Online-Erlaubnisschein

Bereits im August 2018 begannen das Landwirtschaftsministerium und der Landesfischereiverband mit der Umsetzung einer Lösung für den Verkauf digitaler Erlaubnisscheine. Aktuelle Informationen zum Thema „elektronische Erlaubnisscheine“ erhalten Sie direkt beim Ministerium.

Natürlich dürfen auch weiterhin nicht mehr Erlaubnisscheine ausgestellt werden, als von der Kreisverwaltungsbehörde genehmigt worden sind. Um dies sicherzustellen, müssen Vereine, die Erlaubnisscheine im online-Verfahren ausgeben möchten, dieses Verfahren ausdrücklich bei der Kreisverwaltungsbehörde beantragen – auch dann, wenn der zuletzt erteilte Genehmigungsbescheid noch gültig ist. Zusätzlich zu der Art der beantragten Erlaubnisscheine (Jahres-, Wochen-, Tagesschein) muss künftig also auch das Verfahren im Antrag genannt werden.

Wird nicht ausdrücklich ein Online-Verfahren beantragt, gehen die Behörden davon aus, dass die Erlaubnisscheine, wie bisher, in ausgedruckter und gesiegelter Form ausgegeben werden sollen. Es ist auch möglich, Erlaubnisscheine für ein Gewässer sowohl im online-Verfahren als auch in ausgedruckter Form auszugeben. Sofern dies gewollt ist, muss der Fischereiverein die entsprechenden Zahlen für das jeweilige Verfahren konkret benennen.

Weitere Informationen erhalten interessierte Vereine beim Landesfischereiverband oder den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden.