Auffrischungskurse für Fischereiaufseher

Auffrischungskurse für Fischereiaufseher

Mit der Novellierung des Bayerischen Fischereigesetzes wurde die Position der Fischereiaufseher gestärkt. Künftig werden Fischereiaufseher von der Kreisverwaltungsbehörde (KVB) bestellt. Während der Ausübung ihres Dienstes sind die Fischereiaufseher dann Angehörige der KVB im Außendienst. In dieser Funktion können sie eigenverantwortlich geringfügige Ordnungswidrigkeiten ahnden. Es wird ihnen also ein Ermessensspielraum eingeräumt, den sie bisher nicht hatten. Dafür ist eine verpflichtende Fortbildung der Aufseher erforderlich, die in Präsenzform und als Videokonferenz stattfinden kann. .

Kostenlose Fortbildungskurse werden von den Bezirksfischereiverbänden angeboten. Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

 

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