BAYERNS FISCHEREI AUF DEM OKTOBERFEST: TRADITION UND LEIDENSCHAFT

Chiemgauer Berufsfischer und bayerische Angelfischer mit historischem Gerät beim Trachtenzug zum Oktoberfest

Der Landesverband vereint 140.000 Angler, Berufsfischer und Teichwirte aus 900 Vereinen und Genossenschaften aus dem gesamten Freistaat. Er fördert die Fischerei als Kulturgut und als Lebensinhalt für zigtausende Menschen in Bayern. Der Verband ist außerdem ein anerkannter Naturschutzverband und setzt sich aktiv für den Arten- und Gewässerschutz ein. Schwerpunkt sind dabei Gewässerrenaturierung sowie Nachzucht und Auswilderung von gefährdeten Fischarten.

Der Festbeitrag des LFV besteht aus zwei Teilnehmergruppen mit insgesamt etwa 60 Personen und einem historischen Fischerkahn gezogen von vier Rössern. Die erste Läufergruppe wird angeführt von Fischerkönigen aus ganz Bayern mit ihren eindrucksvollen Königsketten.

 

Dahinter laufen Angelfischer mit historischen Angelruten, so genannten Gesplißten. Diese Gerten werden in Handarbeit aus gespleißtem Bambusrohr aus der chinesischen Provinz Tonkin gefertigt. Jeweils sechs Spleiße werden zu einer Rute verbunden. Noch heute nutzen Fliegenfischer solche Ruten für ihre Würfe. Die Angelfischer führen auch Lagerl mit – das sind Umhängekörbe zum Transport für den Fang – sowie ein historisches Rüttelfass und einen Leiterwagen mit präparierten Fischen. Den Abschluss der Angelfischer bildet der traditionsreichen Anglerbund Chiemsee mit seiner prächtigen Fahne.

Besonderera Höhepunkt des Zuges ist ein 2 Meter langes Echtpräparat eines Hausen. Diese Fische aus der Familie der Störe können bis zu 5 Meter groß werden und schwammen einst vom Schwarzen Meer die Donau bis nach Regensburg hinauf. Durch Schleusen und Wasserkraftwerke ist den Fischen dieser Wanderweg seit über 100 Jahren versperrt und sie sind in Bayern leider ausgestorben.

Den Abschluss bildet die Fischereigenossenschaft Chiemsee, in ihr sind die Berufsfischer organisiert. Die Seenfischer fahren bis heute mit ihren Booten auf den See und holen ihre Netze ein. Sie nehmen in ihrer lokalen Tracht teil und führen eine historische Fahne mit sich.

Auf einem Wagen ist zur Darstellung von Handwerk, Brauchtum und Historie ein historischer Fischerkahn montiert. Er wird geziert von historischen Fischereigerät und präparierten Fischen wie einem kapitalem Isarhuchen sowie von den Wappen des Landesfischereiverbands und der sieben Bezirksfischereiverbände. Neben der Spitze des LFV (Präsident Axel Bartelt, Vizepräsident Alfred Stier und Geschäftsführer Dr. Sebastian Hanfland) begleiteten folgende Persönlichkeiten den Zug des LFV Bayern im Fischerkahn: Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber, Stephanie Jacobs (bayerisches Gesundheitsministerium), Anouschka Horn (BR) und Münchens Kommunalreferentin Kristina Frank.

FÜR DIE SALZACH ALS NATURFLUSS – DIE SALZACH SOLL LEBEN

LFV Präsident Axel Bartelt am 15.07.23 auf der Salzach-Kundgebung in Burghausen:
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Mit rund 50 Kilometer Länge ist die Salzach der letzte größere freifließende Voralpenfluss in Bayern – ein Juwel unserer Heimat. Diese Besonderheit ist durch den geplanten Neubau eines Kraftwerks in akuter Gefahr.
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Die aktuellen Pläne für den Bau eines großen Wasserkraftwerks der Verbund AG und der Staatsregierung stehen jedoch für das Gegenteil. Sie planen einen Damm quer durch den Fluss.


Die Energiewende darf jedoch nicht auf dem Rücken bayerischer Gewässer ausgetragen werden, die ohnehin durch Wasserkraftnutzung schwer belastet sind.
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Muscheln, Krebse, Huchen und Äsche können also nicht einfach ausweichen, wenn an einer Stelle ihr Lebensraum zerstört oder nachhaltig beeinträchtigt wird.
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Gerade der Klimawandel macht hitzebeständige Flüsse notwendig. Die Salzach ist einer der letzten Flüsse Bayerns, der nicht mit zu hohen Wassertemperaturen kämpft. Damit ist sie weiter ein guter Lebensraum für kälteliebende Fischarten. Ein Kraftwerksbau würde das gefährden. Es braucht für kaltes Wasser Bewegung im Fluss und keine Staubecken. Deshalb fordern wir mit Nachdruck, auf den Bau neuer Querbauwerke zu verzichten!

Versprochen werden für die Salzach modernste Kraftwerke. Angepriesen als optimal für den Fischschutz und die biologische Durchgängigkeit.
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Auch die neuesten und angeblich fischfreundlichen Wasserkrafttechniken erfüllen die Hoffnungen nicht. Mit ihnen werden die gesetzlichen Vorgaben aus der Wasserrahmen- und NATURA 2000-Richtlinie nicht eingehalten (Quelle: Studie der TU München).
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Wir Fischer in Bayern fordern: Statt aus der Salzach auch auf Bayerischer Seite um jeden Preis ein paar Kilowattstunden „herauszupressen“, muss dort das Naturpotenzial geschützt, genutzt und gezielt verbessert werden.
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Für die Wiederherstellung eines stolzen, indentitätsstiftenden Voralpenflusses – auf Bayerischer Seite einer der letzten Abschnitte ohne Kraftwerke und Wehre.

Fotos: Bayerischer Kanu Verband.

LFV BEGRÜSST ERWEITERUNG DER ARTENSCHUTZRECHTLICHEN AUSNAHMEVERORDNUNG UM DEN FISCHOTTER

Lang ersehntes Hoffnungszeichen für die Teichwirtschaft

Oberschleißheim, 26.4.2023 – Der Landesfischereiverband Bayern (LFV) begrüßt die Erweiterung der Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung (AAV) für Kormoran und Biber (gültig seit 2008) um die Entnahme von Fischottern in Teichwirtschaften. „Wir freuen uns sehr, dass die Bayerische Staatsregierung ihre Ankündigung wahr gemacht hat“, kommentiert Axel Bartelt, Präsident des Landesfischereiverbands. „Wir Fischer haben schon seit Jahren auf die wachsenden Probleme mit dem Fischotter in bayerischen Gewässern hingewiesen. Endlich haben wir eine sichere Rechtsgrundlage für die dringend erforderliche Regulierung des Fischotterbestands.“

Alfred Stier, Vizepräsident für die Berufsfischerei im LFV und Teichwirt aus Bärnau in der Oberpfalz, ergänzt: „Die Teichwirtschaft in Bayern ist an einem Kipppunkt. Wenn jetzt nichts passiert, ist es bald zu spät für viele Betriebe. Wir haben nun ein gutes Signal, auch wenn noch Fragen offen sind. Insbesondere muss das Landwirtschaftsministerium in den kommenden Wochen die Gebietskulisse für die Entnahme festgelegen. Für die Oberpfalz und für Niederbayern gibt es dafür bereits verlässliche Zahlen der Landesanstalt für Landwirtschaft zum Fischotterbestand. Dass diese gesonderte Verordnung möglichst rasch erlassen wird, ist für uns ein Knackpunkt, sonst läuft die AAV ins Leere.“

Weiter sagt er: „Die Staatsregierung hat hohe Hürden zugunsten des Fischotterschutzes aufgebaut. Es gelten Auflagen für den Muttertierschutz, die Gebiete sind eng begrenzt und es müssen vorher alle zumutbaren Alternativen geprüft werden, wie zum Beispiel der Bau von Zäunen.“

Auch für Bartelt bietet die nun erweiterte Verordnung eine ausgewogene Lösung, die den berechtigten Interessen der Teichwirtschaft genauso Rechnung trägt, wie den Belangen des Naturschutzes. „Auch wenn die Interessen der ebenfalls betroffenen Angelfischer und die Artenschutzkonflikte an den Fließgewässern hier noch keine Berücksichtigung finden, ist dies ein guter erster Schritt in die richtige Richtung. Man sieht deutlich das Bemühen der Staatsregierung um einen Kompromiss. Wir appellieren deshalb an alle anderen Naturschutzverbände, diesen Weg mitzugehen und gemeinsam für ein funktionierendes Fischottermanagement zu sorgen. Wir Fischer wollen ein Bayern, in dem Platz für die jahrhundertealte Teichwirtschaft und für den Fischotter ist – schließlich sind auch wir ein Naturschutzverband. Entnahme muss auch nicht unbedingt Tötung heißen. Wenn die Staatsregierung andere Wege findet, wie die Umsiedlung in andere Länder oder umzäunte Wildparks, würden wir das ebenfalls unterstützen.“

 

Fischotter in Bayern

Vom Osten des Freistaats her breitet sich der Fischotter seit Jahren immer weiter aus. Laut dem Bayerischen Landesamt für Umwelt wurde in Bayern der günstige Erhaltungszustand bereits 2013 erreicht (Bayerischer FFH- Bericht 2013). Im Jahr 2022 verursachte der Fischotter in bayerischen Teichwirtschaften einen Schaden von 2,7 Millionen Euro.

Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Fischotterbroschüre des Landesfischereiverband Bayern:

https://lfvbayern.de/download/fischotter-in-bayern?ind=1663766850492&filename=LFV_Fachbroschuere_Fischotter_DIN_A4_220912_ONLINE.pdf&wpdmdl=3819&refresh=64425b369f0b41682070326

FÜHRUNGSWECHSEL BEIM LANDESFISCHEREIVERBAND

Albert Göttle tritt nach zehn Jahren Amtszeit nicht zur Wiederwahl an

Zehn Jahre lenkte Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle die Geschicke des Landesfischereiverbands Bayern (LFV). Seine Amtszeit begann 2013 mit der Wahl zum Präsidenten in Augsburg und endet am kommenden Wochenende mit der Neuwahl auf der Ordentlichen Mitgliederversammlung des LFV am 22. April in Oberschleißheim. Der Landesfischereiverband vertritt die Interessen von 140.000 Fischerinnen und Fischern, Teichwirtinnen und Teichwirten sowie Berufsfischerinnen und -fischern. Zugleich ist er einer der größten gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände Bayerns.

In Göttles Zeit fällt unter anderem der erfolgreiche Abschluss der Renaturierung der Mitternacher Ohe (2013). Dort konnte der Fischereiverband drei alte Wasserkraftwerke abreißen und so der Ohe auf ihrer Gesamtlänge von rund 17 km wieder zu freiem Fluss verhelfen: Bachforellen, Huchen und Neunaugen können dort wieder frei wandern.

Unter der Führung von Albert Göttle klagte der LFV wiederholt erfolgreich gegen Wasserkraftneubauten und verhinderte damit unter anderem an der Ramsauer Ache (2014) oder dem Further Bach (2020) grobe Umweltzerstörungen. Für großes Aufsehen sorgten umfangreiche Restwassermessungen an Ausleitungsstrecken von Wasserkraftwerken (2012/13). Der Verband wies nach, dass in Bayern flächendeckend zu viel Wasser zur Stromproduktion aus Bächen und Flüssen entnommen wird. Das veranlasste das Umweltministerium zu einer eigenen Überprüfung hunderter Anlagen, die ähnlich niederschmetternde Ergebnisse brachte.

Weiterentwicklung des Landesfischereiverbands

Göttle erwarb sich große Verdienste um die Entwicklung des Fischereiverbands. Unter seiner Ägide bezog der Verband eine neue Geschäftsstelle in Oberschleißheim. Dort finden die Mitarbeitenden moderne Arbeitsplätze vor und das Haus entwickelte sich zum zentralen Treffpunkt für Bayerns Fischerinnen und Fischer.

Während Albert Göttles Amtszeit baute der LFV seine Aktivitäten in der Erforschung der Fischbestände, ihres Lebensraums und der Gefährdungsursachen kontinuierlich aus. Der Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Freistaat Bayern zur Verwaltung der rund 540 staatlichen Fischereirechte wurde um zehn Jahre verlängert und der LFV organisiert die Durchführung der staatlichen Fischerprüfung.

Lebenslauf

Göttle (Jahrgang 1947) studierte nach Abitur und Wehrdienst an der Technischen Universität München Bauingenieurwesen und schloss das Studium 1973 mit dem akademischen Grad Diplom-Ingenieur ab. Von 1973 bis 1978 war Göttle Wissenschaftlicher Assistent an der Technischen Universität München, 1978 promovierte er im Bereich Wasserwirtschaft. Danach trat er das zweijährige Referendariat für den Höheren bautechnischen Verwaltungsdienst an der Obersten Baubehörde im bayerischen Innenministerium an mit Ernennung zum „Regierungsbaumeister“.

Bis 1982 war er Abteilungsleiter im Wasserwirtschaftsamt in Kempten (Allgäu), danach bis 1987 Referent für das Sachgebiet Wasserbau der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern. Von 1987 bis 1993 leitete er das Wasserwirtschaftsamt Kempten und von 1993 bis 2000 arbeitete er als Referatsleiter „Wasserwirtschaft im ländlichen Raum und Wildbäche“ im Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen.

Bis 2005 war er Präsident des Bayerischen Landesamts für Wasserwirtschaft, danach wurde er Präsident des neu gegründeten Bayerischen Landesamtes für Umwelt, in dem die bisherigen Landesämter für Wasserwirtschaft, für Umweltschutz, für Geologie sowie für Arbeitsschutz vereinigt wurden. Ende März 2011 wurde er zum Leiter der neu konzipierten Abteilung Reaktorsicherheit und Ökoenergie des bayerischen Umweltministeriums berufen.

Neben diesen Ämtern war er ab 1988 Lehrbeauftragter an der Technischen Universität München, 1994 wurde er zum Honorarprofessor ernannt, bis 2022 gab er u.a. Vorlesungen zu den Themen Wassermanagement und Ressourcenschutz sowie Gewässerrenaturierung und alpine Naturgefahren. Er war unter anderem Hochwasserschutzbeauftragter für Bayern, Vizepräsident der Internationalen Forschungsgemeinschaft zum vorbeugenden Hochwasserschutz „Interprävent“ und Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Normenausschuss CEN WG 22. Er ist Mitglied des Naturschutzbeirats beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

LFV-Presseseminar zu Gast in Nürnberg

Eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit ist für Fischereivereine fast genauso wichtig wie das Fischen selbst. Doch wie kommuniziert man heute in einer veränderten Medienlandschaft fischereiliche Themen wie Arten- und Gewässerschutz oder Vereinsleben an die Redaktionen und die Öffentlichkeit?

Die Redakteurin Monika Meyer vermittelt hierzu Grundlagen für das Schreiben von PR-Texten und zeigt Alternativen zur klassischen Pressearbeit auf.

SEMINARINHALTE:

  • Wie schreibe ich einen spannenden Artikel?
  • Sprache und Stil im Journalismus
  • Was beim Pressefoto zu beachten ist
  • Exkurs: Pressearbeit heißt nicht gleich Pressemitteilung
  • Wie gewinne ich mit alternativen Textformen/Aktionen die Aufmerksamkeit von Journalisten
  • Beispiele aus der Praxis

Anmeldungen bis zum 05.04.2023 unter steffi.schuetze@lfvbayern.de

Die Teilnehmer:innen erhalten vom LFV Bayern ein Teilnahmezertifikat und ein Handout mit der Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte.

 

Schonzeit Seeforelle

Es wurde uns vermehrt die Frage gestellt, ob das Ende der Schonzeit für die Seeforelle in Oberbayern – nach Änderung der AVBayFiG – weiterhin der 15. Januar ist.

Hier die finale Antwort nach Überprüfung durch Dr. Lucia Rüth, Justitiarin des Fischereiverbandes Oberbayern:

  • Die Schonzeit für die Seeforelle endet nach der neuen AVBayFiG 2023 am 15.März.
  • Für Oberbayern regelt die Bezirksfischereiverordnung aus dem Jahr 2019 für fünf Jahre den 15. Januar als Ende der Schonzeit der Seeforelle
  • Diese Regelung gilt auch nach der neuen AVBayFiG weiterhin.
  • Denn §11 Abs. 5 AVBayFiG 2023 sieht eine entsprechende Regelung durch die Bezirke auch weiterhin ausdrücklich vor.