BayernOtter – Das Meldeportal für Fischotternachweise

Seit kurzem gibt es anstelle des bisher genutzten Meldebogens des LFV Bayern für Fischotter eine eigens eingerichtete Website, über die Nachweise zu Fischottervorkommen gemeldet werden können.

Neben einer interaktiven Karte zu offiziellen Verbreitungsdaten sind hier auch umfangreiche Erläuterungen zur Vorgehensweise für die Spurensuche anhand von indirekten Fischotternachweisen beschrieben.

Funde können sowohl vom Smartphone als auch vom Desktop Computer gemeldet werden.

Die Website ist unter dem folgenden Link erreichbar:

www.bayernotter.de

LFV-Pressemitteilung: FISCHOTTER BEDROHT FISCHEREI UND BIODIVERSITÄT

Klausurtagung des Landesfischereiverbands: Fischer fordern schnelles Handeln und mehr Unterstützung von der Politik

Oberschleißheim, 2.2.2024 – Die Jahresklausur des Landesfischereiverbands an der alle Präsidenten der sieben Bezirksfischereiverbände teilnahmen, diskutierte im oberpfälzischen Falkenberg intensiv den weiteren Umgang mit dem Fischotter. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Entnahmeverordnung kassiert hat, besteht für die Politik in drei Bereichen dringender Handlungsbedarf: Zusätzliche Unterstützung für betroffene Teichwirte, Änderung des Schutzstatus des Otters und Schutz der Fischbestände in Flüssen und Bächen.

Mehr Unterstützung für Teichwirte

Bayerns Teichwirte legten große Hoffnungen in die von Ministerpräsident Markus Söder vor der vergangenen Landtagswahl initiierte Fischotterverordnung, die im Frühjahr in Kraft trat. Seit der Aufhebung der Verordnung durch den Verwaltungsgerichtshof im November stehen sie nun wieder völlig im Regen. „Wir stehen wieder bei Null und können uns weiterhin nicht effizient vor dem Otter schützen. Die bestehenden Entschädigungen reichen daneben bei weitem nicht aus, um die Verluste zu decken,“ betont der für die Teichwirtschaft zuständige Vizepräsident des Landesfischereiverbands Alfred Stier. „Wir können unsere Teiche schon seit langem nicht mehr normal bewirtschaften. Wie in der Landwirtschaft schon länger üblich, brauchen auch wir Teichwirte bis zu einer rechtssicheren Neuregelung einen Erschwernisausgleich für betroffene Betriebe. Andernfalls geben noch mehr Kollegen auf und die Teichwirtschaft in Bayern ist bald nur noch Geschichte.“

Änderung des Schutzstatus für den Fischotter

Eines der größten Hindernisse für eine gesetzliche Entnahmeregelung für den Fischotter ist sein hoher und starrer Schutzstatus in der Europäischen Union. In Österreich ist beispielsweise der bundesweit günstige Erhaltungszustand festgestellt und dadurch sind dort Entnahmen zulässig. Im unmittelbar angrenzenden Bayern ist dies dagegen nicht möglich, weil in Deutschland national kein günstiger Erhaltungszustand besteht. Die Otter in den Nachbarländern Tschechien, Österreich und Bayern bilden jedoch eine zusammenhängende Population, die seit längerem expandiert. „Die Regulierung in Bayern scheitert aktuell auch an von Menschen gezogenen Verwaltungsgrenzen – die sind Wildtieren aber egal!“ moniert Axel Bartelt, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern. „Unsere Teichwirte dürfen nicht länger dafür büßen, dass der Erhaltungszustand in Bayern zwar günstig, in anderen deutschen Bundesländern aber ungünstig oder nicht bekannt ist. Die EU muss endlich Möglichkeiten schaffen, Populationen von Wildtieren anhand ihrer tatsächlichen Verbreitung zu managen, unabhängig von Ländergrenzen.“

„Parallel zu den aktuellen Bestrebungen der EU-Kommission, den Schutzstatus beim Wolf herabzustufen, halten wir es für dringend erforderlich auch den Schutzstatus des Fischotters zu prüfen und entsprechend anzupassen,“ ergänzt Präsident Axel Bartelt. „Wir hoffen hier auf eine starke und schnelle Unterstützung durch die Bayerische Staatsregierung.“ Erste Gespräche mit Regierungsvertretern insbesondere am Rande der Grünen Woche in Berlin haben gezeigt, dass die Politik die Dringlichkeit durchaus erkannt hat.

Schutz gefährdeter Wildfischbestände

Die Wiederausbreitung des Fischotters ist auf der einen Seite Zeichen einer erfolgreichen europäischen Artenschutzpolitik. Mittlerweile wirft dieser Erfolg aber auch deutliche Schatten. Der zurückgekehrte Räuber bedroht nicht nur die Teichwirtschaft, auch Fließgewässer und deren Bewohner sind teils massiv betroffen. Otter jagen beispielsweise gezielt Fische an neuralgischen Punkten wie Fischaufstiegsanlagen und Laichplätzen. Exemplarisch dafür steht der Huchen, ebenfalls eine europarechtlich geschützte Art. Er kommt nur im Donaueinzugsgebiet vor, weshalb Bayern nationale Verantwortung für diese Fischart trägt. Für ihn ist der Otter inzwischen eine ernste Bedrohung, wie aktuelle Studien aus Bayern und Österreich belegen. „Es braucht also nicht nur ein Fischottermanagement für die Teichwirtschaft, sondern auch für freie Gewässer. Durch den absoluten Schutz des Fischotters breitet sich dieser rasant aus und andere, ebenso geschützte oder schützenswerte Tierarten sind die leidtragenden. Hier ist das Gleichgewicht in der Natur und die Biodiversität regional bereits erheblich gefährdet“, so Axel Bartelt.

Bildmaterial können Sie herunterladen unter:

https://www.dropbox.com/scl/fo/qnj9airsgo1d1iv9x3d76/h?rlkey=ef8h4nxvr4c6lcmne0z7my72u&dl=0

Bildunterschrift: Selbst Huchen mit knapp einem Meter Länge gehören zum Beuteschema des Fischotters. Die Überlebenschancen verletzter Fische sind äußerst gering.

Bildnachweis im Dateinamen

Weitere Informationen zum Fischotter in Bayern finden Sie in der LFV-Broschüre zum Download:

https://lfvbayern.de/download/fischotter-in-bayern?wpdmdl=3819&refresh=65ba7893f27281706719379&ind=1663766850492&filename=LFV_Fachbroschuere_Fischotter_DIN_A4_220912_ONLINE.pdf

Gericht stoppt Fischotterentnahme

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme von Fischottern in Teichwirtschaften vorläufig außer Vollzug gesetzt. Fischotter dürfen damit vorerst auch nicht ausnahmsweise getötet werden. Damit sind alle bisher erteilten Entnahmebescheide unwirksam. Teichwirte, denen eine Entnahme bereits genehmigt wurde, stehen nun wieder mit leeren Händen da.

Gegen die Verordnung zur Entnahme von Fischottern hatten mehrere Naturschutzverbände geklagt. Das Gericht gab ihren Eilanträgen nun Recht und teilte mit, die Verordnungen seien voraussichtlich rechtswidrig, damit nichtig und außer Vollzug zu setzen. Ein abschließendes Urteil steht aber noch aus.

 

Weiterführender Link: Mitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.11.2023

https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_fischotter-verordnungen.pdf

Landtagswahl 2023 Wahlprüfsteine des LFV Bayern

Am 08.Oktober 2023 findet in Bayern die Landtagswahl statt. Viele Gründe spielen hierbei eine Rolle für die persönliche Wahlentscheidung. Für uns Fischer gibt es Themenbereiche, die nicht immer im Licht der Öffentlichkeit diskutiert werden. Deshalb haben wir die Parteien zu folgenden Themen befragt:

  • Ausbau erneuerbare Energien
  • Optimierung des Fischottermanagements
  • Wassermangel als folge des Kilmawandels
  • Biodiversitätsstrategie und Nutzungsverbote
  • Stoffliche Belastungen in Gewässern und Fischen

Anhängend finden Sie jeweils die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine zum Lesen und Herunterladen:

WP_2023_CSU

WP_2023_dieGrünen

WP_2023_Freie_Wähler

WP_2023_SPD

WP_2023_FDP

Anmerkung: aktuell liegen dem LFV Bayern keine Antworten von der AfD vor, da bisher keine Rückantwort dieser Partei eingegangen ist.