Niederlage für Teichwirtschaft und Artenschutz

Das Verwaltungsgericht in Regensburg hat entschieden: Es dürfen keine Fischotter in der Oberpfalz entnommen werden.

München, 27. August – Nach der Fischotter-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg sieht der Landesfischereiverband Bayern e.V. die jahrhundertealte Teichwirtschaft in Gefahr. „Dieser Richterspruch stellt die traditionelle Teichwirtschaft in Bayern in Frage“, sagt Vizepräsident Alfred Stier, der in der Oberpfalz selbst einen Teichbetrieb leitet. „Die durch den Fischotter verursachten Schäden werden sich künftig nicht einfach in Luft auflösen, sondern steigen. Als Folge werden zahlreiche Teichanlagen aufgegeben, und ökologisch wertvolle Flächen sowie die ökologische Fischproduktion gehen verloren“, so Stier. „Das heißt konkret: Wir müssen eine Kulturlandschaft aufgeben, die sich über Jahrhunderte zu einem einzigartigen Lebensraum für heimische Tier- und Pflanzenarten entwickelt hat.“….

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