LFV-Presseseminar zu Gast in Nürnberg

Eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit ist für Fischereivereine fast genauso wichtig wie das Fischen selbst. Doch wie kommuniziert man heute in einer veränderten Medienlandschaft fischereiliche Themen wie Arten- und Gewässerschutz oder Vereinsleben an die Redaktionen und die Öffentlichkeit?

Die Redakteurin Monika Meyer vermittelt hierzu Grundlagen für das Schreiben von PR-Texten und zeigt Alternativen zur klassischen Pressearbeit auf.

SEMINARINHALTE:

  • Wie schreibe ich einen spannenden Artikel?
  • Sprache und Stil im Journalismus
  • Was beim Pressefoto zu beachten ist
  • Exkurs: Pressearbeit heißt nicht gleich Pressemitteilung
  • Wie gewinne ich mit alternativen Textformen/Aktionen die Aufmerksamkeit von Journalisten
  • Beispiele aus der Praxis

Anmeldungen bis zum 05.04.2023 unter steffi.schuetze@lfvbayern.de

Die Teilnehmer:innen erhalten vom LFV Bayern ein Teilnahmezertifikat und ein Handout mit der Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte.

 

Schonzeit Seeforelle

Es wurde uns vermehrt die Frage gestellt, ob das Ende der Schonzeit für die Seeforelle in Oberbayern – nach Änderung der AVBayFiG – weiterhin der 15. Januar ist.

Hier die finale Antwort nach Überprüfung durch Dr. Lucia Rüth, Justitiarin des Fischereiverbandes Oberbayern:

  • Die Schonzeit für die Seeforelle endet nach der neuen AVBayFiG 2023 am 15.März.
  • Für Oberbayern regelt die Bezirksfischereiverordnung aus dem Jahr 2019 für fünf Jahre den 15. Januar als Ende der Schonzeit der Seeforelle
  • Diese Regelung gilt auch nach der neuen AVBayFiG weiterhin.
  • Denn §11 Abs. 5 AVBayFiG 2023 sieht eine entsprechende Regelung durch die Bezirke auch weiterhin ausdrücklich vor.

 

LFV Jahresbericht 2017/2018

Informationen rund um den LFV Bayern und die Bayerische Fischerjugend: Leistungen, Aktivitäten und Engagement

LFV-Präsidium wiedergewählt

Fischer wählen erneut Albert Göttle zum Präsidenten. Mindestwasser wird zum Kernthema.

Am 5. Mai trafen sich in Oberschleißheim bei München die Delegierten des Landesfischereiverbands Bayern e.V. Einmütig bestätigten sie das amtierende Präsidium in den turnusgemäßen Neuwahlen. Damit kann die Verbandsspitze weiter zusammenarbeiten und auf dem Vertrauen der Mitglieder aufbauen. Wiedergewählt wurden Präsident Prof. Dr-Ing. Albert Göttle, die Vizepräsidenten für den Beruf und die Angelfischerei Alfred Stier und Willi Ruff, sowie Schriftführer Hans-Dieter Scheiblhuber und Schatzmeister Friedrich Schmauser. Auch die beiden Revisoren Gerhard Märtl und Markus Houdek wurden in ihrem Amt bestätigt.

„Mit dem Rückenwind dieses tollen Wahlergebnisses werden wir uns nun wieder tatkräftig an unsere Aufgaben machen“, so Albert Göttle. „Wir werden uns weiterhin als zupackender und wehrhafter Naturschutzverband präsentieren. Mit Nachdruck gehen wir unsere Gewässer- und Artenschutzprojekte an. Wir müssen Flüsse und Seen vor den Belastungen aus der Landwirtschaft, der Wasserkraft und der Freizeitnutzung bewahren. Die heimischen Fischbestände stehen auch durch Fischotter, Kormoran und Gänsesäger unter Druck, hier müssen wir für einen gleichwertigen Schutz sorgen.“

Edenhart neues Ehrenmitglied
Für seine langjährigen Verdienste um die bayerische Fischerei ernannte die Mitgliederversammlung Luitpold Edenhart zum Ehrenmitglied des Landesfischereiverbands. Edenhart war bis vor wenigen Wochen Präsident des Fischereiverbands Oberpfalz. Dort wirkte er über mehrere Jahrzehnte in verschiedenen Funktionen und mit voller Hingabe für Angler und Teichwirte.

Leidenschaft, Einsatz, Erfolg

Was tut der Landesfischereiverband für die Angler in Bayern

 

 

Gemeinschaft der Fischer

Der LFV ist die Heimat der bayerischen Fischer, in keinem Bundesland sind mehr Angler organisiert: 132.920 Angler, Teichwirte und Berufsfischer sind Mitglied im LFV. Der Verband bietet den Anglern Austausch über Vereinsgrenzen hinweg – dank der LFV-Veranstaltungen, der LFV Facebook-Seite und der Mitgliederzeitschrift.

Schutz für Fischer

Immer mehr Vereine oder Teichwirte erhalten Anzeigen von PETA oder Dritten wegen Veranstaltungen wie Königsfischen, Schnupperfischen oder Teichabfischungen. Auch Bauvorhaben können Fischereirechte substanzielle schädigen. Unsere Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Anwälte und Rechtsmittel. Greift die ein Mal nicht, leistet der LFV in berechtigten Fällen darüber hinaus unbürokratische Kostenerstattung.

Der LFV prüft die Anzeigen und gibt fachliche und rechtliche Unterstützung:

  • Alle Veranstaltungen sind rechtlich grundsätzlich zulässig, soweit sich die Vereine an die fischereirechtlichen Vorgaben und die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes halten.
  • Empfehlung des LFV bei Anzeige: Ruhe bewahren und den Vereinsanwalt beauftragen, zunächst Akteneinsicht zu beantragen. Häufig erübrigt sich dann bereits das weitere Verfahren, die Gerichtsverfahren werden in aller Regel eingestellt.
  • Der LFV gewährt Rechtsschutz und hat zudem im Haushalt 2017 Budget für Soforthilfe betroffener Vereine eingeplant. Dies gilt insbesondere für die Übernahme der Anwaltskosten, die im Vorverfahren entstehen, um die Akteneinsicht zu erhalten.
  • Für 2017 erstellt der LFV ein Infoblatt für Angelvereine, in dem die Regeln für rechtlich einwandfreies Verhalten beim Königsfischen und beim Schnupper- bzw. Kinderfischen gebündelt dargestellt werden und Tipps für das Verhalten im Falle einer Anzeige zusammengestellt werden.
  • Der LFV richtet eine Hotline ein, bei der sich Betroffenen melden können – sie erhalten dann kurzfristig die Zusage der Übernahme der Anwaltskosten für die Akteneinsicht.

Schutz für Fischer

Nr. 2, Juni 2016

Natura 2000: Jetzt aktiv werden

Der Streber: Nachzucht der seltenen Donaubarschart

Restwasserleitfaden: Besserung in Sicht