WASSERKRAFTANLAGE GROßWEIL: GERICHTLICH VEREINBARTE GRENZWERTE MÜSSEN ENDLICH EINGEHALTEN WERDEN

Landratsamt und Betreiber unter Zugzwang. Ausbau erneuerbarer Energien darf Prinzipien des Rechtsstaats nicht aushebeln.

München, 10.03.2023 – Bereits 2012 lehnte der Landesfischereiverband Bayern (LFV) den Neubau einer Wasserkraftanlage an der Loisach in Großweil ab. Begründung der Naturschutzorganisation: Die Fischsterblichkeit und weitere negative Wirkungen der Wasserkraftanlage sind in der Loisach ökologisch nicht vertretbar. Zum Einsatz kommen sollte ein noch nicht hinreichend erprobtes, sogenanntes Schachtkraftwerk – angepriesen als fischfreundlich und innovativ.

Trotz der Einwände mehrerer Naturschutzorganisationen, wurde die Anlage vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen genehmigt. Dagegen zogen Bund Naturschutz und LFV Bayern gemeinsam vors Verwaltungsgericht. Dort einigte man sich in einem Vergleich: Wenn bei der Turbinenpassage für die europarechtlich geschützten Fischarten Mühlkoppe und Huchen eine Fischmortalität von über 5 Prozent festgestellt oder bei den anderen Loisach-typischen Arten wie Äsche, Forelle und Co. eine Mortalität über 10 Prozent nachgewiesen wird, muss die Anlage technisch nachgerüstet werden. So sieht eine ergänzende Genehmigung des Landratsamts beispielsweise vor, bei Überschreitung der gerichtlichen Grenzwerte eine Verengung der Stababstände am Einlaufrechen vorzunehmen. Das würde das Einschwimmen der Fische in die Turbine effektiver als bisher verhindern.

Verheerende Bilanz für „fischfreundliches“ Schachtkraftwerk

Ein bayernweites, vom Landesamt für Umwelt bei der TU München in Auftrag gegebenes Fisch-Monitoring ergab am Standort Großweil eine durchschnittliche, über alle Arten gemittelte Fischmortalität von 9,4 bis 12,8 Prozent. Speziell für den Huchen ermittelten die Wissenschaftler Mortalitätsraten zwischen 8 und 24 Prozent.

Seit Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse im Frühjahr 2022, die eine erhebliche Überschreitung der in der Genehmigung enthaltenen Grenzwerte belegen, hüllt sich das Landratsamt trotz mehrfacher Anfragen des LFV Bayern in Schweigen, was das weitere Vorgehen am Kraftwerk betrifft.

Behörden und Betreiber müssen zu ihrem Wort stehen!

„Als Sofortmaßnahme müsste der Betrieb der Wasserkraftanlage angesichts der besorgniserregenden Fischschäden umgehend eingestellt werden!“, so Albert Göttle, Präsident des LFV Bayern. „Der Freistaat misst mit zweierlei Maß, wenn er eine Baustelle zusperrt, weil ein Dixi-Klo fehlt, gleichzeitig aber Wasserkraftbetreiber trotz des qualvollen Tods tausender Fische entgegen aller Rechtsvorgaben anstandslos gewähren lässt.“

Ein unlängst an alle Behörden versandtes Schreiben des bayerischen Umweltministeriums führt aus, alle Formen der Erneuerbaren Energie lägen in einem überragenden öffentlichen Interesse und müssten entsprechend gefördert werden. Doch selbst der aktuelle Energieengpass durch den Ukrainekrieg rechtfertigt nicht, dass rechtsstaatlich vorgegebene und zusätzlich vor Gericht bestätigte Bestimmungen komplett ignoriert werden. Außerdem gibt es im Grundgesetz den Artikel 20a. Er verpflichtet den Staat, in Verantwortung für künftige Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere zu schützen.

Sollten die zuständigen Behörden nicht zeitnah die massiven Fischschäden in Großweil abstellen, muss wohl erneut ein Gericht darüber befinden, wie mit der Wasserkraftnutzung in Großweil zukünftig umgegangen wird.

Studie der Technischen Universität München „Großweil“