei im vorliegenden Verfahren die Frage der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) maßgebend. Hinzu käme eine Beurteilung des Vorhabens mit Blick auf die Maßgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Aufgrund der Komplexität der Frage zur WRRL zog das Gericht eine Behandlung der Aspekte zur UVP vor.

„Die Entscheidung des Gerichts ist für den Naturschutz in der Region richtungsweisend“, so Rita Poser, Kreisvorsitzende des BN Berchtesgadener Land. „Der Biotopschutz kann und darf nicht blindlings unternehmerischen Interessen geopfert werden“.

Der vorsitzende Richter betonte mehrfach, dass ein Verwaltungsverfahren mit UVP, in diesem Fall ein Planfeststellungsverfahren, aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen der Wasserkraftnutzung unumgänglich gewesen wäre. Sollte der Antragsteller am Kraftwerksbau festhalten wollen, müsse mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), ein vollumfängliches Planfeststellungsverfahren mit UVP durchgeführt werden. Eine Ergänzung des bisherigen Antragsverfahrens um eine UVP sei nicht zulässig.

„Der Ausgang des Verfahrens ist ein wichtiger Prüfstein für laufende und neue Wasserkraftanträge“, berichtet Johannes Schnell, Artenschutzreferent des Landesfischereiverbands Bayern. „Wir stellen derzeit bei einer Vielzahl von Antragsverfahren fest, dass für Neu- oder Ausbau von Wasserkraftanlagen eine UVP behördlicherseits allzu gerne beiseitegelassen wird.“

Nachdem der Antragsteller seinen Bauantrag zurückgezogen hatte, beschloss das Gericht im Einvernehmen mit den anwesenden Parteien, die Klageverfahren von LFV Bayern und Bund Naturschutz einzustellen. Das Landratsamt Berchtesgadener Land als Beklagter trägt die Kosten beider Verfahren.

Ein Schadenersatzanspruch für bereits getätigte Investitionen des Antragstellers besteht nicht. Die Investitionen fallen laut Gericht in den Bereich des unternehmerischen Risikos.

Ein weiterer Erfolg ist, dass die Klagen der beiden Naturschutzorganisationen zulässig waren, obwohl diese eigentlich nur bei Verfahren mit im Vorfeld festgestellter UVP-Pflicht klagebefugt sind. Maßgeblich hierfür sind seit 2013 die rechtlichen Vorgaben der EU, die laut Angaben des vorsitzenden Richters der Öffentlichkeitsbeteiligung einen sehr hohen Stellenwert einräumt.