Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung für Kormoran und Biber

Am 16. Juli trat die verlängerte Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV) zur Vergrämung von Kormoran und Biber in Kraft. Die AAV regelt die Möglichkeiten für Eingriffe in besonders geschützte Tierpopulationen. In Bayern zählen dazu auch gezielte Abschüsse. Erstmals gilt die AAV nun für zehn Jahre und wird sowhl vom Landesfischereiverband, als auch von weiten Teilen des Vogelschutzes mitgetragen.

Die Verordnung ist nun auch online verfügbar: Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten

 

Bild: Silvio Heidler

Eiszeit in Bayern – und die Fische leiden

Kormorane belagern eisfreie Flüsse, Fischbestände akut gefährdet. Landesfischereiverband Bayern fordert Verlängerung der Verordnung zur Kormoranvergrämung.

Es ist kalt in Bayern. Seen, Teiche und Weiher sind schon lange zugefroren. Auf der Suche nach Nahrung stürzen sich vielerorts Trupps von bis zu mehreren hundert Kormoranen auf die eisfreien Flüsse und Bäche. Die ohnehin angeschlagenen Fischbestände geraten zusätzlich unter Druck. Laut des Fischzustandsberichts des Landwirtschaftsministeriums gelten bayernweit 77 Prozent aller Fischarten als gefährdet. In Bayern leben mittlerweile bis zu 10.000 Kormorane und fressen etwa 600 t Fisch im Jahr, in ganz Europa fressen die rund 2 Millionen Tiere gar 300.000 t – das ist mehr, als die gesamte teichwirtschaftliche Produktion in Frankreich, Spanien, Italien, Deutschland, Ungarn und Tschechien zusammen. Der überproportionale Fraßdruck richtet enorme Schäden an der Fischpopulation an.

Im Gegensatz zu den meisten Fischarten, ist der Kormoran schon lange nicht mehr gefährdet. Die Bestände in Europa sind mittlerweile so hoch wie nie zuvor.

Abschuss muss möglich bleiben

Zwar dürfen zum Schutz der Fische in Bayern Kormorane an Gewässern vergrämt werden, auch durch gezielte Abschüsse. Doch die entsprechende artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung läuft in diesem Jahr aus. Die momentane Extremsituation macht deutlich, wie wichtig es ist, am bayerischen Weg der Kormoranvergrämung festzuhalten. Die bayerische Verordnung muss zum Schutz der Fischfauna dringend verlängert werden. Darüber hinaus ist ein deutsches und europäisches Monitoring erforderlich.

„Zur vorgegebenen Erreichung eines guten ökologischen Zustands gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie wendet der Staat enorme Summen für die Verbesserung der Fließgewässer auf. Ohne flankierende Artenhilfsprogramme der Fischer wären viele Fischarten bereits aus den Gewässern verschwunden. Diese Investitionen in die Zukunft unserer Gewässer dürfen nicht durch eine einzige Vogelart zunichte gemacht werden“, erklärt Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern. „Nur wenn weiterhin an allen Stellschrauben gedreht wird, ist es möglich eine halbwegs natürliche Artenzusammensetzung in unseren Gewässern zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Regulierung der Zahl dieses zugewanderten Raubvogels.“

Aktuelle Situation in Bayern:

Isar: Vom Sylvensteinspeicher bis zur Isarmündung werden enorme Zahlen an Komoranen gemeldet. In Bereichen, in denen sich normaler Weise 5-15 Exemplare finden, sind es derzeit bis zu 200.
Wiesent: Am gesamten Lauf der Wiesent werden momentan täglich viele Trupps von an die 50 Kormoranen gezählt.
Lech: Der Flusslauf und die eisfreien Staustufen werden derzeit täglich immer wieder von Gruppen von mehr als 200 Kormoranen belagert
Main: In verschiedenen Abschnitten des fränkischen Mains sammeln sich in dieser Kälteperiode Trupps von mehr als 100 Vögeln.

Weiterführende Informationen zum Kormoran in Bayern

Zahlen zur allgemeinen Bestandssituation des Kormorans finden Sie in unserer interaktiven Karte.