Einführung

Zum Kalender „Wald, Wild und Wasser 2018“

Die Auswahl der vorgestellten Tierarten wurde unter dem Leitthema „Wandernde Tierarten“ getroffen. Gemeint sind Tiere, die ihre Lebensräume periodisch wiederkehrend wechseln oder auf der Suche nach Lebensraum zuwandern. Vorgestellt werden Säugetiere, Vögel und Fische.

Unter dem Sammelbegriff „Wild“ stellen sich viele Menschen zunächst einmal die Gesamtheit aller wildlebenden Tiere unserer Heimat vor. Dies ist zwar im Ansatz richtig, trifft jedoch auf den tatsächlichen Sachverhalt nur unzureichend zu. „Wild“ ist ein Begriff aus dem Jagdrecht und bezieht sich allein auf die wildlebenden Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen. Diese Tierarten sind im Jagdgesetz alle einzeln benannt

Es würde zu weit führen, diesen Katalog hier vorzustellen, doch soll versucht werden, ein paar grundsätzliche Aspekte herauszuarbeiten.

  • Die Liste der jagdbaren Tierarten (= „Wild“) ist historisch gewachsen und unterliegt immer wieder Veränderungen. So wurden z.B. in den siebziger Jahren alle Eulen herausgenommen und etwa in den neunziger Jahren in Bayern drei Rabenvogelarten aufgenommen. Derzeit umfasst die Liste über 100 Arten.
  • Jagdbar sind nur bestimmte Arten der Säugetiere und Vögel, grundsätzlich jedoch keine Fische, Reptilien und Insekten.
  • Sehr viele jagdbare Arten dürfen tatsächlich aber trotzdem nicht bejagt werden. Sie genießen eine ganzjährige Schonzeit. Obwohl sie jagdlich nicht genutzt werden dürfen, haben sie ein Recht auf Hege durch den Jäger. Somit schützt sie das Jagdrecht umfassender als das Naturschutzrecht.
  • Die Säugetiere und Vögel, die im Kalender „ Wald, Wild und Wasser 2018 “ vorgestellt werden, unterliegen bis auf den Wolf und den Wiedehopf alle dem Jagdrecht und haben – ausgenommen Elch, Rotmilan und Wachtel – in Bayern Jagdzeit.
  • Der Wolf und der Wiedehopf gehören nach Naturschutzrecht zu den Arten, die besonderen Schutz genießen.

Der Lebensraum Wasser ist in Bayern vielfältig: Bäche, Flüsse, Teiche und Seen. Genauso vielfältig sind die Bewohner dieser Unterwasserwelten. Allerdings ist diese Artenvielfalt durch eine Vielzahl menschlicher Eingriffe in unsere Gewässer bedroht. Die Fischer setzen sich deshalb für den Schutz der Gewässer und die Hege der heimischen Fischarten ein.

Im Kalender 2018 stellen wir vier Fischarten vor, die mehr oder weniger lange Wanderungen unternehmen. Wanderungen gehören zum natürlichen Verhalten fast aller Fischarten. Sie suchen verschiedene Teilhabitate zur Nahrungssuche, als Laichplatz, als Hochwassereinstand oder als Ruheplätze im Winter auf. Da Fischbrut und Jungfische meist ganz andere Lebensbedingungen als die erwachsenen Fische brauchen, unternehmen auch sie Wanderungen. Der wichtigste Grund für Fischwanderungen ist jedoch die Fortpflanzung. Der Sterlet und die Barbe wandern zum Laichen flussaufwärts. Viele Fischarten wandern zwischen Seen und Flussläufen. Am bekanntesten die Seeforelle, die zum Laichen in die Zuflüsse der Seen zieht. Rekordhalter unter den Wanderern ist der Aal, um zu laichen legt er bis zu 7.000 km bis in die Sargassosee zurück. Man unterscheidet zwischen: Kurzdistanzwanderern (bis ca. 30 km), Mitteldistanzwanderern (bis ca. 300 km) und Langdistanzwanderern (über 1.000 km). Wanderfische, die vom Süßwasser ins Meer ziehen bezeichnet man als „katadrom“. Die Arten, die zur Fortpflanzung aus dem Meer die Flüsse hochziehen, bezeichnet man als „anadrom“. Das Wanderverhalten ist die Voraussetzung für den genetischen Austausch der Fischpopulationen.

Der Erkenntnis, dass wir nur eine Natur haben, dass Wald, Wild und Wasser Bestandteile dieser einen Natur sind, dass wir Menschen selbst in dieser Natur und von ihr leben müssen, dass wir ihr deshalb im eigenen Interesse mit Achtung begegnen müssen, entspringt das Konzept dieses Kalenders. Achtung kann aber nur erfahren, was bekannt ist.

J. Weißmann / S. Schütze