Mit Beginn des neuen Förderjahres 2026 fällt der Startschuss für die Antragstellung auf Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe über das Online-Förderportal, zu finden unter folgender URL:
https://foerderportal.lfvbayern.de
Ab dem 1. Dezember 2025 können Förderanträge grundsätzlich nur noch über das Online-Förderportal eingereicht werden.
Der komplette Fördervorgang – vom Antrag bis zur Auszahlung der Fördermittel – wird über dieses Portal transparent abgewickelt. Die Vorgaben und Arbeitsabläufe wurden hierbei mit den Anforderungen der Fischereiabgaberichtlinie in Einklang gebracht.
Ab dem 24. November 2025 erhalten Fischereivereine und Fischereiberechtigte, die in der Vergangenheit bereits Fördermittel bezogen haben, postalisch einen Leitfaden für ihre Erstregistrierung im System.
Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie auf der Seite des Landesfischereiverbandes Bayern e.V. (www.lfvbayern.de) sowie über die Hotline-Nummer 089/642726-52.
Antragstellung:
Gefördert werden Maßnahmen:
- die der Erhaltung und Verbesserung des natürlichen Lebensraumes der Fische,
- der Fischhege,
- der Aus- und Fortbildung der Fischer,
- der Jugendarbeit,
- der Öffentlichkeitsarbeit,
- der Inklusionsarbeit und
- Untersuchungen überregionaler, für die Fischerei bedeutsamer Fragen dienen.
Die Gewährung und Verwaltung der Fördermittel aus der Fischereiabgabe (Förderung) wird durch die Förderstelle abgewickelt. Sie ist eine eigenständige Einrichtung des LFV und an die Vorgaben der gesetzlichen Richtlinie für Zuwendungen aus der Fischereiabgabe (FiAbgaR) und den damit verbundenen subventions- und haushaltrechtlichen Vorgaben sowie Vergabe- und Verfahrensbestimmungen gebunden.
- Grundvoraussetzung für eine Bezuschussung ist ein ordnungsgemäßer Förderantrag in digitaler Form über das Förderportal (foerderportal.lfvbayern.de). Analoge Anträge, d.h. mittels Formblätter können für eine Förderung nicht anerkannt werden.
- Notwendige und erklärende Unterlagen zur geplanten Maßnahme, eine ausführliche Darstellung zum Zweck mit Begründung des Vorhabens sowie eine nachvollziehbare Darstellung der Kostenzusammensetzung durch z.B. einer nachweislich erfolgten Markterkundung mit Vergleichsangeboten, ist mit der Beantragung einzureichen.
- Die Antragsstellung erfolgt durch den Antragsberechtigten, bei Fischereivereinen ist dies der Vereinsvorsitzende als gesetzlicher Vertreter. Gegeben falls ist bei mehreren Beteiligten eine entsprechende Erklärung über die Kooperation und Finanzierung beizufügen. Darin ist zu benennen, wer als verantwortlicher Träger der Maßnahme auftritt.
- Anträge sind über den zuständigen Bezirksfischereiverband des jeweiligen Regierungsbezirks unter der Beachtung einer Bearbeitungszeit von mind. 4 Wochen (Ziffer 7.2.1 FiAbgaR) einzureichen.
- Sie sind grundsätzlich so rechtzeitig zu stellen, dass die Förderbewilligung vor Beginn der Maßnahme erfolgen kann.
- Um einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ und somit die Einstufung seitens der Prüfungsbehörde als nicht zuwendungsfähig zu vermeiden, ist die Maßnahme grundsätzlich erst nach Erhalt der Fördervereinbarung zu beginnen und durchzuführen.
- Für alle Vorhaben gilt, dass Förderanträge, die noch im laufenden Förderjahr bearbeitet werden sollen, bis spätestens 30. September (Ziffer 7.2.5 FiAbgaR) der Förderstelle vorliegen müssen.
- Eine rechtzeitige Planung von Maßnahmen durch die Antragsberechtigten kann vorausgesetzt werden.
- Auf die beim Antrag berechnete Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderstelle behält sich vor, im Rahmen der förderrechtlichen Vorgaben sowie den verfügbaren Haushalts- und Fördermitteln, Kürzungen vornehmen zu können.
Weitere Informationen erhalten Sie über Ihren Bezirksfischereiverband sowie dem Team der Förderstelle im Landesfischereiverband Bayern e.V.
Downloads:
- Förderrichtlinie zur Fischereiabgabe in Bayern 2025-2027
- Anhang zur Förderrichtlinie zur Fischereiabgabe in Bayern 2025-2027
- Grundsatzbeschlüsse des Förderbeirats, Stand: Mai 2025
- AHP: Herkunftszeugnis/Besatzbestätigung
- Checkliste Ziff. 2.1 Lebensraumverbessernde Maßnahmen
- Checkliste Ziff. 2.1.2 und 2.1.3
- Formular Sachleistungen_LVM_Inklusion Bau
- Formular Arbeitsleistungen LVM Inklusion Bau
- Formular Arbeitsleistungen Jugend_Inklusion Aktion Standbetreuung
- ANBest-P_2025
Für Anfragen und Informationen zur Fischereiabgabe ist die Förderstelle beim Landesfischereiverband unter folgender Adresse erreichbar:
Landesfischereiverband Bayern e. V.
Förderstelle
Mittenheimer Straße 4
85764 Oberschleißheim
Tel. 089/64 27 26-54 oder -53
Fax: 089/64 27 26-66
E-Mail: foerderstelle@lfvbayern.de





