Etappensieg der Fischer gegen Wasserkraftanlage

Gericht kassiert Genehmigung und verordnet Landratsamt Denkpause

Erfolgreiche Klage des Landesfischereiverbands Bayern gegen Genehmigung eines neuen Wasserkraftwerks am Further Bach. Gericht beanstandet mangelhafte Prüfung der Umweltauswirkungen.

Das Verwaltungsgericht Regensburg kassiert die Genehmigung für ein neues Wasserkraftwerk am Further Bach im Landkreis Landshut. Der Landesfischereiverband klagte, da das Landratsamt nicht schlüssig erklären konnte, warum es auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Bauvorhaben verzichtet hatte. Nicht nur die Fischer forderten im Genehmigungsverfahren eine solche Prüfung, sondern auch die Fachberatung für Fischerei des Bezirks Niederbayern. Selbst die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts wies im Antragsverfahren auf die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung hin.

Das Gericht folgte der Argumentation der Fischer, so dass das Landratsamt schließlich der Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses und der wasserrechtlichen Bewilligung zustimmte. „Für uns ist das ein wichtiger Etappensieg“, freut sich der Fischerpräsident Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle. „Die Verwaltung darf die Pflicht zur Prüfung von drohenden Umweltschäden nicht schleifen lassen. Vor allem dann, wenn das Gewässer den einzigen in Niederbayern bekannten Nachweis des Donau-Steinbeißers beherbergt.“

Die Auseinandersetzung ist aber noch nicht am Ende, da der Bau des Wasserkraftwerks weiterverfolgt werden soll. Nun wird ein neues Genehmigungsverfahren nötig, das der Landesfischereiverband weiter kritisch begleiten wird – im Interesse von Fischerei und Umwelt. Dabei werden sicherlich auch die jüngsten Erkenntnisse des Freistaats zu „innovativen Wasserkraftanlagen“ hilfreich sein. Entsprechend der wissenschaftlichen Untersuchungen der TU München, können nämlich selbst neueste Kraftwerkskonzepte nicht per se als fischverträglich bezeichnet werden.

Hintergrund:

Das geplante Kraftwerk am Further Bach soll bis zu 5 kW Strom produzieren und fällt damit in die Kategorie der Kleinstkraftwerke. Die Leistung reicht aus, um maximal zwei haushaltsübliche Wasserkocher gleichzeitig zu betreiben. Demgegenüber stehen erhebliche Eingriffe in den Gewässerlebensraum. Diesen gilt es jedoch mit Blick auf die Maßgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 in den guten ökologischen Zustand zu bringen. Diesen Zustand erreicht das Gewässer bisher nicht.

Je kleiner die Anlage, desto weniger relevant ist zudem ihr Beitrag zur Erzeugung erneuerbarer Energie. Derzeit produzieren ca. 220 größere Anlagen 92 % des bayerischen Wasserkraftstroms. Weitere 4.000 Micro- und Mini-Anlagen leisten daneben gerade mal einen Anteil von 8 % am gesamtbayerischen Wasserkraftstrom. Der Beitrag der Kleinwasserkraft zum Klimaschutz ist damit marginal, weshalb das öffentliche Interesse an solch leistungsschwachen Standorten in Bezug auf Klimaschutz vernachlässigt werden kann. Das Umweltbundesamt stellte bereits 2008 fest: Je kleiner eine Wasserkraftanlage, desto höher ist in Relation ihr Schaden an der Umwelt.

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Kein Donauausbau auf Kosten der Biodiversität

Landesfischereiverband Bayern lehnt Zerstörung wertvollen Lebensraums für seltene Arten entschieden ab und sieht planerische Mängel.

Zwischen Deggendorf und Vilshofen liegt eine der letzten halbwegs naturbelassenen Donaustrecken. Hier kommen noch endemische Fischarten wie Schrätzer, Streber oder der besonders geschützte Donau-Kaulbarsch vor. Für ihren Schutz trägt Bayern eine besondere Verantwortung. Für den geplanten Wasserstraßenausbau dieses „Teilabschnitt 2“ genannten Bereichs liegt seit acht Wochen ein Plan vor, zu dem der Landesfischereiverband nun Stellung genommen hat.

Besonderer Streitpunkt beim Ausbauverfahren ist der Geschiebeschüttkegel der Isar, die nahe Deggendorf in die Donau mündet. Dieser Geschiebekegel ist selbst nach Angaben der Planer einer der wichtigsten Kieslaichplätze der Donaufische, soll aber laut Antragsunterlagen mit einem Parallelwerk massiv verbaut werden. Schon vor Jahren wurde von Fischerei und Naturschutzverbänden im Rahmen einer Monitoringgruppe eine Alternativenprüfung zu diesem Bollwerk gefordert. Aus den vorgelegten Antragsunterlagen ist eine tiefgehende Analyse von Alternativen, wie auch viele andere Eingriffe ins Gewässer, allerdings nicht ersichtlich.

Naturschutz wird bürokratisch massiv ausgebremst
Besonders ärgerlich ist auch das Verhalten der Behörden gegenüber den Naturschutzverbänden. Am 28. Oktober kamen zwei Umzugskartons voller Aktenordner, Abgabefrist für die naturschutzfachliche Stellungnahme war der 18. Dezember. Da die Eingriffe zum Donauausbau vor allem im aquatischen Bereich zu Buche schlagen, sind allein für die Belange der Fische tausende Seiten Antragsunterlagen zu prüfen. Daher hat der LFV Bayern bei der verfahrensleitenden Bundesbehörde eine Fristverlängerung beantragt, die aber prompt abgelehnt wurde.

„Im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem Schutzgut Donau ist das Abschlagen einer Fristverlängerung kein Ruhmesblatt für die Wasserschifffahrtsverwaltung“, so Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle, Präsident des LFV Bayern. „Die Ausbauplaner erhalten für die Erstellung der Antragsunterlagen vom Bund zweistellige Millionenbeträge und jahrelange Bearbeitungszeit, der stark ehrenamtlich geprägte Naturschutz hingegen soll zu tausenden Seiten Gutachten innerhalb von acht Wochen gerichtstauglich Stellung beziehen. Das ist keine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit auf Augenhöhe, sondern ein Abblocken berechtigter, im Sinne der Naturschutzgesetze erwünschter Kritik.“

Dass dem Antrag einiger Gemeinden und Behörden auf Fristverlängerung stattgegeben wurde, ist ein Zusätzlicher Schlag ins Gesicht der Ehrenamtlichen.

Donauausbau noch sinnvoll?
Insgesamt stellt sich in Anbetracht der klimatischen Entwicklungen, speziell nach dem Trockenjahr 2018, die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Donauausbaus. Was nutzt eine transportfähig ausgebaute Donau, wenn im weiteren Verlauf der Güterstrom im hochgradig ausgebauten Rhein durch zunehmende Trockenphasen längere Zeit nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist?

Nutzt der Donauausbau langfristig womöglich nur den immer stärker zunehmenden Flusskreuzfahrern, bei denen es weniger auf entsprechend große Abladetiefen ankommt? Dann wären Donauausbau und Main-Donau-Kanal das teuerste Freizeit-Projekt, das Europa je gesehen hat.

Genehmigung für Wasserkraftanlage an der Ramsauer Ache war nicht zulässig

Naturschutz siegt vor Gericht: Landratsämter müssen bei Umweltfragen sorgfältiger Prüfen

Das Verwaltungsgericht München schafft Klarheit: Der Neubau einer Wasserkraftanlage „Am Felsentor“ an der Ramsauer Ache, Landkreis Berchtesgadener Land, hätte nicht genehmigt werden dürfen. Wegen des Fehlens einer Umweltverträglichkeitsprüfung, sowie massiver Eingriffe in ein geschütztes Biotop hatten der Bund Naturschutz Bayern mit finanzieller Unterstützung des Landesbund für Vogelschutz und der Landesfischereiverband Bayern 2015 Klagen gegen den Bescheid und damit gegen das Landratsamt Berchtesgadener Land eingereicht.

Der vorsitzende Richter verwies auf die im Vorfeld des Verfahrens bereits getroffene Entscheidung des 8. Senats am Verwaltungsgerichtshof (VGH). Gemäß dieser sei im vorliegenden Verfahren die Frage der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) maßgebend. Hinzu käme eine Beurteilung des Vorhabens mit Blick auf die Maßgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Aufgrund der Komplexität der Frage zur WRRL zog das Gericht eine Behandlung der Aspekte zur UVP vor.

„Die Entscheidung des Gerichts ist für den Naturschutz in der Region richtungsweisend“, so Rita Poser, Kreisvorsitzende des BN Berchtesgadener Land. „Der Biotopschutz kann und darf nicht blindlings unternehmerischen Interessen geopfert werden“.

Der vorsitzende Richter betonte mehrfach, dass ein Verwaltungsverfahren mit UVP, in diesem Fall ein Planfeststellungsverfahren, aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen der Wasserkraftnutzung unumgänglich gewesen wäre. Sollte der Antragsteller am Kraftwerksbau festhalten wollen, müsse mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), ein vollumfängliches Planfeststellungsverfahren mit UVP durchgeführt werden. Eine Ergänzung des bisherigen Antragsverfahrens um eine UVP sei nicht zulässig.

„Der Ausgang des Verfahrens ist ein wichtiger Prüfstein für laufende und neue Wasserkraftanträge“, berichtet Johannes Schnell, Artenschutzreferent des Landesfischereiverbands Bayern. „Wir stellen derzeit bei einer Vielzahl von Antragsverfahren fest, dass für Neu- oder Ausbau von Wasserkraftanlagen eine UVP behördlicherseits allzu gerne beiseitegelassen wird.“

Nachdem der Antragsteller seinen Bauantrag zurückgezogen hatte, beschloss das Gericht im Einvernehmen mit den anwesenden Parteien, die Klageverfahren von LFV Bayern und Bund Naturschutz einzustellen. Das Landratsamt Berchtesgadener Land als Beklagter trägt die Kosten beider Verfahren.

Ein Schadenersatzanspruch für bereits getätigte Investitionen des Antragstellers besteht nicht. Die Investitionen fallen laut Gericht in den Bereich des unternehmerischen Risikos.

Ein weiterer Erfolg ist, dass die Klagen der beiden Naturschutzorganisationen zulässig waren, obwohl diese eigentlich nur bei Verfahren mit im Vorfeld festgestellter UVP-Pflicht klagebefugt sind. Maßgeblich hierfür sind seit 2013 die rechtlichen Vorgaben der EU, die laut Angaben des vorsitzenden Richters der Öffentlichkeitsbeteiligung einen sehr hohen Stellenwert einräumt.