Schneller zur Tageskarte

Bayern betritt Neuland: Digitale Erlaubnisscheine möglich

Auf Anregung verschiedener Mitgliedsvereine, lud der Landesfischereiverband im vergangenen Jahr zur Diskussionsrunde über das Für und Wider elektronischer Fischereierlaubnisscheine ein. Mit dem Landwirtschaftsministerium als verantwortlicher Stelle einigte man sich anschließend auf eine Testphase, die nun umgesetzt wird. Mit einer Änderung der Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz können bereits ab dem 1. September 2018 Erlaubnisscheine in elektronischer Form ausgegeben werden. Diese Änderung gilt bis zum 31. August 2021, dann endet vorläufig die Testphase.

Das Ministerium hat nun die Eckpunkte für das Verfahren vorgelegt: Wichtig ist in jedem Fall, dass die elektronischen Erlaubnisscheine fälschungssicher und vor Ort kontrollierbar sind. Außerdem darf das vom Landratsamt genehmigte Kontingent an Erlaubnisscheinen nachweisbar nicht überschritten werden. Selbstverständlich muss auch eine elektronische Version des Erlaubnisscheins den Mindestinhalt einer gedruckten Karte wiedergeben. Vereine sollen sich auch nicht zwischen gedruckten oder digitalen Karten entscheiden müssen, es sollen bei der Kartenausgabe vielmehr auch Kombinationen möglich sein. Die Einhaltung dieser Kriterien muss von demjenigen nachgewiesen werden, der ein entsprechendes System nutzt. Der Landesfischereiverband kontrolliert die Nachweise und berichtet anschließend an des Landwirtschaftsministerium.

Bevor Vereine nun loslegen, müssen sie allerdings eine Beschreibung Ihres EDV-Systems vorlegen, aus der ersichtlich wird, dass die festgeschriebenen Kriterien auch wirkilich eingehalten werden können.

Wie das Vorgehen genau aussieht, wurde in einem Ministerialschreiben an die Kreisverwaltungsbehörden ausgearbeitet. Sie können es hier herunter laden:

 

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