Informationen zum Angeln in Bayern für ausländische Gäste in fünf Sprachen
All you need to know to go fishing in Bavaria in five languages
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Wer in Bayern angeln will, braucht einen Fischereischein. Den bekommt, wer an einem Vorbereitungskurs teilnimmt und die anschließende Fischerprüfung besteht. Mit „Praxisangeln“ soll in den Vorbereitungslehrgängen nun die Praxis gestärkt werden.
Das „Praxisangeln“ ist nur im Rahmen eines Vorbereitungslehrgangs zur Fischerprüfung zulässig. Das Angebot ist freiwillig und (bisher) nicht im Ausbildungsplan für die Staatliche Fischerprüfung in Bayern festgeschrieben.
Lehrgangsteilnehmer dürfen im Rahmen des „Praxisangelns“ eine Montage erstellen, auswerfen, den Anhieb setzen und drillen sowie Fische keschern.
Anleitung muss gewährleistet sein
Entscheidend ist, dass die Lehrgangsteilnehmer unter ständiger fachkundiger Aufsicht stehen. Das „Praxisangeln“ darf nur im Beisein und unter Aufsicht einer volljährigen Person stattfinden, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Die Aufsicht steht ein für die Beachtung sämtlicher einschlägiger Regelungen. Diese Person muss stets bereit sein, unmittelbar einzugreifen, so dass sie die Fangtätigkeit ständig „in der Hand“ behält.
Die Lehrgangsteilnehmer dürfen keine eigene Angel verwenden, sondern nur am Fischfang des Fischereiausübenden beteiligt werden. Wie in der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz vorgesehen, darf die aufsichtführende Person höchstens zwei Handangeln verwenden (§ 15 Abs. 1 Nr. 6 AVBayFiG).
Je nach Gruppengröße ist es unter Umständen erforderlich, dass mehrere volljährige Inhaber eines gültigen Fischereischeins die Aufsicht führen. Die sachkundige Begleitung und Beaufsichtigung der Lehrgangsteilnehmer müssen zu jeder Zeit gewährleistet werden.
Unabdingbarer Tierschutz
Insbesondere ist den Anforderungen des Tierschutzes Rechnung zu tragen. Lehrgangsteilnehmer dürfen daher nur dann einen lebenden Fisch abködern, betäuben und Töten, wenn das „Praxisangeln“ ausdrücklich mit der praktischen Übung zum tierschutz-gerechten Betäuben, Töten und Schlachten von Fischen kombiniert wird. Diese Übung ist im Ausbildungsplan für Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Staatliche Fischerprüfung in Bayern vorgesehen. Die Kursleiter müssen dabei sicherstellen, dass jeder Lehrgangsteilnehmer die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Töten der Fische erwirbt.