In letzter Zeit häufen sich die Meldungen über behördliche Empfehlungen, Fische aus bestimmten Gewässern wegen einer festgestellten Belastung durch polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFC) nicht zu verzehren. Darunter fallen bspw. Stoffe wie PFOA (Perfloroctansäure) oder PFOS (Perfluoroctansulfonsäure). Aktuell betrifft dies bspw. Alz und Moosach (Oberbayern) sowie Krebsbach und westlichen Günz (Schwaben).
Vorweg: Fast jeder Bürger hat diese Stoffe in irgendeiner Form zu Hause: in Form teflonbeschichteter Pfannen und Töpfe, wasserabweisend imprägnierter Bergsteiger- und Sportkleidung, selbst Papier und Kartonagen werden oberflächlich mit diesen Stoffen behandelt. Auch Löschschaum kann diese Stoffe enthalten. Somit sind die Herkunftsmöglichkeiten der Stoffe extrem vielfältig.
Die bayerischen Gewässer werden im Rahmen eines bayernweiten Schadstoffmonitorings regelmäßig in einem festgelegten Messnetz behördlich untersucht. Werden an einer Messstelle entsprechende Grenzwertüberschreitungen im Wasser festgestellt, erfolgt als zweiter Schritt eine Analyse der darin lebenden Fische. Wenn in der Fischanalyse eine Grenzwertüberschreitung festgestellt wird, gibt die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt/Stadt) je nach Höhe des Schadstoffgehalts entsprechende Verzehrhinweise, nötigenfalls auch Verbote bekannt. Die Kreisverwaltungsbehörde stützt sich dabei auf die Stellungnahme des Landesamts für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit (LGL) als zuständiger Fachbehörde.
Wichtig! Beim Vorliegen entsprechender Behördenempfehlungen bzgl. des Verzehrs belasteter Fische können wir Ihnen als Landesfischereiverband leider keine Auskunft erteilen, ob, wie viel oder wie oft Sie Fische aus einem betroffenen Gewässer bedenkenlos entnehmen und verzehren können. Diese Angaben kann ihnen nur das zuständige Landratsamt in Verbindung mit dem Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit (LGL) liefern.
Eine klare Aussage zur Verzehrfähigkeit der Fische ist für Sie als Eigentümer oder auch Pächter eines Fischereirechts ggf. sehr wichtig, da bspw. eine Einstellung der Fischerei verschiedene rechtliche Fragen nach sich ziehen kann, wie etwa Schadenersatz, Anspruch auf Pachtpreisminderung, fehlende Einnahmen durch den nicht möglichen Verkauf von Fischereierlaubnisscheinen o.ä.
Aufgrund der vielen Anfragen und um Ihnen eine Übersicht zu geben, haben wir einige Informationsquellen für Sie zusammengestellt, anhand derer Sie bspw. Herkunft, Eigenschaften und Wirkung dieser weitverbreiteten Stoffe ersehen können.