Meldebogen für Biberschäden

Biberschäden in der Angelfischerei

Der Biber ist für die Angelfischerei vielfach ein Nützling. Leider sind in unserer Kulturlandschaft jedoch auch Konflikte zwischen Biber und Fischerei zu verzeichnen.

In Bayern werden fischereiliche Schäden durch Biber an Gewässern, die nicht der gewerblichen Teichwirtschaft zuzuordnen sind, grundsätzlich nicht entschädigt. Gegenüber dem bayerischen Umweltministerium hat der LFV Bayern versucht, dies zu ändern. Wir wurden durch das Ministerium diesbezüglich gebeten, konkrete Fälle vorzulegen, die eine Notwendigkeit zur Reaktion erkennen lassen.

Daher bitten wir alle Mitglieder unseren Schadens-Meldebogen in den Vereinen zu verteilen. Informieren Sie uns im Schadensfall, damit wir gegenüber der Politik Ihre Interessen verteidigen können. Im ergänzenden Infoblatt finden Sie weitere Informationen.

 

 

Für Rückfragen steht das Team des Landesfischereiverbands jederzeit zur Verfügung. Nehmen Sie unter poststelle@lfvbayern.de Kontakt mit uns auf.

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