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Gamsgeiß mit ihrem Kitz. Das Bild dokumentiert eindrucksvoll, wie eng die Verbindung zwischen beiden ist.

Posted in Schulkalender 2019

Nach fünf Jahren: Erste Seeforelle in der Tiroler Ache entdeckt

Seeforellen waren im Chiemsee-Zufluss einst zahlreich, in den letzten fünf Jahren suchte der Landesfischereiverband vergeblich nach ihnen. Ein Kraftwerk macht den Fluss zur Sackgasse.

Die Tiroler Ache war einmal das bayerische Vorzeigegewässer für Seeforellen. Als größter Zufluss des Chiemsees, stiegen hier die großen Fische den Fluss und seine Nebenarme hinauf, um im sauberen Kies ihre Eier abzulegen. Heute wandert dort fast nichts mehr – ein Wasserkraftwerk versperrt den Weg. In dieser Woche gelang es einem Team des Landesfischereiverbands um den Gewässerökologen Robert Asner endlich, eine laichreife Seeforelle in der Ache nachzuweisen.

Direkt unterhalb des Kraftwerks Marquartstein ging ihnen der Fisch mit 62 cm Länge in den Kescher, zwei weitere ähnlich große Fische konnten in der starken Strömung entwischen. Nach einer kurzen Untersuchung wurde das silbrig glänzende Tier zurück ins Wasser gesetzt und freigelassen. Bei aller Freude über den Nachweis bleibt ein großer Wehrmutstropfen für Asner: „Das Wasserkraftwerk versperrt den Fischen den Weg zu ihren Laichgebieten. Zwar gibt es eine so genannte Fischtreppe, doch es mehren sich Hinweise und Belege, dass diese nicht ausreichend funktioniert.“ Um das zu überprüfen, untersucht der Landesfischereiverband bereits seit 2013 mit Unterstützung der Anwohner und der Fischereivereine die Fischwanderung in der Tiroler Ache. Im Oktober installierte Asners Team an Anfang und Ende der Fischtreppe Unterwasserkameras. Sie erfassen, welche Fische das Wanderhindernis erfolgreich überwinden. Bisher ist keine Seeforelle belegt, die die Fischtreppe passiert hätte – obwohl sie nun am Kraftwerksauslauf nachgewiesen sind. Denn durch den hohen Abfluss am Triebwerksauslauf werden die starken Schwimmer offensichtlich fehlgeleitet und landen sprichwörtlich in der „Sackgasse“.

Die Seeforelle steht auf Bayerns Roter Liste und ist vom Aussterben bedroht. Damit es nicht so weit kommt, engagieren sich der Landesfischereiverband, der Tiroler Fischereiverband, zahlreiche Fischereivereine und Berufsfischer für ihren Erhalt. Sie züchten die Fische nach und setzen sie in geeigneten Flüssen aus. Dort wachsen die kleinen Forellen heran und wandern später in die Seen ab. Wenn sie laichreif sind, steigen sie zurück in die Flüsse um sich fortzupflanzen. Die Seeforellen versuchen – ähnlich den verwandten Lachsen – zum Laichen an den Ort ihrer eigenen Geburt zurückzukehren. Für die Wiederansiedlung bringt der Landesfischereiverband deshalb befruchtete Seeforelleneier in den Bachoberläufen aus. Dadurch werden die Fische auf ihr Heimatgewässer geprägt, man spricht hier vom „Homing Effekt“.

Kein Donauausbau auf Kosten der Biodiversität

Landesfischereiverband Bayern lehnt Zerstörung wertvollen Lebensraums für seltene Arten entschieden ab und sieht planerische Mängel.

Zwischen Deggendorf und Vilshofen liegt eine der letzten halbwegs naturbelassenen Donaustrecken. Hier kommen noch endemische Fischarten wie Schrätzer, Streber oder der besonders geschützte Donau-Kaulbarsch vor. Für ihren Schutz trägt Bayern eine besondere Verantwortung. Für den geplanten Wasserstraßenausbau dieses „Teilabschnitt 2“ genannten Bereichs liegt seit acht Wochen ein Plan vor, zu dem der Landesfischereiverband nun Stellung genommen hat.

Besonderer Streitpunkt beim Ausbauverfahren ist der Geschiebeschüttkegel der Isar, die nahe Deggendorf in die Donau mündet. Dieser Geschiebekegel ist selbst nach Angaben der Planer einer der wichtigsten Kieslaichplätze der Donaufische, soll aber laut Antragsunterlagen mit einem Parallelwerk massiv verbaut werden. Schon vor Jahren wurde von Fischerei und Naturschutzverbänden im Rahmen einer Monitoringgruppe eine Alternativenprüfung zu diesem Bollwerk gefordert. Aus den vorgelegten Antragsunterlagen ist eine tiefgehende Analyse von Alternativen, wie auch viele andere Eingriffe ins Gewässer, allerdings nicht ersichtlich.

Naturschutz wird bürokratisch massiv ausgebremst
Besonders ärgerlich ist auch das Verhalten der Behörden gegenüber den Naturschutzverbänden. Am 28. Oktober kamen zwei Umzugskartons voller Aktenordner, Abgabefrist für die naturschutzfachliche Stellungnahme war der 18. Dezember. Da die Eingriffe zum Donauausbau vor allem im aquatischen Bereich zu Buche schlagen, sind allein für die Belange der Fische tausende Seiten Antragsunterlagen zu prüfen. Daher hat der LFV Bayern bei der verfahrensleitenden Bundesbehörde eine Fristverlängerung beantragt, die aber prompt abgelehnt wurde.

„Im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem Schutzgut Donau ist das Abschlagen einer Fristverlängerung kein Ruhmesblatt für die Wasserschifffahrtsverwaltung“, so Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle, Präsident des LFV Bayern. „Die Ausbauplaner erhalten für die Erstellung der Antragsunterlagen vom Bund zweistellige Millionenbeträge und jahrelange Bearbeitungszeit, der stark ehrenamtlich geprägte Naturschutz hingegen soll zu tausenden Seiten Gutachten innerhalb von acht Wochen gerichtstauglich Stellung beziehen. Das ist keine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit auf Augenhöhe, sondern ein Abblocken berechtigter, im Sinne der Naturschutzgesetze erwünschter Kritik.“

Dass dem Antrag einiger Gemeinden und Behörden auf Fristverlängerung stattgegeben wurde, ist ein Zusätzlicher Schlag ins Gesicht der Ehrenamtlichen.

Donauausbau noch sinnvoll?
Insgesamt stellt sich in Anbetracht der klimatischen Entwicklungen, speziell nach dem Trockenjahr 2018, die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Donauausbaus. Was nutzt eine transportfähig ausgebaute Donau, wenn im weiteren Verlauf der Güterstrom im hochgradig ausgebauten Rhein durch zunehmende Trockenphasen längere Zeit nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist?

Nutzt der Donauausbau langfristig womöglich nur den immer stärker zunehmenden Flusskreuzfahrern, bei denen es weniger auf entsprechend große Abladetiefen ankommt? Dann wären Donauausbau und Main-Donau-Kanal das teuerste Freizeit-Projekt, das Europa je gesehen hat.

Online-Erlaubnisschein

Bereits im August 2018 begannen das Landwirtschaftsministerium und der Landesfischereiverband mit der Umsetzung einer Lösung für den Verkauf digitaler Erlaubnisscheine. Aktuelle Informationen zum Thema „elektronische Erlaubnisscheine“ erhalten Sie direkt beim Ministerium.

Natürlich dürfen auch weiterhin nicht mehr Erlaubnisscheine ausgestellt werden, als von der Kreisverwaltungsbehörde genehmigt worden sind. Um dies sicherzustellen, müssen Vereine, die Erlaubnisscheine im online-Verfahren ausgeben möchten, dieses Verfahren ausdrücklich bei der Kreisverwaltungsbehörde beantragen – auch dann, wenn der zuletzt erteilte Genehmigungsbescheid noch gültig ist. Zusätzlich zu der Art der beantragten Erlaubnisscheine (Jahres-, Wochen-, Tagesschein) muss künftig also auch das Verfahren im Antrag genannt werden.

Wird nicht ausdrücklich ein Online-Verfahren beantragt, gehen die Behörden davon aus, dass die Erlaubnisscheine, wie bisher, in ausgedruckter und gesiegelter Form ausgegeben werden sollen. Es ist auch möglich, Erlaubnisscheine für ein Gewässer sowohl im online-Verfahren als auch in ausgedruckter Form auszugeben. Sofern dies gewollt ist, muss der Fischereiverein die entsprechenden Zahlen für das jeweilige Verfahren konkret benennen.

Weitere Informationen erhalten interessierte Vereine beim Landesfischereiverband oder den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden.

Seminar: Gewässerwart Plus

Beinahe täglich werden in Bayern Nutzungen im und am Gewässer beantragt. Ob Aus- und Einleitungen, Uferbegradigung oder Hochwasserschutz; in der Regel ist dies mit Auswirkungen auf das Gewässer und letztlich auch die Fischerei verbunden. Wir Fischer sind folglich immer mehr gefordert, in den entsprechenden Antrags‐Verfahren gegenüber Behörden die Interessen von Naturschutz und Fischerei zu vertreten. Das gebietet nicht allein das Naturschutzgesetz, sondern auch die Pflicht zur fischereilichen Hege.

Im Herbst bietet der LFV deshalb ein Seminar zur Fortbildung von Gewässerwarten an. Ein Schwerpunkt ist die Bewertung von verschiedenen Eingriffen in den Gewässerhaushalt und deren Wirkung. Sie erfahren ferner Grundlagen über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Anfertigung von fischerei‐ und naturschutzfachlichen Stellungnahmen im Rahmen einer zeitgemäßen fischereilichen Hege.

Der Kurs richtet sich speziell an Gewässerwarte, die im Rahmen ihres Aufgabenfeldes die fachliche Schnittstelle zwischen Fisch, Gewässer und menschlichen Einflüssen darstellen.

Haben Sie Lust, neben Fischbesatz und Fanglistenauswertung auch einmal ein anderes, wichtiges Instrument der Hege kennenzulernen? Dann melden Sie sich beim LFV Bayern an.

Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Teilnehmer pro Seminar aus technischen Gründen auf 15 begrenzt ist. Normale Kenntnisse im Umgang mit dem PC (Internet) sind von Vorteil.

Anmeldung
Anmeldung bitte bis spätestens 26.11.2018 an:

Landesfischereiverband Bayern e.V., Mittenheimer Str. 4, 85764 Oberschleißheim

oder per E‐Mail an:
poststelle@lfvbayern.de
Stichwort: „Gewässerwart‐Plus“

 

Alle wichtigen Informationen mit Seminarablauf finden Sie hier:

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Gewässerwart Plus 2018 335.91 KB 813 Downloads

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Fischotter-Seminar Unterfranken

Der Fischotter breitet sich in Bayern wieder aus. Der Landesfischereiverband will in einem breit angelegten Projekt das Verbreitungsgebiet des Marders kartieren. Dazu sind wir auf die Unterstützung der Vereine angewiesen. In diesem Seminar vermitteln wir die Grundlagen der Biologie, der Spurensuche und verschiedener Monitoring-Methoden.

Bitte melden Sie sich verbindlich bis zum 7. Januar 2019 bei Frau Michaela Thiel an (michaela.thiel@lfvbayern.de; 089/64272648). Programmdetails und weitere Termine für die anderen Bezirke finden Sie auf unserer Seite unter Veranstaltungen. Anmeldung nur für Mitglieder des LFV möglich.

Fischotter-Seminar Mittelfranken

Der Fischotter breitet sich in Bayern wieder aus. Der Landesfischereiverband will in einem breit angelegten Projekt das Verbreitungsgebiet des Marders kartieren. Dazu sind wir auf die Unterstützung der Vereine angewiesen. In diesem Seminar vermitteln wir die Grundlagen der Biologie, der Spurensuche und verschiedener Monitoring-Methoden.

Bitte melden Sie sich verbindlich bis zum 11. November 2018 bei Frau Michaela Thiel an (michaela.thiel@lfvbayern.de; 089/64272648). Programmdetails und weitere Termine für die anderen Bezirke finden Sie auf unserer Seite unter Veranstlatungen. Anmeldung nur für Mitglieder des LFV möglich.

Hilfen zur Datenschutz-Richtlinie für Vereine

Das bayerische Innenministerium hat eine Informationskampagne zum Datenschutz gestartet. Unter dem Motto „Schritt für Schritt zum neuen Datenschutz“ wurde auch ein Schreiben für Vereine entwickelt. Sie können es hier herunterladen:

 

Schneller zur Tageskarte

Bayern betritt Neuland: Digitale Erlaubnisscheine möglich

Auf Anregung verschiedener Mitgliedsvereine, lud der Landesfischereiverband im vergangenen Jahr zur Diskussionsrunde über das Für und Wider elektronischer Fischereierlaubnisscheine ein. Mit dem Landwirtschaftsministerium als verantwortlicher Stelle einigte man sich anschließend auf eine Testphase, die nun umgesetzt wird. Mit einer Änderung der Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz können bereits ab dem 1. September 2018 Erlaubnisscheine in elektronischer Form ausgegeben werden. Diese Änderung gilt bis zum 31. August 2021, dann endet vorläufig die Testphase.

Das Ministerium hat nun die Eckpunkte für das Verfahren vorgelegt: Wichtig ist in jedem Fall, dass die elektronischen Erlaubnisscheine fälschungssicher und vor Ort kontrollierbar sind. Außerdem darf das vom Landratsamt genehmigte Kontingent an Erlaubnisscheinen nachweisbar nicht überschritten werden. Selbstverständlich muss auch eine elektronische Version des Erlaubnisscheins den Mindestinhalt einer gedruckten Karte wiedergeben. Vereine sollen sich auch nicht zwischen gedruckten oder digitalen Karten entscheiden müssen, es sollen bei der Kartenausgabe vielmehr auch Kombinationen möglich sein. Die Einhaltung dieser Kriterien muss von demjenigen nachgewiesen werden, der ein entsprechendes System nutzt. Der Landesfischereiverband kontrolliert die Nachweise und berichtet anschließend an des Landwirtschaftsministerium.

Bevor Vereine nun loslegen, müssen sie allerdings eine Beschreibung Ihres EDV-Systems vorlegen, aus der ersichtlich wird, dass die festgeschriebenen Kriterien auch wirkilich eingehalten werden können.

Wie das Vorgehen genau aussieht, wurde in einem Ministerialschreiben an die Kreisverwaltungsbehörden ausgearbeitet. Sie können es hier herunter laden:

 

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Ministerialblatt E-Erlaubnisscheine 941.45 KB 787 Downloads

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Bayerischer Gewässer- und Grundwasserschutz unzureichend

Naturschutzverbände legen 10-Punkte-Forderungskatalog für Maßnahmen in der Landwirtschaft für die kommende Staatsregierung vor

Nach wie vor sind Gewässer und Grundwasser in Bayern nicht in einem Zustand, wie es die Wasserrahmenrichtlinie und die Nitratrichtlinie der EU vorsehen. Insbesondere Nährstoff- und Pestizideinträge aus der Landwirtschaft sind ein großes Problem. Die neue Düngeverordnung reicht nicht aus, um diese Probleme zu lösen.

Gemeinsam haben die Bayerischen Flussallianzen, der BUND Naturschutz, der Landesbund für Vogelschutz, der Landesfischereiverband und WWF Deutschland einen aktuellen Forderungskatalog erarbeitet, der in den nächsten Monaten mit Politikern der im Landtag vertretenen Parteien diskutiert werden soll.

Die Kernforderung lautet, die Einträge an Stickstoff und Phosphor aus dem Ackerbau wesentlich zu reduzieren. Leider wird auch die überarbeitete Düngeverordnung, trotz kleiner Verbesserungen, diesem Ziel nicht gerecht. Die Verbände fordern daher, die Möglichkeiten der Düngeverordnung besser zu nutzen: In Gebieten, in denen Oberflächengewässer und Grundwasserkörper bereits durch Überdüngung beeinträchtigt sind, muss Bayern strengere Maßnahmen erlassen als bislang vorgesehen.

Eine weitere Forderung ist die Einhaltung von Gewässerrandstreifen mit einer Breite von fünf bis zehn Metern. Sie verhindern bei starkem Regen den Eintrag von Erdreich und Phosphat in die Gewässer. Auch hier ist die Vorgabe der Düngeverordnung zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens von vier Metern in Abhängigkeit der Hangneigung unzureichend.

Laden Sie sich das 10-Punkte-Programm der bayerischen Naturschutzverbände hier herunter

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10-Punkte-Programm für Bayern 1.27 MB 789 Downloads

Sauberes Wasser, Gewässerschutz und Insektenvielfalt Gemeinsames Handlungsfeld für...

Fachliche Rückfragen richten Sie bitte an:

Katharina Keiz, LFV-Referentin: katharina.keiz@lfvbayern.de
Marion Ruppaner, BN-Agrarreferentin : marion.ruppaner@bund-naturschutz.de
Mathias Fischer, WWF-Referent: mathias.fischer@wwf.de
Helmut Beran, LBV-Referent: helmut.beran@lbv.de

Aufruf zur Kormoranschlafplatz-Zählung

Mit der traditionellen Schlafplatzzählung dokumentieren die Mitglieder von LBV und LFV Bayern die Entwicklung der Winterbestände des Kormorans schon über 25 Jahre.

Wie geplant, findet in der Saison 2018/19 wieder eine Zählung statt.

Solch lange Datenreihen sind die Grundlage für die Diskussion um die fischökologischen und fischereiwirtschaftlichen Auswirkungen der in den 1980er Jahren einsetzende Rückkehr des Kormorans an bayerische Gewässer.

Seit dem Winter 2007 lässt sich ein Rückgang der Vögel feststellen. Die geringste Zahl ergab sich im Winter 2011/12 mit 5.748 Kormoranen (2003/04 waren es noch 8.284 Tiere). Inwieweit klimatische Bedingungen und der Rückgang der Brutbestände an den Küsten oder auch die Vergrämung in Bayern (2016/17 wurden z.B. 11.071 Kormorane geschossen) für den Rückgang der Zahlen verantwortlich gemacht werden können, ist umstritten. Die Hoffnung auf einen anhaltenden Rückgang der Vögel hat sich leider nicht bestätigt, bereits 2012/13 nahmen die Zahlen wieder zu. Ein anderer Trend ist allerdings zweifellos zu erkennen: Die Zahl der Schlafplatzkolonien steigt, während die Individuenzahl pro Kolonie leicht abnimmt. Die Gründe für die Entwicklung sind derzeit noch unklar.

Der LFV ist überzeugt davon, dass ohne die letale Vergrämung der Schaden an den Gewässern und Teichwirtschaften deutlich größer und dass die Anzahl der gezählten Vögel sicherlich höher gewesen wäre. Und dass ist der entscheide Punkt!

Helfen Sie wieder mit!

Helfen Sie uns auch in diesem Winterhalbjahr bei einer weiteren Runde landesweiter Zählungen. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin fundiert und erfolgreich argumentieren. Hier finden Sie die entsprechenden Unterlagen (Zählbögen etc.) als Download:

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Kormoran Zählunterlagen 2018/2019 1.30 MB 1481 Downloads

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Es bleibt beim bewährten und eingespielten Ablauf der Zählungen: An den Stichtagen der Synchronzählung (siehe Meldebogen) sollten Sie an „Ihrem“ Schlafplatz jeweils in der Abenddämmerung alle anwesenden Kormorane erfassen und zusammen mit Angaben zu den Erfassungsbedingungen auf dem Meldebogen notieren. Entscheidend ist, dass die Kontrolle tatsächlich erst in der Abenddämmerung erfolgt – nur dann ist gewährleistet, dass sich die Kormorane schon weitgehend vollständig an ihrem Schlafplatz gesammelt haben. Erfassungslücken fallen so vernachlässigbar gering aus. Sollten Sie am Zähl-Stichtag verhindert sein, sollten Sie diese so zeitnah zum Stichtag wie möglich vorziehen oder nachholen.

Für die Durchführung der Zählungen stellt übrigens das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) auch in diesem Winter wieder eine Fahrtkostenerstattung bereit. Immer wieder wird in diesem Zusammenhang die späte Benachrichtigung zur Zählung kritisiert. Auf dem Zählbogen finden Sie Zähldaten ab Mitte September. Leider wurde die Zusage des LfU über die Fördergelder zu spät übermittelt, um den offiziellen Aufruf früher zu versenden. Entscheidend für den Vergleich mit früheren Daten sind vor allem die Monate Oktober bis März, sodass nicht allzu viele Zählungen verpasst werden.

Weitere Informationen zum Kormoran in Bayern finden Sie in unserer Broschüre „Kormoran und fischbestand – eine unendliche Geschichte“

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Kormoran und Fischbestand – eine unendliche Geschichte? 3.61 MB 1260 Downloads

Die Broschüre enthält vor allem Fragen und Antworten zur Kormoranproblematik und...

Bayerisches Königsfischen 2018

+++ ACHTUNG: FEHLERTEUFEL +++
+ In der aktuellen Ausgabe von Bayerns Fischerei + Gewässer findet sich ein falsches Datum für das Königsfischen +
+++ Das Fischen findet am 29. September statt +++

Zum traditionellen Königsfischen des Landesfischereiverbandes treffen sich am 29. September in Würzburg alle bayerischen Fischerköniginnen und -könige.

Die erfolgreichsten Fischer sowie der im Rahmen des Jugendkönigsfischens bereits ermittelte Fischerkönig der Jugend werden anschließend bei einem Festakt geehrt. Jeder Teilnehmer des Königsfischens erhält ein Erinnerungsgeschenk.

Alle Informationen zur Anmeldung und zu den Regeln des Fischens finden Sie hier:

Landesfischereitag 2018

Unter dem Motto „Königsfischen, Datenschutz, Paragrafendickicht – wir zeigen den Weg!“ treffen sich Bayerns Fischer am 29. September in der Residenzstadt Würzburg.

Der Landesfischereiverband ist Heimat für über 135.000 Fischerinnen und Fischer. Sie leben ihre Leidenschaft in knapp 900 Vereinen aus. Die Vereine stehen allerdings von vielen Seiten unter Druck. Zum einen gibt es Kritik von Tierrechtsorganisationen, zum anderen wachsen die bürokratischen Anforderungen. Wir erklären, wie sich das Vereinsleben trotzdem gedeihlich entwickelt und welche Kniffe den Verantwortlichen weiterhelfen.

Praxiswissen für Vereinsvorstände

  • Königs- oder Schnupperfischen im Verein
    Zumeist unbegründete Anzeigen gegen Veranstaltungen machen den Vereinen das Leben schwer. Wir erklären die Gesetzeslage und geben Tipps für den Umgang mit Staatsanwaltschaften und Öffentlichkeit.
  • Stolperfalle Datenschutz
    Die EU-Datenschutzverordnung ist in Kraft und biete vielen Vereinsvorstände Rätselstoff. Mit unseren Tipps kommen Sie durch den Paragraphendschungel.
  • Ehrenamt will gut versichert sein
    Persönliche Risiken für Vereinsvorstände lassen sich absichern. Hier erfahren Sie, welche Versicherungen sinnvoll und wichtig sind.

 

Programm

LFV-VereinsForum
10.00 – 11.30 Uhr: Königsfischen ohne Ärger – Vortrag und Fragerunde mit Experten
11.15 –11.45 Uhr: Stolperfalle Datenschutz – Walter Gerner, WGM Consulting
(Wiederholung um 11.50 bis 12.20 Uhr)
11.15 –11.45 Uhr: Ehrenamt will gut versichert sein – Tino Braunschweig, Bernhard Assekuranzmakler GmbH
(Wiederholung um 11.50 bis 12.20 Uhr)

Festakt
14.00 – 16.00 Uhr: Festakt mit Proklamation der Fischerkönigin oder des -königs

Programmheft herunterladen:

 

Veranstaltungsort

NOVUM Businesscenter Würzburg
Schweinfurter Str. 11 I 97080 Würzburg

Anreise

Das NOVUM ist nur wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt und in unmittelbarer Nähe zur Würzburger Altstadt.

Am NOVUM stehen 350 kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage und auf dem großzügigen Parkplatz direkt am Haus zur Verfügung. Biegen Sie zwischen Ghotel und Shell Tankstelle in die Kohlenhofstraße, die Zufahrtsstraße zu den Parkflächen.

Wasserpakt Bayern: Bewertung der Auswirkung zweier boden:ständig-Projekte auf den Gewässerschutz

Die Landschaft durch die sich unsere bayerischen Gewässer ihren Weg bahnen, ist stark durch die angrenzende Kulturlandschaft geprägt. An den meisten Ufern grenzen unmittelbar landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Folglich hat die Landwirtschaft und die Art und Weise der Bewirtschaftung, einen bedeutenden Einfluss auf die Gewässer.

Durch die Auswertung selbst erhobener Untersuchungsergebnisse und bereitgestellter Umsetzungskonzepte soll geprüft werden, inwieweit die im Rahmen von zwei ausgewählten boden:ständig-Projekten durchgeführten Maßnahmen eine ökologische Verbesserung für die Gewässer darstellen.

Ziel ist die Erstellung eines Gutachtens, in dem neben der Darstellung des Ursprungs-Zustands und den damit verbundenen negativen Einflüssen, auch die Maßnahmenumsetzung des boden:ständig-Konzepts evaluiert wird.

Nähere Angaben zu Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen finden Sie in beigefügtem Leistungsverzeichnis:

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Ausschreibung Wasserpakt Bayern 622.87 KB 507 Downloads

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Sollten Sie Interesse an der Durchführung des Auftrags haben, bitten wir Sie um ein schriftliches Kosten-Angebot bis zum 07.10.2018, vorzugsweise per E-Mail an katharina.keiz@lfvbayern.de mit dem Betreff „Bewerbung Projekt 214 – Wasserpakt“

Für Fragen oder Anregungen zur Durchführung des Auftrages, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Referat III (Fischerei, Gewässer- und Naturschutz):

Katharina Keiz
E-Mail: katharina.keiz@lfvbayern.de
Tel: 089-64 27 26 41
Fax: 089-64 27 26 66

Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.